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Die Vereinsstruktur des 1. FC Köln: Übersicht der Gremien

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Von: Robin Josten

Eine Eckfahne mit dem Wappen des 1. FC Köln im RheinEnergie-Stadion weht im Wind.
Eine Eckfahne im RheinEnergie-Stadion mit dem Wappen des 1. FC Köln weht im Wind. (Foto: 25.08.2018) © IMAGO / Picture Point LE

Eingetragener Verein, ausgegliederte Lizenzabteilung, Gremien und mehr: 24Rhein hat sich die Vereinsstruktur des 1. FC Köln genau angeschaut.

Köln – Der 1. FC Köln ist ein eingetragener Verein (e.V), dessen Lizenzabteilung seit der Saison 2002/03 in eine GmbH & Co KGaA ausgegliedert wurde. Eine KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und somit eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Da man bei einer GmbH lediglich mit seinem eigenen Vermögen haftet, wählte man diese Rechtsform, um Haftungsrisiken zu minimieren.

1. FC Köln: Vereinsvorstand, Mitgliederrat und Beirat – Gremien des eingetragenen Vereins

Vorstand des 1. FC Köln: Carsten Wettich, Eckhard Sauren und Werner Wolf
Vorstand des 1. FC Köln: Carsten Wettich, Eckhard Sauren und Werner Wolf (von Links). (Foto: 27.01.20) © IMAGO / Eduard Bopp

Der Vereinsvorstand des 1. FC Köln besteht aus drei Personen und wird von der Mitgliederversammlung für eine Laufzeit von drei Jahren gewählt. Er repräsentiert und vertritt den e.V. und ist in dieser Eigenschaft indirekt 100%-Gesellschafter der KGaA und auch der Komplementär-GmbH. Aktuell bilden Dr. Werner Wolf (Präsident), Eckhard Sauren und Dr. Carsten Wettich (beide Vizepräsident) dieses Dreigestirn bei den Geißböcken.

Vorstand

► Dr. Werner Wolf (Präsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.)

► Eckhard Sauren (Vizepräsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.)

► Dr. Carsten Wettich (Vizepräsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.) 

Der Mitgliederrat ist ein Kontrollorgan, welches aus bis zu 15 Personen besteht. Wie der Vorstand wird auch der Mitgliederrat von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Er macht den Wahlvorschlag für den neu zu wählenden Vereinsvorstand und kontrolliert dessen Tätigkeit im Auftrag der Mitglieder. Er ist quasi eine Art Aufsichtsrat im e.V.

Mitgliederrat

► Ho-Yeon Kim (Vorsitzender, Vertriebsbeauftragter IT-Security)

► Fabian Schwab (Stellvertretender Vorsitzender, Sr. Solutions Architect Cyber Security)

► Walther Boecker (Bürgermeister im Ruhestand)

► Josef Derkum (Revisor)

► Fritz Guckuk (Spediteur)

► Frank Hauser (Investmentkaufmann IHK)

► Johannes Hochstein (Online Marketing Manager)

► Christian Hoheisel (Rechtsanwalt)

► Harald Konopka (im Ruhestand)

► Frank Leifer (Bankkaufmann, Dipl.-Volkswirt)

► Robin Loew-Albrecht (Selbstständiger Sachverständiger im Bauwesen)

► Susanne Metzler (Juristin)

► Michael Trippel (Stadionsprecher / Fanbetreuung 1. FC Köln)

► Mario Valentino (Unternehmensberater)

► Benjamin Vrijdaghs (Berufssoldat)

Zudem gibt es mit dem Beirat ein Gremium, welches vom Vereinsvorstand für die Dauer der Amtszeit berufen wird und diesen berät. In der Satzung ist die Anzahl der Mitglieder des Beirats allerdings nicht definiert. Aktuell wird er von 13 Personen gebildet. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, die dem Verein eng verbunden sind. Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker ist beispielsweise derzeit ein Teil des Beirats.

1. FC Köln: Gremien der ausgegliederten Lizenzabteilung – Geschäftsführer und Aufsichtsrat

FC-Geschäftsführer Christian Keller und Philipp Türoff bei der Saisoneröffnung 2022/23.
FC-Geschäftsführer Christian Keller und Philipp Türoff bei der Saisoneröffnung 2022/23. (Foto: 23.07.2022) © IMAGO/Herbert Bucco

Die Sport- und Finanzgeschäftsführer beim 1. FC Köln werden von der Gesellschaftsversammlung (Vorstand) bestellt und leiten die Geschicke der Kapitalgesellschaft. Aktuell fungieren Dr. Christian Keller und Philipp Türoff als Geschäftsführer bei den Kölnern. Nur sie sind für das operative Tagesgeschäft zuständig.

Geschäftsführer

► Dr. Christian Keller (Seit 1. April 2022: Geschäftsführer der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA.)

► Philipp Türoff (Seit Januar 2022: Geschäftsführer der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA und der 1. FC Köln Beteiligungs GmbH)

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft, welcher laut Aktienrecht vorgeschrieben ist. Er wird vom Vereinsvorstand für die Dauer seiner Amtszeit berufen und kontrolliert die Tätigkeit der Geschäftsführer. Vorstandsmitglieder können auch gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Aktuell ist der komplette Vorstand auch Teil des Aufsichtsrats.

Aufsichtsrat

► Lionel Souque (Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorstandsvorsitzender der REWE Group)

► Dr. Werner Wolf (Präsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V., Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

► Eckhard Sauren (Vizepräsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.)

► Dr. Carsten Wettich (Vizepräsident des 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V.) 

Demnach haben alle genannten Gremien mit Ausnahme der Geschäftsführer keine Befugnis sich ins Tagesgeschäft einzumischen und besitzen lediglich Beratungs- sowie Kontrollfunktionen. (rj) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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