Organspende-Register schreckt viele offenbar ab

Erstellt:

Von: Christoph Arens

Ein Mann sitzt an seinem PC, auf dem Bildschirm die Startseite des Organspende-Registers.
Vorteil des Organspende-Registers: Im Fall der Fälle können Krankenhäuser in der zentralen Datenbank hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen. © Anna Ross/dpa

Das Organspende-Register soll Menschen animieren, ihre Haltung zur Organspende zu dokumentieren. Bislang ist die Zahl der Registrierten sehr überschaubar. Der Zugang zur Datenbank ist nicht ganz einfach. 

Etwa 516.000 Bundesbürger haben sich bislang im Organspende-Register registriert. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht darin eine sehr bescheidene Bilanz der genau vor zwei Jahren eingerichteten Datenbank. „Nicht mal ein Prozent der berechtigten Menschen hat sich bisher registriert“, sagt Vorstand Eugen Brysch. Er sieht darin ein „staatliches Versagen“.

Kann ich mir vorstellen, nach meinem Tod Organe oder Gewebe zu spenden? Das ist keine einfache Frage. Wer seine Antwort gefunden hat, sollte sie dokumentieren – damit Angehörige, Freunde und Ärzte im Ernstfall wissen, wie der eigene Wille aussieht. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) zeigt, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

Warum ist es so wichtig, seinen Willen zur Organspende zu dokumentieren und weiterzugeben?

Eine Umfrage des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit von 2024 zeigt, dass 85 Prozent der Bundesbürger dem Thema positiv gegenüberstehen. Etwa 62 Prozent der Befragten haben ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende bereits getroffen: Dabei haben 45 Prozent ihren Entschluss in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder im digitalen Organspende-Register dokumentiert. 16 Prozent der Befragten haben zwar eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich fixiert. 35 Prozent haben bisher keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen.

Was heißt das im Fall einer konkreten Situation, in der die Frage einer Organspende entschieden werden muss?

Transplantationsmediziner verweisen darauf, dass im Ernstfall oft keine schriftliche Willenserklärung darüber vorliegt, ob der hirntote Patient einer Organspende zugestimmt hätte. Angehörige müssen dann selbst gemäß dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Das ist zumeist in einer Situation von Trauer und Schock eine enorme emotionale Belastung. Deshalb kann es für Angehörige sehr entlastend sein, wenn man seine Haltung zur Organspende vorab dokumentiert.

Der Klassiker für eine Dokumentation ist der Organspendeausweis. Wie bekommt man ihn?

Einen Organspendeausweis bekommt man kostenfrei beispielsweise in Arztpraxen und Apotheken oder in manchen Ämtern. Man kann ihn auch online beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bestellen oder sich ein PDF zum Ausdrucken erstellen lassen. Auf dem Ausweis kann man ankreuzen, was für einen selbst infrage kommt: ob man der Spende uneingeschränkt zustimmt, nur für bestimmte Organe oder Gewebe oder gar nicht. Man kann auch eine Person benennen, die im Fall der Fälle die Entscheidung treffen soll. Fertig ausgefüllt, wandert die Karte am besten ins Portemonnaie.

Auch in Patientenverfügungen kann man seinen Willen dokumentieren, oder?

Wer eine Patientenverfügung verfasst, kann dort ebenfalls seinen Willen zur Organspende festhalten. Das Problem: Im Ernstfall muss das Dokument schnell gefunden werden. Angehörige müssen also informiert sein, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Wichtig: Es darf in der Verfügung nicht zu Widersprüchen kommen. Das kann beispielsweise passieren, wenn man einer Organspende zustimmt, aber eine künstliche Beatmung ablehnt. Diese ist aber für eine Organspende für eine gewisse Zeit notwendig, weil nach einem Hirntod die Organe nur dann vital bleiben.

Artikel der KNA

Dieser Artikel stammt von der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Seit wenigen Jahren kann man seine Haltung auch im Organspende-Register dokumentieren. Was hat es damit auf sich?

Ein Organspendeausweis kann verloren gehen. Oder man trägt ihn nicht bei sich, wenn man verunglückt. Daher gibt es seit März 2024 für Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren die Möglichkeit, eine Entscheidung im Organspende-Register des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu hinterlegen. Der Vorteil: Im Fall der Fälle können Krankenhäuser in der zentralen Datenbank hinterlegte Erklärungen suchen und abrufen. Bislang haben sich mehr als 516 000 Menschen in dem Register angemeldet.

Was kann man im Organspende-Register festlegen?

Man kann eintragen, dass man nach seinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte, oder auch nicht. Man kann auch festlegen, dass man nur bestimmte Organe spenden möchte – auch ein bestimmtes Organ auf keinen Fall. Man kann auch verfügen, dass eine andere Person im Ernstfall entscheiden soll, ob Organe oder Gewebe gespendet werden sollen. Das alles kann man kostenlos dokumentieren und auch jederzeit wieder ändern. Dabei sollte man darauf achten, dass es keine Widersprüche zwischen Organspendeausweis, Patientenverfügung und Registereintrag gibt.

Wie funktioniert das alles technisch?

Der Eintrag ins Register ist etwas kompliziert – denn es geht um Datensicherheit und Datenschutz. Zugang erhält man per Smartphone oder Computer über die Internetseite organspende-register.de: Zunächst muss man sich online ausweisen. Dafür braucht es entweder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte. E-Mail-Adresse und Krankenversichertennummer sollte man ebenfalls parat haben. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet sich unter https://www.organspende-info.de/organspende-register/. Alternativ haben Nutzer über die App der Krankenkasse Zugriff auf das Register. Hier weist man sich mit der digitalen Identität (GesundheitsID) aus. Wie man die GesundheitsID einrichtet, verrät die jeweilige Krankenkasse.

Kommentare

$Teilen