1. 24RHEIN
  2. Köln
  3. Ehrenfeld

Ladenbesitzerin muss Knöllchen zahlen – für Bank, die seit Jahren vor Geschäft steht

Erstellt:

Von: Sofia Popovidi

35 Euro musste eine Kölner Ladenbesitzerin wegen einer Parkbank an das Ordnungsamt zahlen. Mit einem emotionalen Posting appelliert sie an die Stadt.

Köln – Alles wegen einer Bank: Diane-Sophie Durigon, Inhaberin der Boutique „Le Pop Lingerie“ in Köln-Ehrenfeld, hatte elf Jahre lang eine Parkbank vor dem Schaufenster ihres Unterwäschegeschäfts stehen. Diese wird besonders gerne von ältere Menschen und Spaziergänger zum Verschnaufen genutzt. Jetzt muss die Ladenbesitzerin die Bank jedoch entfernen und ein Verwarngeld von 35 Euro an das Kölner Ordnungsamt zahlen. In einem Instagram-Beitrag teilt sie ihren Frust und kritisiert dabei die Stadt Köln und Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Dafür bekommt sie viel Zuspruch auf Instagram.

Kölner Boutique muss Knöllchen für Pausenbank zahlen – „Wem gehört der öffentlichen Raum?“

Parkbank in Kölner Park im Frühling.
Die Ladenbesitzerin beschwert sich vor allem über den bereits kaum vorhandenen Raum zum Ausruhen in Kölns. © Eibner/imago

„Ich bräuchte eine offizielle Genehmigung - die seien wir mal ehrlich, nie durchgehen würde, so der O-Ton des vor mir stehenden Beamten“, schreibt die Ladenbesitzerin auf Instagram. Sie weist vor allem auf das daneben geparkte Auto hin, das teilweise auf dem Gehweg stand und niemanden zu stören schien. „Das Auto, was teilweise auf dem Bürgersteig parkt, hat lustigerweise keine Strafe bekommen.“ Emotional erzählt sie, dass die Parkbank seit elf Jahren mehrmals täglich vor allem von älteren Menschen zum Erholen genutzt wird.

Dabei kritisiert die junge Frau vor allem den öffentlichen Raum der Stadt Köln, der nicht viel Platz zum Erholen bietet – besonders für Menschen, die diesen Platz dringend brauchen: „Wo soll jetzt die alte Dame aus der Nachbarschaft wieder Luft schnappen? Oder die Mutter ihr Kind stillen? Auf dem Boden? Wem gehört der öffentliche Raum? Frauen jedenfalls nicht“, schreibt Durigon weiter. Einen Antrag auf Genehmigung der Parkbank habe sie trotzdem gestellt, bislang aber noch keine Rückmeldung bekommen.

Nicht der erste Fall, dass einem Kölner Geschäft verboten wurde, eine Pausenbank aufzustellen. Das Teefachgeschäft „Tee of Cologne“, ebenfalls in Ehrenfeld, musste sich von seiner Bank trennen und auch 35 Euro Verwarngeld zahlen. „Time to say goodbye. Weil sie gegen das Straßen– und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verstoße“, schreiben die Besitzer auf Instagram.

Kölner Laden erhält Knöllchen wegen Parkbank: Stadt Köln äußert sich

Der Beitrag der Kölnerin machte in den Kölner Social-Media-Kreisen die Runde und wurde auch von Moderator Jan Böhmermann auf Twitter mit den Worten „35 Euro Strafe. Für die Bank“ geteilt. Böhmermann ist selbst Kölner und hat der Verkehrspolitik der Venloer Straße in Ehrenfeld ein ganzes Lied gewidmet.

2017 wurde ein Gestaltungshandbuch erlassen, in dem bestimmte Vorgaben für den öffentlichen Raum Kölns vorgegeben werden. Für die Stadt ist vor allem eins wichtig: Barrierefreiheit. „Aufgabe der Stadt Köln ist es, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sicherzustellen. Dazu gehört, dass Gehwege in einer Breite freibleiben müssen, die es auch Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen ermöglicht, den Gehweg ungehindert zu nutzen“, erklärt Pressesprecherin Simone Winkelhog gegenüber 24RHEIN.

Dies sei die Begründung, weswegen die Parkbank der Unterwäsche-Boutique wegmüsste oder eine Genehmigung bräuchte. Dabei erklärt Winkelhog den Vorgang: „Wenn jemand beispielsweise eine Bank vor seinem Haus oder Geschäft aufstellen, dafür also den öffentlichen Raum nutzen möchte, muss er/sie eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Es wird dann im Einzelfall geprüft, ob diese erteilt werden kann, insbesondere auch hinsichtlich Barrierefreiheit.“

Der Inhaberin ist das Thema Barrierefreiheit bekannt und darauf versucht sie zu achten: „Kinderwagen und Rollstuhlfahrer kommen durch, es sei denn ein Auto parkt gemütlich auf dem Bürgersteig, aber dann platziere ich dementsprechend die Bank mehr nach links oder rechts“, argumentiert sie. Jetzt müsse jedoch geprüft werden, ob Durigon bereits eine mündliche Aufforderung erhielt, die Bank zu entfernen, sagt die Stadt-Sprecherin. „Dass die Ladenbesitzerin möglicherweise nicht erst die Möglichkeit erhielt, die Bank nach mündlicher Aufforderung zu entfernen, sondern ihr ein Verwarngeld auferlegt wurde, wird verwaltungsintern aufgearbeitet.“

Kölner Unterwäsche-Boutique „Le Pop Lingerie“ – Infos im Überblick

Bereits die Außengastronomie zoffte sich 2022 mit dem Ordnungsamt über das Thema Gestaltung des Außenbereichs von Kölner Restaurants und Cafés. (spo) Fair und unabhängig informiert, was in Köln und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Auch interessant