Neue Corona-Regeln: Maskenpflicht, 3G-Regel, Tests – Überblick für Köln

In Köln gibt es seit dem 19. März neue Corona-Regeln. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt vorerst. Doch es gibt andere Lockerungen. Alle Infos im Überblick.
Köln – Seit dem 19. März gelten in Köln einige gelockerte Corona-Regeln. So entfällt die Maskenpflicht im Freien. Doch das Land NRW verlängert gleichzeitig einige der bestehenden Corona-Maßnahmen. Konkret heißt das: Bis Samstag, 2. April, gilt unter anderem die Maskenpflicht in Innenräumen. Auch einige Zugangsbeschränkungen bleiben zunächst noch bestehen. Ein Überblick, was sich nun geändert hat.
Köln: Neue Corona-Regeln vom 19. März bis 2. April – ein Überblick
- Keine Kontaktbeschränkungen mehr: Die persönlichen Kontaktbeschränkungen entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.
- Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr: Alle Einrichtungen und Veranstaltungen können ab sofort wieder voll besetzt werden.
- Maskenpflicht in Innenräumen: Bleibt bestehen
- Maskenpflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen: Bleibt bestehen
- Maskenpflicht im Freien: entfällt
- Zugangsbeschränkungen entfallen: Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen
- Großveranstaltungen: 3G (nicht mehr 2G+)
- Volksfeste und Kirmes: 3G
- Gastronomie und Hotel: 3G
- Freizeitveranstaltungen (Kinos, Theater, Konzerte, Ausstellungen, Zoo etc.): 3G
Neue Corona-Regeln in Köln: Welche Regeln gelten ab dem 2. April?
Die neue Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt zunächst bis zum 2. April 2022. In diesem Zeitraum hat der Bund den Ländern in einer „Übergangsfrist“ gewährt, an einigen bisherigen Corona-Regeln festzuhalten. Das Land NRW hält in diesem Zeitraum unter anderem an der Maskenpflicht in Innenräumen und einigen Zugangsbeschränkungen fest. Die 3G-Pflicht gilt also weiterhin unter anderem in Zoos, Galerien, Ausstellungen, bei Konzerten, Kinos, Freizeitparks sowie im Hotel und der Gastronomie.
Ab dem 2. April wird es dann für alle Länder Lockerungen geben. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die bisher gültigen Zugangsbeschränkungen. Auch bei der Maskenpflicht treten dann weitere Lockerungen in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch in bestimmten Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altenheimen oder Flüchtlingsunterkünften sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen eine Maske getragen werden muss. Ein Überblick, welche Corona-Lockerungen es in NRW geben soll:
- Maskenpflicht: Gilt nur noch in Kliniken, Pflegeheimen, Praxen, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen, in Fernzügen und Flugzeugen
- Testpflicht: Gilt nur noch in Einrichtungen für gefährdete Menschen (z.B. Kliniken, Pflegeheime) sowie in Schulen und Kitas
- Zugangsbeschränkung: Entfallen laut dem neuen Infektionsschutzgesetz. Im Rahmen der Hotspot-Regelung können Länder jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. Hotspots können Kommunen, Regionen oder auch ein ganzes Bundesland sein. Sollte ein Hotspot definiert werden, kann dort zum Beispiel in weiteren Bereichen eine Maskenpflicht angeordnet werden, zudem können Zugangsregelungen wie 2G oder 3G wieder angeordnet werden.
Neue Corona-Regeln: Lockerungen können zurückgenommen werden – Hotspot-Regelung für Köln?
Mit dem dritten Öffnungsschritt soll es bundesweit dann ab dem 2. April kaum noch Einschränkungen geben. Nur die Masken- und die Testpflicht soll in einigen Bereichen bestehen bleiben, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann am Mittwoch (9. März) erklärten. Zum Beispiel soll die Maskenpflicht weiterhin in Bussen und Bahnen gelten.
Eine Ausnahme bei den Lockerungen gibt es jedoch für besonders belastete Corona-Hotspots. Dort sollen dann weitere Maskenpflichten, Abstandgebote, Hygienekonzepte sowie verpflichtende Impf-, Genesenen- oder Testnachweise angeordnet werden können.
