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Düsseldorf darf Autoposen nicht verbieten – Stadt verliert vor Gericht

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Von: Benjamin Stroka

Ein Lamborghini auf der Königsallee in Düsseldorf.
Die Königsallee in Düsseldorf ist bekannt für Autoposer, die auf der Luxusflaniermeile ihre teuren Autos zur Schau stellen. © Ralph Peters/Imago

Die Stadt Düsseldorf darf das Autoposen nicht verbieten und dafür keine Zwangsgelder verhängen. Das Verwaltungsgericht gab einem 22-jährigen Autofahrer recht.

Düsseldorf – Sie lassen die Reifen quietschen, den Motor aufheulen und sind meist mit besonders PS starken Fahrzeugen unterwegs – sogenannte Autoposer. Die Stadt Düsseldorf hat diesen Autoposern bereits seit längerer Zeit den Kampf angesagt. Es gab Sperrungen und auch mit groß angelegten Polizeikontrollen ging die NRW-Landeshauptstadt gegen die Autoposer vor. Die Stadt verhängte sogar hohe Zwangsgelder für Wiederholungstäter. Doch das ist nicht rechtens, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Düsseldorf: Stadt darf Autoposen nicht verbieten – Gericht gibt Kläger recht

„Die Landeshauptstadt Düsseldorf darf ‚Autoposern‘ ihr Imponiergehabe im Stadtgebiet nicht verbieten. Auch Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbots in Höhe von 5000 Euro und mehr sind ausgeschlossen“, teilt das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Das Gericht gab damit der Klage des 22-jährigen Onur Moumin statt.

Kläger Onur Moumin (l.) zeigt im Düsseldorfer Verwaltungsgericht sein Auto auf dem Display seines Smartphones
Kläger Onur Moumin (l.) zeigt im Düsseldorfer Verwaltungsgericht sein Auto auf dem Display seines Smartphones. © Martin Höke/dpa

Der Mann soll im März 2021 mit einem rund 500 PS starken Mercedes-AMG C63 an einer Ampel an der Heinrich-Heine-Allee mit laut aufheulendem Motor angefahren sein. Er habe damit die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich ziehen wollen, so der Vorwurf der Stadt. Die verbot dem 22-Jährigen danach das Autoposen im ganzen Stadtgebiet für drei Jahre. Sollte er in der Zeit nochmal beim Autoposen erwischt werden, drohte ihm die Stadt Düsseldorf mit einem Zwangsgeld von 5000 Euro

Klage gegen Autoposer-Verbot – Stadt Düsseldorf verliert vor Gericht

Moumin hatte dagegen Klage eingereicht und nun vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Die 6. Kammer des Gerichts hat das Verbot aufgehoben. Die Stadt könne für ihr Gebiet keine eigenen Verkehrsregeln erlassen, betonte das Gericht. Für solche Maßnahmen fehle der Stadt die Rechtsgrundlage, weil der Straßenverkehr in Deutschland durch Bundesrecht geregelt werde. „Demnach kann das ‚Autoposen‘ [...] derzeit lediglich mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro geahndet werden“, erklärte das Gericht.

„Ich habe nie ein Bußgeld für den Vorfall bekommen“, sagte der Kläger und sorgte damit für Erstaunen und Nachfragen von der Richterbank. „Bußgelder machen in der Szene keinen Eindruck“, sagte der Vertreter der Stadt. „Ob das bei dem Kläger so ist, haben sie aber gar nicht versucht“, bemerkte der Richter.

Gericht: Autoposer laut Gesetz keine „besonders schwerwiegende Gefahr für die Verkehrssicherheit“

Zudem erklärte das Gericht, dass es für das Autoposen bislang auch keine Punkte in Flensburg gebe. Das Imponiergehabe also im Bundesrecht nicht als „besonders schwerwiegende Gefahr für die Verkehrssicherheit“ eingeschätzt werde. Die örtliche Ordnungsbehörde, also in diesem Fall die Stadt Düsseldorf, könne daher keine strengeren Maßstäbe anlegen und somit auch nicht eigenständig Verbote und Zwangsgelder aussprechen.

Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen – entweder vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster oder direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Stadt kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung sehr sorgfältig zu prüfen. Ihr Vorgehen sei erfolgreich gewesen und habe die Zahl der Autoposer in Düsseldorf innerhalb kurzer Zeit spürbar verringert. Daher wolle man die eigenen Möglichkeiten im Interesse der Bürger und der Sicherheit in der Stadt ausschöpfen. (bs mit dpa-Material) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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