Hochwasser in Köln: Soforthilfe – das müssen Betroffene wissen

Hochwasser-Opfer in Köln können jetzt Soforthilfen beantragen. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende. Wie es funktioniert, im Überblick.
Köln – Knapp elf Tage sind seit dem Hochwasser vergangen. Vor allem der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis und der Kreis Euskirchen wurden von der Flutkatastrophe in NRW schwer getroffen. Doch auch in Köln wurden zahlreiche Straßen und Keller überflutet. Der Rhein bei Köln erreichte zeitweise einen Pegel von über acht Metern.
Die Aufräumarbeiten werden sicherlich noch einige Zeit andauern – auch in der Domstadt. Die NRW-Landesregierung hat bereits „schnelle und unbürokratische Soforthilfe“ angekündigt. Für Betroffene, „Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen“ steht ein Hilfsfonds in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.
Hochwasser in Köln: Soforthilfen für Betroffene – das muss man wissen
Betroffene in Köln können sich ab sofort bei der Stadt melden und Anträge auf Hilfen stellen. Das teilte die Stadt am Montagnachmittag (26. Juli) mit. Die Soforthilfen gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende. Ein Antrag kann per E-Mail, per Post oder persönlich bei jeder Dienststelle gestellt werden, so die Stadt weiter. Es wird darum gebeten, einen Antrag nicht doppelt zu stellen.
Hochwasser in Köln: Soforthilfen für Betroffene – der Überblick
- Ab sofort können Anträge auf Hochwasser-Soforthilfen in Köln gestellt werden.
- Antrag per Post stellen: Stadt Köln, „Soforthilfe Unwetter“, 50605 Köln
- Antrag per E-Mail stellen: soforthilfen@stadt-koeln.de
- Antrag persönlich stellen: jede Dienststelle der Stadt Köln
- Soforthilfen für Privatpersonen: Wurde der Antrag bewilligt, bekommt der Betroffene 1500 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es 500 Euro. Maximal werden 3500 Euro ausgezahlt
- Soforthilfen für Gewerbetreibende: Sie erhalten nach Bewilligung eine Pauschale von 5000 Euro.
- Weitere Informationen und die Antragsformulare sind unter www.soforthilfe.koeln abrufbar.
Hochwasser in Köln: Soforthilfen für Privatpersonen und Gewerbetreibende
Wie viel die Hochwasser-Opfer in Köln und NRW bekommen, ist vorab festgelegt. Sobald der Antrag bewilligt worden ist, erhalten Betroffene in der Domstadt 1500 Euro. Für jeden weiteren Bewohner des Haushaltes gibt es weitere 500 Euro. Maximal werden pro privatem Haushalt 3500 Euro ausgezahlt. Gewerbetreibende in Köln erhalten eine Pauschale in Höhe von 5000 Euro.
Die Auszahlung findet nach der Bewilligung statt. Der früheste Auszahlungstermin ist Donnerstag, 29. Juli. Betroffene können sich dann die Soforthilfen in bar bei der Stadtkasse im Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, in 50765 Köln, auszahlen lassen. Alternativ ist eine Auszahlung per Überweisung möglich. (jw)
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