13 Millionen Notfälle pro Jahr: Die Regierung zieht jetzt die Reißleine mit einem weitreichenden Plan

Die medizinische Notfallversorgung leidet unter Überlastung und Fehlsteuerung. Eine Reform wurde immer wieder vertagt. Der neue Gesetzentwurf vernetzt Notaufnahmen der Kliniken, Arztpraxen und Rettungsdienste.
Die Zahl der Menschen in Deutschland, die Hilfe in Notaufnahmen der Krankenhäuser suchen, ist seit Jahren gestiegen. Aus Sicht von Politik und Medizinern ist das keine gute Nachricht. Denn es gibt Missbrauch und Fehlsteuerungen. Deshalb steht eine Reform der Notfallversorgung ganz oben auf der Tagesordnung der Gesundheitspolitik. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) erklärt, was laut dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf geplant ist.
Gibt es Zahlen zur Notfallmedizin in Deutschland?
Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt. Das war ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Das bedeutet, dass täglich mehr als 35.000 Menschen die Notaufnahmen nutzen.
Warum ist das ein Problem?
Der Leidensdruck ist auf allen Seiten hoch. Patienten klagen über überfüllte Notaufnahmen und lange Wartezeiten. Ärzte und auch Mitarbeiter im Rettungsdienst zeigen sich überfordert und berichten von Fehlsteuerung: Patienten nutzten die Notaufnahmen und die Notrufnummer auch bei kleineren Problemen und chronischen Erkrankungen oder bei Einsamkeit. Im Rettungsdienst gebe es viele unnötige Fahrten.
Warum hat sich bei der Reform der Notfallmedizin erst so wenig getan?
Dass der Not- und Rettungsdienst in Deutschland dringend reformiert werden muss, gehört seit Jahren zu den Forderungen von Gesundheitspolitikern und Experten. Schon 2019 wurde ein Anlauf unternommen – der zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel hatte die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Konzept vorgelegt. Doch der Bruch der Regierungskoalition sorgte für eine erneute Verschiebung. Am Mittwoch beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett einen Gesetzentwurf. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten.
Was ist das Ziel der Reform?
Es geht darum, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Ziel ist eine effizientere, vernetzte und kostengünstigere Notfallversorgung. Die Patientinnen und Patienten sollen besser gesteuert werden. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein Kernelement der Reform. Gerade bei leichten Erkrankungen sollen Videosprechstunden den Versicherten Wege und Wartezeiten ersparen.
Welche Reformen sind konkret geplant?
Ein zentraler Baustein ist eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 und der bundesweiten Notrufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Das Ziel ist, gesundheitliche Beschwerden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufenden in die passende Versorgung zu vermitteln. Über die Notrufnummer 112 soll aber weiterhin für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein, hier ändert sich nichts.
Gibt es auch weiterhin Hausbesuche durch einen ärztlichen Notdienst?
Ja, das wird gesetzlich vorgegeben. Künftig wird dies auch rund um die Uhr angeboten. Das entlastet volle Praxen, Ärztinnen und Ärzte müssen diese nicht mehr für einen Hausbesuch verlassen. Der Hausbesuchsdienst ist aber nur für Menschen da, die ihn wirklich benötigen und die nicht in ein Notfallzentrum eines Krankenhauses kommen können.
Artikel der KNA
Dieser Beitrag stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Was ist mit den Krankenhäusern?
An ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) etabliert werden, die rund um die Uhr geöffnet sind. Sie bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle. Das INZ ersetzt aber nicht den Hausarzt – hier darf nur die zwingend notwendige Erstversorgung erfolgen. In akuten Fällen können Betroffene zwar immer ein Notfallzentrum aufsuchen, sie sollen aber vorher möglichst die 116 117 wählen und eine Ersteinschätzung durchlaufen. Um dies zu fördern, erhalten Personen, die dies tun, einen Nachweis und werden bei gleichgewichtigen Beschwerden schneller behandelt als Selbsteinweiser.
Und die Rettungsdienste?
Experten beklagen eine „völlig zersplitterte Zuständigkeit“ der Rettungsdienste durch föderale Strukturen. Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden hat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Bundesländer erhoben, weil die Politik kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards zur Verfügung stelle.
Neu ist, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Bisher gab es nur eine Erstattung der Fahrtkosten, wenn der Patient auch ins Krankenhaus transportiert wurde. Bei einem Streit zwischen Rettungsdiensten und Krankenkassen konnten Notfallpatientinnen und -patienten daher auf den Kosten sitzenbleiben. Dies soll ausgeschlossen werden.
Die Reform der Rettungsdienste ist kompliziert, weil eigentlich die Länder zuständig sind. Bleibt das so?
Für die regionale Planung und Organisation bleiben die Länder zuständig. Der Bund dringt aber auf eine verbesserte digitale Ausstattung und Vernetzung: Rettungswagen sollen künftig wichtige Informationen über den Zustand des jeweiligen Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln. Auch ein technisches System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich. Geplant sind auch Maßnahmen für eine schnellere Erstversorgung bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand.
Es wird gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert und führen schnell erste Maßnahmen durch.