UEFA: Diese Strafen drohen dem 1. FC Köln nach den schweren Krawallen in Nizza
Der 1. FC Köln bestritt am 8. September sein erstes Gruppenspiel in der Conference League. Die Unruhen vorab könnten Konsequenzen der UEFA nach sich ziehen.
Nizza – Eigentlich hatten sich alle auf ein friedliches Fußballfest in der UEFA Europa Conference League gefreut. Doch das Gruppenspiel zwischen dem 1. FC Köln und OGC Nizza wurde von schweren Ausschreitungen vor dem Anpfiff überschattet. Die Staatsanwaltschaft Nizza ermittelt bereits gegen Prügel-Prolls, aber die Randale könnte auch heftige Strafen für den Bundesligisten zur Folge haben. 24RHEIN mit einem Auszug aus dem Strafenkatalog der UEFA.

1. FC Köln in der Conference League: Nach Nizza droht Geldstrafe
In den aktuellsten Richtlinien der UEFA, die unter dem Begriff „Rechtspflegeordnung“ gebündelt sind, heißt es unter anderem hinsichtlich Disziplinarmaßnahmen: „Die Geldstrafe beträgt mindestens EUR 100 und höchstens EUR 10.000.000.“ Bedeutet, Vereine, die sich unrechtmäßig verhalten haben, können im schlimmsten Falle – wovon im Falle des 1. FC Köln nicht auszugehen ist – mit Millionenbeträgen bestraft werden. Doch auch einzelne Chaoten, die identifiziert werden konnten, müssen im Worst-Case ebenfalls tief in die Tasche greifen: „Bei natürlichen Personen darf die Geldstrafe EUR 500.000 nicht überschreiten.“
1. FC Köln gegen OGC Nizza: Die Disziplinarmaßnahmen der UEFA
Wer sich nicht an die Statuten, Reglemente, Weisungen und Beschlüsse der UEFA sowie die Spielregeln des International Football Association Board (kurz IFAB) hält, muss mit einer Bestrafung rechnen. Die Ereignisse aus dem Spiel gegen OGC Nizza sprechen für sich: Sachbeschädigung, Abfeuern von Feuerwerkskörper und vieles mehr. Hier liegt natürlich ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des europäischen Fußballverbandes vor.
1. FC Köln in der Conference League: Auszug auf dem Strafenkatalog der UEFA
► Eindringen auf das Spielfeld: 5.000 Euro (Erstverstoß), Zweitverstoß: 8.000 Euro
► Abbrennen von Feuerwerkskörpern: Geldstrafe = Anz. Feuerwerkskörper x EUR 500 (Erstverstoß), Zweitverstoß: Geldstrafe = Anz. Feuerwerkskörper x EUR 500 + 50 %
► Verwendung von Laserpointern oder Ähnlichem: 8.000 Euro (Erstverstoß), Zweitverstoß: 12.000 Euro
► Sportfremde Botschaften: 10.000 Euro (Erstverstoß), Zweitverstoß: 15.000 Euro
► Sachbeschädigung: 5.000 Euro Geldstrafe + Schadenersatz, Zweitverstoß: 8.000 Euro + Schadenersatz
Die Disziplinarmaßnahmen, die sich gegen vertragsbrüchige Vereine richten, äußern sich wie folgt:
UEFA-Disziplinarmaßnahmen gegen Mitgliedsverbände und Vereine
► Ermahnung
► Verweis
► Geldstrafe
► Verbot, Eintrittskarten für Auswärtsspiele an Fans zu verkaufen
► Annullierung des Spielergebnisses; Wiederholung des Spiels
► Punktabzug (im laufenden und/oder in einem künftigen Wettbewerb)
► Forfait-Erklärung (Das Spiel wird mit 0:3 Toren für das andere Team gewertet)
► Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“)
► Platzsperre oder Teilschließung des Stadions
► Spiel in einem neutralen Land
► Einbehaltung von Einnahmen aus einem UEFA-Wettbewerb
► Verbot der Registrierung von neuen Spielern in UEFA-Wettbewerben
► Beschränkung der Anzahl der Spieler, die ein Verein zur Teilnahme an UEFA-Wettbewerben registrieren darf
► Ausschluss aus dem laufenden und/oder künftigen Wettbewerben
► Widerruf von Titeln oder Auszeichnungen
► Entzug der Lizenz
► gemeinnützige Tätigkeit zugunsten des Fußballs
1. FC Köln: Geldstrafe über 231.200 Euro wegen Randalen in der Bundesliga
Bereits in der jüngsten Vergangenheit wurde der 1. FC Köln durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 231.200 Euro belegt. Unter anderem hatten Ultras in den Bundesliga-Partien gegen Union Berlin (1. April 2022), VfL Wolfsburg (7. Mai 2022) und VfB Stuttgart (14. Mai 2022) mit Pyro-Technik hantiert und waren zum Saisonfinale auf den Rasen des RheinEnergie-Stadions gestürmt. (md) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.