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Düsseldorf: 51-jähriger Wiederholungstäter soll schlafende Prostituierte angegriffen haben

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Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf von außen.
Der Prozess begann am Freitag vor dem Landgericht in Düsseldorf (Symbolbild). © IMAGO / Olaf Döring

Vor dem Landgericht in Düsseldorf begann der Prozess gegen einen 51-jährigen Mann, der im vergangenen Sommer eine schlafende Prostituierte brutal angegriffen haben soll.

Düsseldorf – Einem 51-Jährigen droht nach einem Angriff auf eine Prostituierte in Neuss Sicherungsverwahrung. Am Freitag hat der Prozess gegen ihn am Landgericht in Düsseldorf wegen gefährlicher Körperverletzung begonnen. Das Gericht wies im Eröffnungsbeschluss aber darauf hin, dass der 51-Jährige auch mit einer Verurteilung wegen versuchten Mordes rechnen müsse. Der Angeklagte hatte im Jahr 2012 in Düsseldorf eine Prostituierte umgebracht und war dafür wegen Totschlags zu zehn Jahren verurteilt worden. Davon hat er zwei Drittel verbüßt und war dann freigelassen worden.

Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Angeklagter versuchte der Frau das Genick zu brechen

Der 51-Jährige soll in der Nacht zum 4. Juli 2020 in einem Neusser Hotel die Prostituierte angegriffen und schwer verletzt haben. Laut Anklage hatte er im vergangenen Juli zunächst mit einer 26-Jährigen einvernehmlichen Sex. Als sie schlief, habe er ihr dann aber ein Kissen ins Gesicht gedrückt, sie gewürgt und ihr den Kopf ruckartig verdreht, um ihr das Genick zu brechen, schilderte die Staatsanwältin. Das Opfer habe sich gewehrt und fliehen können. Später hatte sich der Angeklagte bei der Polizei selbst angezeigt und behauptet, er habe Streit mit seiner Freundin gehabt.

Die 26-Jährige wisse nichts von einem Streit, sagt ihre Anwältin. Der Mann habe sie grundlos angegriffen. „Meine Mandantin ist immer noch traumatisiert und hat die Attacke noch nicht verkraftet.“

Landgericht Düsseldorf: Dem Angeklagten droht bei Schuldspruch Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte werde sich am nächsten Verhandlungstag in Form einer etwa 20-minütigen Verteidigererklärung zu den Vorwürfen äußern, kündigte sein Anwalt an. Zuvor werde er den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen.

Die Staatsanwältin geht zwar davon aus, dass der 51-Jährige die Prostituierte töten wollte, hat ihn aber dennoch nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, „weil wir einen Rücktritt vom Versuch nicht ausschließen können“. Die Staatsanwältin will für den mutmaßlichen Wiederholungstäter Sicherungsverwahrung erwirken. Insgesamt sind bis zum 26. März fünf Verhandlungstage angesetzt.

In Mönchengladbach endete am Freitag ein Prozess mit einer langen Haftstrafe. Dort wurde ein Lkw-Fahrer für den Schmuggel von 21 Kilogramm harter Drogen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. (dpa/lnw)

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