Bruchlandung am Hauptbahnhof Köln: Illegale Drohne landet auf Dach von Gleis 1

Am Montag landete am Hauptbahnhof in Köln versehentlich eine Drohne. Der Bruchpilot bekam eine Anzeige. Das Problem: Das Bergen der Drohne war nicht ganz leicht.
Köln – Am Montag, 5. September, ließ ein 27-jähriger Reisender aus Irland seine Kamera-Drohne in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Köln fliegen – und zwar ohne Genehmigung. Das endete jedoch in einem treuen Spaß, der zusätzlich zum Einsatz bei der Bundespolizei und der Deutschen Bahn sowie einer Anzeige für den Piloten führte. Denn der 27-Jährige wurde zum echten Bruchpiloten.
Hauptbahnhof Köln: Illegale Drohne landet auf Dach von Gleis 1

„Nachdem die Kamera-Drohne auf dem Dach des Bahnsteigs 1, Richtung Köln-Hansaring, ungewollt landete und liegen blieb, suchte der Reisende aus Irland Hilfe bei der Deutschen Bahn“, heißt es weiter. „Wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Fliegens von Drohnen in Gebieten mit Flugbeschränkung fertigten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Montagnachmittag gegen 15:45 Uhr eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Die circa 1000 Euro teure Drohne gab es jedoch trotzdem nicht zurück: Da die Feuerwehr Köln keine Möglichkeiten hatte, die Drohne von dem Dach zu bergen, musste sie dort zunächst liegen bleiben, so die Bundespolizei. Erst am nächsten Tag konnte die sichergestellte Drohne von der Deutschen Bahn geborgen werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf Flugverbotszonen für Drohnen hin:
► Der Betrieb von unbemannten Luftfahrsystemen und Flugmodellen im Luftraum ist ohne behördliche Erlaubnis nicht überall erlaubt.
► Der Umgang mit Drohnen ist in einer Drohnen-Verordnung geregelt.
► Sensible Bereiche (Flughäfen, Bahnanlagen, Einrichtungen von Verfassungsorganen, Bundesbehörde, und weitere) dürfen nicht ohne Genehmigung überflogen werden.
Köln: Flugverbot von Drohnen über Hauptbahnhof – hohe Strafe möglich
Wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Fliegens von Drohnen in Gebieten mit Flugbeschränkung fertigten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine Anzeige gegen die Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog können Ordnungswidrige Flüge mit einer Drohne eine Strafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. (jw mit ots) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.