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Keine Maske, keine Tests: Schulleiterin hielt sich nicht an Corona-Regeln

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Eine Grundschulklasse mit Kindern.
Die suspendierte Schulleiterin leitete eine Grundschule. (Symbolbild) © Political-Moments/Imago

Eine Grundschulleiterin wurde nach Verstößen gegen die Corona-Regeln suspendiert. Sie zog in Düsseldorf vor Gericht, doch dort wurde die Suspendierung bestätigt.

Düsseldorf – Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Suspendierung einer Grundschulleiterin wegen mehrfacher Nichtbeachtung von Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus bestätigt. Das Gericht lehnte am Montag laut einer Mitteilung den Eilantrag der Schulleiterin ab. Die Frau wollte damit gegen das ausgesprochene Verbot der Führung ihrer Dienstgeschäfte vorgehen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit mehreren Verstößen der Schulleiterin auf dem Gelände der Schule.

Düsseldorf: Schulleiterin setzte sich über Testpflicht hinweg

Die Lehrerin habe dort wiederholt keine medizinische Maske getragen und sich „eigenmächtig“ über die Verpflichtung hinweggesetzt, wöchentlich Selbsttests bei allen in Präsenz in der Schule tätigen Personen durchzuführen. Im April habe sie die Eltern benachrichtigt, dass sie die Testung der Schüler ausgesetzt habe und die Eltern gebeten, dies im Testzentrum vorzunehmen. Es gebe Hinweise, dass die Frau auch andere Schutzvorkehrungen wie das Lüften der Klassenzimmer nicht beachtet habe. Die von ihr vorgelegten ärztlichen Atteste, wonach sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könne, seien unzureichend. Im Zuge der Corona-Lockerungen kehrten die Schulen in NRW am 31. Mai zum Präsenzunterricht zurück. (dpa/lnw)

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