Düsseldorf: Überblick über die aktuellen Corona-Regeln

In ganz NRW und somit auch in Düsseldorf gelten seit Oktober neue Corona-Regeln. Ein Überblick zeigt, wo noch eine Maske getragen werden muss.
Düsseldorf – In NRW gilt seit dem 1. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass es keine Maskenpflicht mehr im Freien geben wird. Außerdem sind bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen mehr Zuschauer auf den Sitzplätzen erlaubt. Ein Überblick zeigt, welche Corona-Regeln aktuell in Düsseldorf gelten – und wo man noch eine Maske oder eventuell einen negativen Corona-Test braucht.
Düsseldorf: Diese Corona-Regeln gelten aktuell
Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung gelten in einigen Bereichen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, Einschränkungen. Das heißt, dass sie in vielen Bereichen einen Test brauchen. Wer also zum Beispiel die Innengastronomie besuchen will, aber nicht geimpft und nicht genesen ist, muss dort einen negativen Corona-Test vorzeigen.
Corona in Düsseldorf: Hier braucht man einen negativen Schnelltest
- Innengastronomie
- Sport in Innenräumen
- Veranstaltungen in Innenräumen
- Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur, Kosmetik (Ausnahme: medizinische oder pflegerische Dienstleistungen)
- Beherbergung (bei der Anreise und erneut alle vier Tage)
- Touristische Busreisen (bei der Anreise und alle vier Tage)
- Kinder- und Jugend- sowie Familienerholungsfahrten der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (hier ist ein gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest möglich)
- Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen (Ausnahme: Versammlungen im Sinne des Art 8 GG bei denen voraussichtlich die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m sichergestellt ist)
- Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, Stationären Einrichtungen, Sammelunterkünften für Flüchtlinge
- Hinweis: Es kann sein, dass für bestimmte Bereiche die 2G-Regelung angeordnet wird. Dann reicht ein negativer Test nicht aus – stattdessen sind nur geimpfte und genesene Personen zugelassen. Dafür hat sich in Köln zum Beispiel die Kneipe „Lotta“ entschieden.
Düsseldorf: Hier brauchen Nicht-Immunisierte einen PCR-Test oder einen Schnelltest
In einigen Fällen gilt die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests oder eines negativen Schnelltests, der maximal sechs Stunden alt sein darf. Unter anderem gilt diese Regel in Clubs, die jetzt wieder öffnen dürfen. Die PCR-Test-Regelung begründet die NRW-Landesregierung damit, dass die Clubs und Discos zu den Bereichen „mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen“ gehören.
- Clubs
- Diskotheken
- Tanzveranstaltungen
- private Feiern mit Tanz
- Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
- Erbringung und Inanspruchnahme sexuelle Dienstleistungen außerhalb dieser Einrichtungen
Corona-Regeln Düsseldorf: Hier besteht weiterhin Maskenpflicht für alle
Die Maskenpflicht gilt in Düsseldorf weiterhin – egal ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist, außer im Freien. Dabei muss eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt bei:
- ÖPNV (Busse, Bahnen, Flugzeuge, Taxen)
- Innenräume, die für Kunden oder Besucher zugänglich sind (z.B. in Museen, Kinos oder in Geschäften)
In manchen Bereichen kann auf das Tragen einer Maske jedoch ausnahmsweise verzichtet werden. Zum Beispiel in Privaträumen bei ausschließlich privaten Zusammentreffen, im Innenbereich bei der Berufsausübung, wenn dort der Mindestabstand eingehalten werden kann oder auch in Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden.
Zudem müssen Kinder bis zum Schuleintritt keine Maske tragen. Kinder bis zum 13. Lebensjahr müssen jedoch eine Maske tragen – sollte diese nicht passen, kann ersatzweise eine Alltagsmaske genutzt werden.
Coronavirus: Schutzverordnung sieht neue Indikatoren für Bewertung der Corona-Lage vor
Neben der 7-Tage-Inzidenz fließen laut der neuen Coronaschutzverordnung in NRW nun auch weitere Indikatoren in die Bewertung der Corona-Lage ein. Damit gemeint ist der Anteil der Covid-19-Patienten in betreibbaren Intensivbetten und die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Die neuen Kennzahlen sollen Hinweise auf das Risiko einer mögliche Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems und schwere Krankheitsverläufe geben. (lc) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Düsseldorf passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde am 4. Oktober aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht.