Köln: Inzidenz springt über wichtigen Wert 35 – was das bedeutet

Die Inzidenz in Köln liegt bei 50,6. Der Schwellenwert zur Verschärfung der Corona-Regeln ist erreicht. Ab sofort gilt nun Inzidenzstufe 2.
Köln – In Köln hat man sich gerade erst an Gastro-Besuche ohne Test, an geöffnete Kinos und ausgiebige Sonnenbäder im Freibad gewöhnt, nun kommen aber wieder erste Corona-Verschärfungen für die Domstadt. Denn die Inzidenz steigt weiter. Am 12. August liegt der Wert bei 50,6 (Quelle: RKI). Nach der Corona-Schutzverordnung ist damit der nächste Grenzwert von 35 lange genug überschritten.
Corona in Köln: Inzidenz steigt – diese Beschränkungen in Stufe 2 kommen
Ist die Corona-Inzidenz in Köln an acht Tagen über 35, gelten am übernächsten Tag neue Beschränkungen. Dies ist nun der Fall, weshalb Köln ab Donnerstag, 12. August, wieder in Inzidenzstufe 2 fällt. Also genau wie zuvor Düsseldorf. Dort hatte es ab dem 27. Juli eine Verschärfung aufgrund hoher Inzidenzen geben. Doch welche Regeln gelten dann?
Corona in Köln: Stufe 2 – Testpflicht, Verschärfungen und Kontaktbeschränkungen
Grundsätzlich wird vor allem die Testpflicht als Voraussetzung in Köln wieder greifen. Für bestimmte Aktivitäten braucht man dann entweder ein negatives Corona-Testergebnis oder einen Immunisierungsnachweis. Das bedeutet, dass man als vollständig geimpft oder als genesen gelten muss. Laut Corona-Schutzverordnung gelten in Stufe 2 jedoch ebenfalls Verschärfungen gegen das Coronavirus. Auch Kontaktbeschränkungen greifen dann wieder in Köln.
Die Corona-Schutzverordnung
Die Verordnung wird von der Landesregierung NRW festgelegt. Grundsätzlich sind dabei die Inzidenzen in den einzelnen Kreisen und Kommunen ausschlaggebend. Die jeweiligen Schwellenwerte geben an, welche Regeln gerade gelten. Derzeit gibt es zwei Stufen:
Stufe 1: Bei einer Inzidenz zwischen 10,1 und 35
Stufe 2: Bei einer Inzidenz zwischen 35,1 und 50
Corona in Köln: Stufe 2 kommt – Verschärfungen im Überblick
- Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen. Alle müssen jedoch geimpft, genesen oder getestet sein. Ansonsten dürfen maximal drei Haushalte aufeinander treffen. Vorher waren es 100 Personen, beziehungsweise fünf Haushalte.
- Kultur: Bei Konzerten, Theaterstücken oder in Kinos dürfen maximal 500 Personen vor Ort sein. Vorher waren es doppelt so viele. Besucher müssen sich an einen festen Sitzplan halten. Außerdem gilt auch hier die 3-G-Regel: Voraussetzung ist ein Corona-Test oder ein Imunisierungsnachweis.
- Außerschulische Bildung: Beim Musikunterricht dürfen statt 30 Personen nur noch 20 Personen teilnehmen. Dabei müssen alle als geimpft, getestet oder genesen gelten.
- Sport und Fitnessstudios: Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist nur noch mit bis zu 25 Personen erlaubt. In Stufe 1 waren es noch 100 Personen. Für den Besuch von Fitnessstudios gilt ein Testnachweis. Alternativ ein Nachweis zur Genesung oder zur Impfung.
- Freizeit: Freibäder und Co dürfen zwar offen bleiben, Badegäste müssen jedoch geimpft, genesen oder getestet sein. Bordelle hingegen müssen wieder schließen.
- Private Veranstaltungen und Partys: Private Veranstaltungen sind zwar erlaubt, es gelten jedoch Beschränkungen. Draußen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Finden die Veranstaltungen innen statt, sind es 50 Personen, die alle geimpft, getestet oder genesen sein müssen. Partys sind jedoch nicht erlaubt.
- Gastronomie: Innen-Gastro nur noch mit negativem Corona-Test oder Immunisierungsnachweis möglich. Bereiche der Außengastronomie bleiben ohne Nachweis geöffnet. Zusätzlich gilt eine Platzpflicht.
- Einkaufen: Die Kundenanzahl wird in Geschäften begrenzt. Maximal eine Person pro zehn Quadratmetern.
- Kinder- und Jugendarbeit: Die Gruppengrößen werden reduziert. „Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest erlaubt“, so das Land.
- Jahrmarkt und Kirmes: Jahr- und Spezialmärkte im Freien mit Personenbegrenzung sind möglich. Bei einem Kirmesbesuch müssen Besucher geimpft, getestet oder genesen sein.
- Volksfeste, Schützenfeste und Stadtfeste: Große Festveranstaltungen sind laut Inzidenzstufe 2 nicht mehr erlaubt.
Corona in Köln: Inzidenzen der letzten Tage
In Köln geht dieInzidenzstufe 2 also vor der Tür. Es ist aber noch nicht bekannt, ob der Krisenstab der Stadt Köln zusätzliche städtische Corona-Regeln erlässt. Ein Überblick über die Corona-Inzidenzen in Köln zeigt jedoch, wie schnell die Werte gestiegen sind.
12. August | 50,6 |
11. August | 43,8 |
10. August | 46,2 |
9. August | 49,6 |
8. August | 47,1 |
7. August | 43,8 |
6. August | 42,4 |
5. August | 41,8 |
4. August | 42,7 |
3. August | 39,8 |
2. August | 34,1 |
1. August | 35,4 |
31. Juli | 31,7 |
30. Juli | 32,6 |
29. Juli | 33,5 |
28. Juli | 32,7 |
27. Juli | 29,3 |
26. Juli | 31,3 |
25. Juli | 31,8 |
24. Juli | 31,4 |
23. Juli | 29,6 |
22. Juli | 24,6 |
21. Juli | 23,3 |
Nicht nur in Köln steigen die Inzidenzen weiter an. Auch in anderen Städten steigt der Wert. Düsseldorf hat eine Inzidenz von über 50. Solingen liegt mit über 70 in NRW sogar an der Spitze. (jw)
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Dieser Text wurde am 12. August inhaltlich aktualisiert: Neuerung: Inzidenzwert und Stufe angepasst.