Corona-Impfung in Köln: Diese Personen aus Prio-Gruppe 3 können geimpft werden

In Köln startetet das Impfangebot für Personen der Prio-Gruppe 3. Viele Kölnerinnen und Kölner sind damit impfberechtigt und können einen Termin vereinbaren.
Köln – Die Impfkampagne gegen das Coronavirus nimmt weiter Fahrt auf. 332.815 Kölnerinnen und Kölner haben bereits ihre Erstimpfung erhalten (Stand: 5. Mai), so die Kassenärztliche Verordnung Nordrhein. Täglich werden es mehr, die sich im Impfzentrum Koelnmesse Deutz oder in hausärztlichen Praxen impfen lassen. Seit dem 6. Mai sind viele weitere Kölnerinnen und Kölner impfberechtigt.
Corona-Impfung in Köln: Impftermine für Prioritätsgruppe 3 freigeschaltet
Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit einem Erlass vom 5. Mai beschlossen, dass ab „Donnerstag, den 6. Mai, 8 Uhr, nun auch Terminbuchungen für eine Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich“ sind, teilt die KV Nordrhein mit. Das bedeutet, dass viele weitere Kölnerinnen und Kölner nun laut Impfreihenfolge für die Corona-Schutzimpfung berechtigt sind.
Corona in Köln: Festgelegte Impfberechtigte der Gruppe 3
- Kontaktpersonen von nicht in einer Pflegeeinrichtung lebenden Pflegebedürftigen (maximal zwei Kontaktpersonen je Pflegebedürftigen)
- Kontaktpersonen von Schwangeren (maximal zwei Kontaktpersonen je Schwangerer)
- Eltern von pflegebedürftigen Minderjährigen
- Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
- Beschäftigte in Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle im Verkauf Beschäftigten inklusive der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber
- Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
- Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
- Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
- Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie
- Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
- Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
Dazu erklärt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Zwei Personengruppen liegen mir besonders am Herzen: Die Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogeriemärkten. Sie haben täglich Kundenkontakt und halten unsere Versorgung seit Beginn der Corona-Pandemie aufrecht. Und sie haben keine große Lobby wie andere Berufsgruppen. Sie erhalten jetzt ein Impfangebot, damit sie bei ihrer täglichen Arbeit keine Angst mehr vor einer möglichen Infektion haben müssen.“
Kölnerinnen und Kölner, die eine Impfberechtigung erhalten haben, können nun einen Termin online oder telefonisch über die Buchungsoptionen der KV Nordrhein im Impfzentrum Koelnmesse Deutz vereinbaren. Den Nachweis der Impfberechtigung muss am Tag der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden. Wer die benötigten Unterlagen nicht mitbringt, kann nicht geimpft werden, so die KV Nordrhein weiter.
Corona in Köln: Nachweis für Impfberechtigte der Gruppe 3
- Der Nachweis für Kontaktpersonen ist das offizielle Formular des MAGS.
- Kontaktpersonen von nicht in einer Pflegeeinrichtung lebenden pflegebedürftigen Personen müssen zusätzlich eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person mitbringen. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Impfberechtigten als Pflegepersonen bei der Pflegekasse genannt sind. Das Alter und die Art der Vorerkrankung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich, so die KV Nordrhein.
- Kontaktpersonen von Schwangeren müssen zusätzlich zum Nachweis für Kontaktpersonen eine Kopie des Mutterpasses mitbringen.
- Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, werden den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist aber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört. Diese Bescheinigung können Eltern kostenlos über den Haus- oder Facharzt erhalten.
- Der Nachweis für die Beschäftigen im Lebensmitteleinzelhandel und der weiteren nun berechtigten Beschäftigtengruppen erfolgt durch eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung.
Corona in Köln: Diese Personen sind impfberechtigt
Neben Personengruppen aus der Prio-Gruppe 3 können auch weiterhin Kölnerinnen und Kölner ihr schon erhaltenes Impfangebot wahrnehmen. Impfberechtigt in Köln sind bereits:
- Über-60-Jährige, die die zusätzlichen Impftermine mit Astrazeneca nutzen möchten.
- Personen der Geburtsjahrgänge 1941 bis 1951 sowie für Personen ab 80 Jahren. Partnerbuchungen sind jedoch aufgrund technischer Voraussetzungen seit dem 30. April 2021 nicht mehr möglich sein, so die Stadt Köln.
- Personen mit einer Vorerkrankung laut § 3 der Corona-Impfverordnung
- Personen, die im Stadtteil Chorweiler gemeldet sind und das mobile Impfangebot der Schwerpunktimpfung in Köln nutzen möchten.
Bei der Impfvergabe der Corona-Schutzimpfung ist es nicht möglich, sich den Impfstoff selbst auszusuchen. In Köln kommen die Impfstoffe Biontech und Astrazeneca zum Einsatz. „Personen, die in Einrichtungen durch mobile Teams oder durch die Uniklinik geimpft werden, erhalten den Impfstoff von Moderna“, so die Stadt Köln. (jw)
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