Pärchen vergnügt sich auf Auto in Parkhaus – das hat ein Nachspiel vor Gericht

Ein Autobesitzer hat sein Fahrzeug in einem Kölner Parkhaus abgestellt. Am nächsten Morgen sah seine Motorhaube mitgenommen aus.
Köln – Für die einen Spaß, für den anderen Leid: Beim Sex in einem Kölner Parkhaus in der Nähe vom Kölner Hauptbahnhof beschädigte ein Paar die Motorhaube eines fremden Autos. Der Besitzer erlebte am nächsten Morgen eine unschöne Überraschung. Die Motorhaube seines Autos wies Dellen und Kratzer auf.
Sex im Parkhaus in Köln: Videokamera liefert den Beweis
Die Videokameras des Parkhauses in der Kölner Innenstadt liefern letztlich den Beweis dafür, dass ein Paar in der Nacht auf der Motorhaube des Autos Sex gehabt hat. Die beiden Personen sind allerdings nicht identifizierbar, weshalb sie vorerst nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Das möchte der Autobesitzer aber nicht auf sich sitzen lassen und verklagt den Parkhausbetreiber auf 4.700 Euro Schadensersatz, berichtet die dpa.
Autobesitzer verklagt Parkhausbetreiber in Köln
In einem öffentlichen Urteil hat das Kölner Landgericht entschieden, dass der Parkhausbesitzer nichts für den Schaden kann und nicht zahlen muss. Die Pflichten des Parkhausbetreibers gingen nicht so weit, dass er die Videoaufzeichnungen ununterbrochen beobachten müsse, teilt die dpa mit. Da auf dem Videomaterial nur neun Minuten dokumentiert wurden, indem das Paar aktiv gewesen war, könne man dem Betreiber keine Pflichtverletzung vorwerfen.
Sex in der Öffentlichkeit: Ist das erlaubt?
Sex in der Öffentlichkeit zu haben, ist prinzipiell ein Strafdelikt. Vor allem dann, wenn andere Menschen die sexuellen Handlungen sehen können oder man geradzu gesehen werden möchte. Laut § 183 a des Strafgetzbuches heißt es:
Der § 183 a im Strafgesetzbuch
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Wer aber Vorkehrungen trifft, wie zum Beispiel Sex in einem Auto auf einem verlassenen Parkplatz hat oder sich in ein geschütztes landschaftliches Gebiet zurückzieht, wie etwa ein Gebüsch, dem kann das Merkmal der Öffentlichkeit nicht so leicht unterstellt werden, berichtet die Deutsche Anwaltsauskunft. (amp) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.