Corona in Düsseldorf: Gastro, Treffen und Einkaufen – diese Regeln gelten

Düsseldorf befindet sich in Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Damit gelten einige Lockerungen der Corona-Regeln – der Überblick.
Düsseldorf – Der positive Trend mit fallenden Corona-Zahlen setzt sich in Düsseldorf fort. Da die 7-Tage-Inzidenz konstant unter dem Wert 35 liegt, treten laut der Corona-Schutzverordnung von NRW weitere Lockerungen in Kraft. Am 12. Juli liegt der Wert bei 22,4 (Quelle: RKI).
Hinweis
Statt eines negativen Coronatests gilt auch ein Immunisierungsnachweis. Ein Corona-Testergebnis verliert nach 48 Stunden die Gültigkeit.
Corona in Düsseldorf: Regeln der Kontaktbeschränkung
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
- Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
- Hinweis: Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahmeverordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.
Corona in Düsseldorf: Regeln beim Einkaufen
- Das Einkaufen in Geschäften ist ohne Terminbuchung möglich – auch ein negativer Test wird nicht mehr benötigt.
- Es gilt jedoch eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro zehn Quadratmeter.
- Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung, mit aktuellem Test sind auch Kirmeselemente zulässig.
Corona in Düsseldorf: Regeln der Gastronomie
- Die Innen- und Außengastronomie dürfen öffnen. Für Außengastro und Biergärten ist kein negativer Corona-Test nötig.
- Zusätzlich gelten besondere Hygiene-Regeln: Abstandsregeln zwischen den einzelnen Tischen (mindestens 1,5 Meter). Einsatz und Bereitstellung von Desinfektionsmitteln sowie Hinweise auf die Hygiene-Regeln für die Gäste.
- Gastwirte müssen die Kontaktnachverfolgung der Gäste sicherstellen. Namen, Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen müssen mindestens vier Wochen aufbewahrt werden. Das Ordnungsamt darf bei Kontrollen die Daten einsehen.
- Katinen dürfen öffnen, Betriebsangehörige benötigen keinen Corona-Test.
Corona in Düsseldorf: Regeln bei privaten Veranstaltungen
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, jeweils mit negativem Test.
- Partys (mit Tanz und Musik) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
- Im Gegensatz zu normalen Treffen gilt eine private Veranstaltung als feststehendes Ereignis, welches räumlich und zeitlich begrenzt ist. Alle Teilnehmer müssen einen Bezug zum Anlass oder zum privaten Veranstalter haben.
- Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
- Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.
Corona in Düsseldorf: Regeln bei Freizeit-Angeboten
- Konzerte, Theater, Oper und Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, wahlweise ohne Mindestabstände zwischen den Sitzplätzen mit negativem Test oder ohne Negativtestnachweis aber mit Einhaltung des entsprechenden Mindestabstands.
- Bei mehr als 1.000 Personen ist ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster erforderlich.
- Freibäder in Düsseldorf dürfen nun auch außerhalb vom Sportbetrieb öffnen. Somit ist das Sonnen auf der Liegewiese ebenfalls wieder erlaubt.
- Museen bleiben geöffnet.
Corona in Düsseldorf: Regeln für Sport und Fitnessstudios
- Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.
- Kontaktfreier Sport ist nun nicht mehr eingeschränkt. Das gilt auch für Innenräume und Fitnessstudios.
- Bei Sportveranstaltungen außen können bis zu 1000 Zuschauer teilnehmen (maximal 33 Prozent der Kapazität). Ein negativer Test ist nicht nötig.
- Bei Sportveranstaltungen innen dürfen maximal 1000 getestete Personen zuschauen. Es greift ein festgelegter Sitzplan (nach Schachbrettmuster).
- Hinweis: Die Bolzplätze im Stadtgebiet werden derzeit vom Gartenamt sukzessive geöffnet. Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet: Skaten und BMX-Radfahren ist nun unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich.
Corona in Düsseldorf: Regeln bei Beherbergung und Tourismus
- Bei privaten und geschäftlichen Übernachtungen ist die „volle gastronomische Versorgung“ wieder möglich.
Corona in Düsseldorf: Regionale Anpassung der Verordnung
Neben der Corona-Schutzverordnung gelten in Düsseldorf auch einige regionale Anpassungen und Verschärfungen der Regeln.
- Die lokale Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Düsseldorf in den drei Gebieten Altstadt einschließlich Rheinpromenade, Innenstadt und Hauptbahnhof, ist aufgehoben.
- Das lokale Verweil- und Alkoholkonsumverbot im Gebiet der Altstadt und der Rheinpromenade ist nach Beschluss des Krisenstabes vom Mittwoch, 9. Juni, ab Freitag, 11. Juni, aufgehoben.
Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. (bs)
Dieser Artikel wurde am 12. Juli aktualisiert. Neuerung: Aktueller Inzidenzwert wurde eingefügt.