Bundestagswahl 2021: Was brauche ich, um in Köln zu wählen?

Am 26. September 2021 findet in Köln die Bundestagswahl statt. Hier erfahren Sie, was Sie benötigen, um in Köln wählen zu können.
Köln – Für viele gehört es einfach dazu, am Wahltag wählen zu gehen. Am 26. September sind die Deutschen wieder aufgerufen, an die Wahlurne zu gehen und an der Bundestagswahl 2021 teilzunehmen. Wir zeigen im Überblick, was Wähler und Wählerinnen benötigen, um in einem der Wahllokale in Köln ihre Stimme für die Bundestagswahl 2021 abzugeben.
Bundestagswahl 2021: Diese Personen sind wahlberechtigt
Wahlberechtigt, um als Staatsbürger an der Bundestagswahl 2021 teilzunehmen, ist jeder, der 18 Jahre alt ist.
- mindestens 18 Jahre alt ist
- seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt wird.
Bundestagswahl 2021: Diese Dinge sollten Sie mitbringen
Wahllokale sind oft in Schulen oder anderen öffentlichen Gebäuden untergebracht, die für Wähler gut erreichbar sind. In welchem Wahlgebäude man am Wahltag tatsächlich wählen geht, wird im Vorfeld auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Wer dann am 26. September in dem zugeordneten Wahllokal in Köln wählen möchten, sollten folgende Dinge dabei haben:
- Die Wahlbenachrichtigung
- Ein Ausweisdokument
- Ein medizinische Maske
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat oder sie nicht finden kann, kann trotzdem wählen. Wichtig ist, dass man im Wählerverzeichnis verzeichnet ist. Neben der Maskenpflicht gelten weitere Corona-Regeln bei der Bundestagswahl 2021.
Ein Ausweisdokument muss zwingen mitgebracht werden. Es kann sich dabei um einen Personalausweis oder einen Reisepass handeln. Sollte das betreffende Dokument abgelaufen sein, ist das kein Hindernis. Mit dem Ausweis wird lediglich die Identität anhand des Lichtbildes festgestellt.
Bundestagswahl 2021: Was es sonst noch zu beachten gibt
Da es sich bei der Bundestagswahl um eine geheime Wahl handelt, ist der Wähler in der Wahlkabine alleine. Eine Ausnahme gibt es bei Menschen mit körperlicher Behinderung. Diese dürfen eine Hilfsperson mit in die Kabine nehmen, die sich vorher beim Wahlvorstand des Wahllokals zu erkennen geben muss.
Es ist erlaubt, das Handy mit in die Wahlkabine zu nehmen. Doch Achtung: wer telefoniert, muss darauf achten, das Wahlgeheimnis zu wahren. Das Filmen und Fotografieren in der Kabine ist untersagt. (lc) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.