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Grillen in Köln — Wo es erlaubt ist, welche Regeln gelten

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Von: Mick Oberbusch

In Köln freuen sich Menschen auf den Sommer — und auf entspannte Grillabende im Park. Eine Übersicht, was wo erlaubt ist und welche Regeln gelten.

Köln — Wenn die Temperaturen (hoffentlich bald) an der 30-Grad-Marke kratzen und Kölnerinnen und Kölner ihre Zeit unter freiem Himmel verbringen, lässt sich vor allem aus den städtischen Parks und Grünflächen regelmäßig der Geruch von Grillware vernehmen. Denn mit einem Würstchen, Tofu-Steak oder Ähnlichem lässt sich das Wetter vor allem in den Kölner Grünanlagen für viele noch am besten genießen. Doch welche Regeln gelten für das Grillen in Köln? Welche Art von Grill brauche ich, wo ist es erlaubt, und was mache ich mit meinem Müll? 24RHEIN gibt einen Überblick.

Grillen in Köln: Unter welchen Voraussetzungen es auf öffentlichen Grünflächen erlaubt ist

Grill mit Würstchen, Menschen am Aachener Weiher in Köln (Montage).
In Köln ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen erlaubt — jedoch nicht überall und nur unter bestimmten Regeln (IDZRNRW-Montage). © Rolf Vennenbernd/dpa & Malte Christians/dpa

Zum Thema „Grillen auf öffentlichen Grünflächen“ erklärt die Stadt Köln: „Das Grillen auf geeigneten öffentlichen Grünflächen ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass weder Mensch noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden. Grundsätzlich müssen Sie dafür sorgen, dass andere Personen nicht durch Rauch, Geruch oder Flugasche gefährdet oder belästigt werden. Darüber hinaus dürfen Sie die Grünflächen nicht beschädigen oder beschmutzen“, heißt es weiter. Folgende Hinweise gibt die Stadt Köln Grill-Fans darüber hinaus an die Hand:

Rheinpark, Stadtgarten, Tierpark Lindenthal: Wo das Grillen in Köln explizit verboten ist

Wer mit seinem Grill vor die Tür möchte, sollte jedoch trotzdem genau darauf achten, wo er ihn abstellt — selbst, wenn sie oder er die genannten Hinweise beachtet. Denn in Köln gibt es einige Grünflächen, auf denen das Grillen trotz ansprechendem Ambiente verboten ist, egal, wie sehr man sich an die von der Stadt formulierten Regeln hält. In folgenden Parks, Gegenden und Bereichen ist das Grillen in der Domstadt explizit verboten:

Zudem teilt die Stadt mit, dass Grillen im Wald grundsätzlich verboten ist. Dies wird durch das Landesforstgesetz geregelt, wie die Stadt weiter erklärt. Ein Ort wie der Aachener Weiher beispielsweise findet sich trotz seit Jahren anhaltender Müllprobleme dort nicht in der Auflistung. Daher ist das Grillen dort unter Einhaltung der eingangs erwähnten Regelungen gestattet.

Grillplätze in Köln im Überblick — Stadtwald in Lindenthal, Porzer Groov, Poller Damm

Apropos gestattet: Die Stadt Köln hat im Stadtgebiet spezielle Grillplätze eingerichtet, auf denen das Grillen selbstverständlich erlaubt ist. Insgesamt gibt es vier dieser Plätze in Köln, einer in Rodenkirchen, einer in Lindenthal, zwei in Porz. Eine Vorab-Anmeldung ist bei keiner dieser vier Flächen erforderlich.

Grillplatz Rodenkirchen, bei Stromkilometer 681,5 (Campingplatz Berger)

► Lage: Auf den Vorflutflächen des Rheins in Höhe des Campingplatzes Berger bei Strom-Kilometer 681,5.
► Ausstattung: Grillstelle mit Sitzplätzen, ohne Unterstellplatz. Toiletten sind nicht vorhanden.
► Sonstiges: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Grillplatz Lindenthal, Stadtwald am Fort Deckstein

► Lage: Stadtwald, Fort VI (auch Fort „Deckstein“ genannt).
► Ausstattung: Feuerstelle, Sitzplätze, Tische. Toiletten sind nicht vorhanden.
► Sonstiges: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Grillplatz Porz, auf der südlichen Groov

► Lage: Porz-Zündorf, auf der südlichen Groov (Verlängerung der Ankergasse zum Rhein).
► Ausstattung: Die Grillanlage verfügt über Sitzplätze und einen Unterstellpilz. Toiletten sind nicht vorhanden.
► Sonstiges: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Grillplatz Poll, Poller Damm

► Lage: Poll, Poller Damm.
► Ausstattung: Überdachte Bänke und Tische.
► Sonstiges: Der Grill ist mitzubringen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Einhaltung dieser Richtlinien fürs Grillen in Kölner Parks und Grünflächen wird regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die sich nach der „Größe“ des Vergehens richten. Auch ein Verwarngeld ist bei Fehlverhalten möglich. (mo) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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