Karneval in Köln 2022: Brauchtumszone – was ist das?

Um den Kölner Karneval 2022 zu ermöglichen, hat die Stadt strenge Corona-Regeln in der Brauchtumszone festgelegt. Was bedeutet das?
Köln – Die Tollen Tage rund um Weiberfastnacht und Rosenmontag stehen vor der Tür – in diesem Zeitraum herrscht in Köln immer ein buntes Treiben. Auch 2022 wollen Jecken in Köln wieder zusammen den Kölner Karneval feiern. Um dies zu ermöglichen, hat die Stadt deshalb eine 2G+-Regelung in der Brauchtumszone angekündigt. Aber was bedeutet der Begriff Brauchtumszone eigentlich?
Karneval Köln 2022: Was ist eine Brauchtumszone? Und wo befindet sich die Brauchtumszone?
„Erwartet die zuständige Behörde für ihr Zuständigkeitsgebiet oder bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum erhöhte Infektionsrisiken durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen, so kann sie diese Bereiche mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (gesicherte Brauchtumszone) ausweisen“, heißt es dazu in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Da die Stadt Köln als Karnevalshochburg bekannt ist und dort traditionell rund um Weiberfastnacht und Rosenmontag tausende Menschen zusammenkommen, um Karneval zu feiern, hat die Stadt deshalb beschlossen, ganz Köln zur Brauchtumszone zu ernennen. Dies gab die Stadtdirektorin Andrea Blome in einer Pressekonferenz zum Kölner Karneval bekannt. Konkret heißt das: Die strengen Corona-Regeln gelten im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 im ganzen Stadtgebiet.
Karneval 2022: Brauchtumszone in der Altstadt von Düsseldorf
In Düsseldorf ist hingegen nicht die komplette Stadt als Brauchtumszone ausgewiesen worden. Stattdessen wurde nur die Düsseldorfer Altstadt zur Brauchtumszone ernannt. Dort gilt also ebenfalls an Karneval die 2G+-Regel. Ebenfalls gilt dort ein Glasverbot im Außenbereich. Bühnen, Großveranstaltungen, Bierwagen und laute Musik soll es ebenfalls nicht geben.
Karneval in Köln 2022: Was gilt in der Brauchtumszone in Köln?
In der Brauchtumszone gelten nun im Zeitraum vom 24. Februar bis 1. März 2022 strenge Corona-Regeln. Dazu teilte die Landesregierung NRW mit: „Für das Verweilen in den Bereichen zum geselligen Beisammensein, zur Brauchtumspflege und zum Verzehr von Speisen und Getränken gilt die 2G+-Regel: Zutritt besteht nur für immunisierte Personen mit einem zusätzlichen negativen Testnachweis.“
- Im Außenbereich: Bei Karnevalsveranstaltungen im Freien und beim Kölner Straßenkarneval gilt für das gesellige Beisammensein, die Brauchtumspflege und beim Essen und Trinken die 2G+-Regel. Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem geboosterte Personen
- Im Innenbereich: Bei Karnevalsveranstaltungen und privaten Partys in Innenräumen sowie beim Kneipenkarneval gilt die 2G++-Regel. Hier braucht jeder einen negativen tagesaktuellen Test – auch Personen mit Auffrischungsimpfung
- *Hinweis: Großveranstaltungen ohne Personenbegrenzung und Bühnen sowie Umzüge sind nicht erlaubt
- Quelle: Corona-Schutzverordnung NRW
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