Coronavirus: Wann gelten Stadtviertel, Kommunen, Regionen und Bundesländer als Corona-Hotspot?
Corona-Hotspots werden als Gebiete definiert, in denen „besondere Gefahrensituationen“ vorherrschen. Dazu zählt zum Beispiel eine hohe Inzidenz, die Gefährdung der Krankenhausversorgung oder eine neue gefährliche Corona-Variante. Hotspots können Stadtviertel, Städte, Regionen oder auch ein Bundesland sein.
Zu den Parametern der Hotspot-Regelung macht das Bundesgesetz jedoch nur vage Angaben. Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind darin nicht beziffert.
Möglich ist, dass auch Köln als Hotspot eingeordnet wird. Denn die Inzidenz liegt dort am 21. März bei 1.620,2 (Quelle RKI). Zudem liegt die Hospitalisierungsrate in NRW aktuell bei 7,82. Im gesamten Stadtgebiet sind laut dem DIVI Intensivregister aktuell über 90 Prozent der Intensivbetten belegt. Die höchste Inzidenz in NRW hat am Montag, 21. März, der Kreis Düren (2458) und Coesfeld (2315).
Ausnahmeregel für Corona-Hotspots: In diesen NRW-Kreisen ist die Inzidenz außerdem sehr hoch
Neben Köln könnten aber auch andere Regionen in NRW als Hotspot eingeordnet werden. Denn tatsächlich liegen aktuell nur fünf Landkreise unter der 1.000er-Marke. Außerdem gibt es einige Regionen, in denen die Inzidenz noch höher liegt als in Köln. So wurden am 16. März im Landkreis Düren zum Beispiel 2.641,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet, in Euskirchen liegt der Wert bei 2.090,5.
Bei Einordnung als Hotspot: Diese Corona-Regeln könnten in Köln eventuell weiterhin gelten
- Maskenpflichten in weiteren Bereichen bliebt bestehen
- Abstandsgebote
- Hygienekonzepte
- Verpflichtende Impf-, Genesenen - oder Testnachweise
Sollte Köln also als Hotspot eingeordnet werden, würden dort keine weiteren Lockerungen vorgenommen werden oder sogar wieder Corona-Verschärfungen dazu kommen. Bislang ist noch unklar, ob und wo diese Hotspot-Regeln in NRW angewendet werden sollen.
Coronavirus: Laumann und Wüst kritisieren Lockerungen – „nicht verantwortbar“
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte zuletzt die vom Bundestag beschlossenen Lockerungen inmitten einer Corona-Infektionswelle als „nicht verantwortbar“. Es wäre zumindest „absolut richtig“ gewesen, die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus zu verlängern, sagte Laumann am Samstag im Radiosender WDR 5.
Zudem warnte der CDU-Politiker vor den Folgen des Öffnungskurses für die Wirtschaft und die kritische Infrastruktur. Die Länder könnten künftig mit schärferen Corona-Maßnahmen nur noch reagieren, wenn das Gesundheitssystem überlastet sei. Das werde vor allem an der Belegung der Intensivstationen festgemacht. Derzeit würden zwar weniger Menschen wegen Corona intensiv behandelt. Aber es erkrankten nach wie vor Menschen sehr schwer, so Laumann. Wer sich infiziere - und das seien allein in NRW am Freitag mehr als 50 000 gewesen - müsse sieben Tage zu Hause bleiben. Die vielen Erkrankten würden „ein zunehmendes Problem“ in der Wirtschaft und im Sozialbereich. Laumann sagte weiter, mit den Ländern sei noch nicht einmal geredet worden.
Auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wünscht sich von der Bundesregierung eine Rückkehr zu einer mit den Ländern abgestimmten Corona-Politik. „Ich hoffe, dass die Bundesregierung bald zur Gemeinsamkeit in der Pandemiepolitik zurückkehrt“, sagte Wüst, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Alle Länder seien sich parteiübergreifend einig, dass das Vorgehen der Bundesregierung inakzeptabel sei.(nb mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Unabhängig informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.