1. 24RHEIN
  2. Düsseldorf

AirBnB und Co.: Düsseldorf verschärft Regeln für Vermieter – hohe Strafen drohen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Katharina Birkenbeul

Ein Hotelschiff am Rheinufer in Düsseldorf.
Die Tat soll sich auf einem Hotelschiff am Rheinufer in Düsseldorf ereignet haben (Symbolbild). © Michael Kneffel/Imago

Für 90 Tage genehmigungsfrei eine Wohnfläche vermieten? Das geht. Allerdings gibt es seit 1. Juli eine verpflichtende neue Regel.

Düsseldorf – Das Hotel ist zu teuer, das Hostel zu voll. Deshalb greifen viele bei der Buchung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung für einen kurzen Aufenthalt in einer fremden Stadt mittlerweile auf Portale wie AirBnB und Co. zurück. Die Auswahl an Wohnungen oder Zimmern von privaten Vermietern dort ist riesig. Doch die Stadt Düsseldorf erlässt jetzt weitere Regeln für die Kurzzeitvermietung.

Was ist eine Kurzzeitvermietung?

Bei einer Kurzzeitvermietung wird Wohnraum für die Vermietung an Personen bereitgestellt, die sich zu touristischen Zwecken oder berufsbedingt nur vorübergehend in einer Gemeinde aufhalten, heißt es vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Kurzzeitvermietung kann jede Stadt ihre eigenen Regeln aufstellen. Die meisten Gemeinden in NRW machen davon keinen Gebrauch.

Wohnungen sind Mangelware – deswegen gibt es Regeln für Kurzzeitvermietung

Wohnungen sind in vielen Großstädten wie Düsseldorf Mangelware. Werden zahlreiche Wohnungen und Häuser nur kurzzeitig vermietet, steht weniger Wohnraum für dauerhafte Vermietungen zur Verfügung. Durch zeitliche Einschränkungen, soll ein Engpass an Wohnungen verhindert werden. In NRW haben neben Düsseldorf auch die Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Köln und Münster eine solche Satzung erlassen, so das Landesministerium. Die Bedingungen sind in allen genannten Städten gleich.

Die Stadt Düsseldorf hat schon länger Einschränkungen bei der Kurzzeitvermietung erlassen. Grundsätzlich gilt in der Landeshauptstadt: Die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Kurzzeitvermietung ist für die Dauer von längstens 90 Tagen pro Kalenderjahr – für Studierende 180 Tage im Kalenderjahr – gestattet. Seit 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regel, die Vermieter beachten müssen.

Kurzzeitvermietung in Düsseldorf: Was ist neu?

Seit 1. Juli 2022 müssen Vermieter von Wohnungen auf Kurzzeit eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragen. Bedeutet: Sie müssen ihr Gebäude, dass zur Vermietung steht, bei der Stadt registrieren. Nur mit dieser Nummer dürfen die Angebote auf Seiten wie AirBnB und Co. zur Verfügung gestellt und vermietet werden. Das gilt für alle Wohnflächen, die seit dem 1. Juli online, in Zeitschriften oder Handzetteln für die Kurzzeitvermietung angeboten werden, bereits jetzt. Für vorher eingestellte Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist für die Einstellung der Wohnraum-Identitätsnummer bis zum 30. September 2022, so die Stadt Düsseldorf. Die Nummer muss gut ersichtlich sein, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Zudem muss die Belegung in einen Belegungskalender eingetragen werden.

Die Kurzzeitvermietung für 90 beziehungsweise 180 Tagen bei Studenten pro Kalenderjahr ist genehmigungsfrei. Bedeutet, es muss eine Wohnraum-Identitätsnummer beantragt werden, diese benötigt allerdings keine Genehmigung und wird automatisch erteilt. Soll eine Wohnung mehr als 90 Tage im Kalenderjahr vermietet werden, muss die Wohnraum-ID von der jeweiligen Stadt genehmigt werden. Dabei besteht kein Anspruch auf eine Genehmigung, heißt es vom Land.

AirBnB und Co.: Wie komme ich an eine Wohnraum-Identitätsnummer?

Die Wohnraum-ID kann online im Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Dort findet sich auch der Belegungskalender. Bei der Beantragung der ID müssen Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Lage der Wohnung im Objekt, Verwendung als Haupt- oder als Nebenwohnung, Anzahl der Nutzungstage und der verwendete oder beabsichtigte Vertriebsweg angegeben werden.

Kurzzeitvermietung in Düsseldorf: Wann erlischt die Wohnraum-ID?

Die Wohnraum-ID erlischt grundsätzlich nicht. Sie kann ihm nächsten Jahr bei genehmigungsfreien Kurzzeitvermietungen erneut verwendet werden. Eine Ausnahme ist, wenn die registrierte Person nicht mehr persönlich für den angegebenen Wohnraum nutzungsberechtigt ist.

Kurzzeitvermietung bei AirBnB und Co. in Düsseldorf: Die Regeln im Überblick

(kab)

Auch interessant