Düsseldorf: Inzidenz unter 35 – diese Lockerungen gelten

Düsseldorf ist in Stufe 1 der Corona-Lockerungen. Dadurch entfällt in vielen Bereichen die Testpflicht – ein Überblick.
Düsseldorf – Die Entwicklung der Corona-Zahlen in Düsseldorf ist weiterhin ein Grund zur Freude. Nach vielen Lockerungen in den vergangenen rund zwei Wochen sinkt die 7-Tage-Inzidenz weiterhin. Seit Freitag (11. Juni) befindet sich die Stadt Düsseldorf in der Stufe 1 und es treten die Lockerungen in der Corona-Schutzverordnung für NRW in Kraft. Aktuell liegt die Inzidenz bei 11,1 (18. Juni, Quelle: RKI).
Düsseldorf in Stufe 1: Lockerungen ab dem 11. Juni
Am Freitag, 11. Juni, liegt Düsseldorf laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Stufe 1. Dann gilt die Inzidenz unter 35 als stabil, da sie an fünf aufeinander folgenden Werktagen (der erste Tag war der 4. Juni) den Schwellenwert unterschritten hat. Die Lockerungen greifen laut Verordnung erst ab dem übernächsten Tag, in diesem Fall also ab dem 11. Juni.
Corona-Lockerungen in Düsseldorf: Gastronomie ohne Test
- Innen- und Außengastronomie sind geöffnet.
- Gäste brauchen kein negatives Testergebnis für den Besuch der Gastronomie. Damit die Gastro-Lockerungen jedoch greifen, muss neben der Düsseldorfer Inzidenz auch die NRW-Landesinzidenz (Stand 18. Juni: 11,2) stabil unter 35 liegen.
- Die Anzahl der Gäste pro Tisch richtet sich nach den Kontaktbeschränkungen.
Schon in Inzidenzstufe 2 durfte in Düsseldorf neben der Außengastronomie auch die Innengastronomie öffnen. Während dann für die Außenbereiche die Testpflicht wegfiel, brauchte man innen weiterhin einen negativen Corona-Test. Diese Testpflicht entfällt, sobald Düsseldorf Stufe 1 erreicht hat und die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge stabil unter 35 bleibt.
Hinweis:
In den Fällen, in denen ein negativer Coronatest vorzeigt werden muss, kann als Alternative auch ein Immunisierungsnachweis verwendet werden. Ein Coronatest kann mehrmals die Woche in Düsseldorfer Testzentren kostenlos durchgeführt werden. Nach 48 Stunden verliert ein Testergebnis die Gültigkeit.
Stufe 1 in Düsseldorf: Corona-Lockerungen für private Feiern
- Treffen sind mit beliebig vielen Personen aus maximal fünf Haushalten erlaubt. Geimpfte oder Genesene werden dabei nicht als Haushalt mitgezählt.
- Private Veranstaltungen sind wieder erlaubt. Alle Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Auch die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich werden deutlich gelockert. In Stufe 1 dürfen sich nun beliebig viele Personen aus fünf Haushalten treffen. Bereits vollständig Geimpfte oder Genesene werden dabei nicht als Haushalt mitgezählt. Maximal dürfen bei solchen privaten Treffen 100 Personen anwesend sein, wenn alle getestet, geimpft oder genesen sind. Eine maximale Anzahl an Haushalten gibt es in diesem Fall nicht. Aber Vorsicht: Ein privates Treffen ist nicht gleich einer Veranstaltung oder Party. In diesen Fällen gelten jeweils besondere Corona-Regeln.
Als private Veranstaltung (keine Party) gilt ein Treffen laut Vorschrift als zeitlich und örtlich begrenztes Ereignis, welches extra für den Anlass geplant worden ist. Die Teilnehmer sind dabei „gezielt“ vom privaten Veranstalter ausgesucht. Findet eine solche Veranstaltung außen statt, dann dürfen maximal 250 Gästen eingeladen werden. Eine Testpflicht besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Innenveranstaltung verringert sich die maximal Gästeanzahl auf 100 und zusätzlich muss jeder ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Wenn die private Veranstaltung eine Party ist, gelten nochmal verschärfte Regeln und Schutzmaßnahmen. Da der Abstand bei Partys nicht gewährleistet werden kann, dürfen im Außenbereich maximal 100 Gäste eingeladen werden. Innen sind bis zu 50 Gäste erlaubt. In beiden Fällen müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein negatives Testergebnis vorlegen.
Corona in Düsseldorf: Clubs und Diskotheken dürfen Außenbereich öffnen – mit negativem Test
- Die Besuche von Theater, Oper, Kinos sind wieder erlaubt.
- Maximal 1000 Zuschauer innen und außen (Testpflicht)
- Veranstalter müssen ein Sicherheitskonzept und einen Sitzplan (nach Schachbrettmuster) vorlegen.
- Clubs und Discotheken öffnen Außenbereich für maximal 100 getestete Gäste
- Ab dem 1. September dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung (aber mit Testpflicht) öffnen
Kinos, Theater und Opernhäuser durften bereits in Stufe 3 der Corona-Schutzverordnung wieder öffnen. Doch jetzt gibt es erneut deutliche Lockerungen in den Regeln. Erlaubt sind nun maximal 1000 Personen, sowohl innen als auch außen. Veranstalter müssen allerdings ein Sicherheitskonzept vorlegen, bei dem auch ein Sitzplan nach Schachbrettmuster vorhanden ist. Zudem besteht weiterhin die Testpflicht. „Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen“, so die Landesregierung NRW in der Corona-Schutzverordnung.
Noch etwas mehr Geduld braucht man für die Öffnung der Innenbereiche von Clubs und Diskotheken in NRW. Diese dürfen ab dem 1. September ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests, eine Landesinzidenz unter 35 und ein genehmigtes Konzept.
Corona in Düsseldorf: Freibadbesuch ohne Testpflicht
- Freibad-Besuch ohne Corona-Test möglich
Nachdem die Düsseldorfer Freibäder ihre Liegewiesen schon am 6. Juni wieder öffnen durften, entfällt voraussichtlich ab dem 11. Juni auch die Pflicht, einen negativen Coronatest vorweisen zu müssen. Auch Bordelle dürften laut Schutzverordnung in Stufe 1 wieder öffnen. Dabei gilt jedoch die Testpflicht als Voraussetzung für den Betrieb.
Corona in Düsseldorf: Inzidenz der letzten Tage
Freitag, 18. Juni | 11,1 |
Donnerstag, 17. Juni | 12,5 |
Mittwoch, 16. Juni | 12,7 |
Dienstag, 15. Juni | 14,2 |
Montag, 14. Juni | 14,8 |
Sonntag, 13. Juni | 18,5 |
Freitag, 11. Juni | 21,1 |
Donnerstag, 10. Juni | 23,6 |
Mittwoch, 9. Juni | 24,9 |
Dienstag, 8. Juni | 28,1 |
Montag, 7. Juni | 23,3 |
Sonntag, 6. Juni | 27,2 |
Samstag, 5. Juni | 32,8 |
Freitag, 4. Juni | 33,1 |
Donnerstag, 3. Juni (Feiertag) | 36,3 |
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Dieser Artikel wurde am 18. Juni aktualisiert. Neuerung: Aktueller Inzidenzwert ergänzt.