Karneval in Köln ohne Einschränkungen – diese Corona-Regeln gelten beim Festkomitee

Diese Corona-Regeln gelten für Karneval in Köln: Karnevalssitzungen, Umzüge und Partys können stattfinden – wer teilnimmt, muss genesen, geimpft oder getestet sein.
Köln – Erleichterung bei den Jecken in Köln. Die Aussichten für die Karnevalssession 2022 sind gut. Jetzt ist klar, welche Corona-Regeln für den Karneval in Köln gelten. „Geimpfte und Genesene können an allen Karnevalsveranstaltungen ohne Beschränkungen teilnehmen“, teilt das Festkomitee Kölner Karneval am Mittwochabend (18. August) mit. Damit steht dem Feiern, Singen und Tanzen mit dem Kölner Dreigestirn nichts mehr im Wege.
Kölner Karneval: Das müssen Jecken in Köln wissen
Sessionsauftakt: Alle Veranstaltungen am 11.11. im Überblick
11.11. am Tanzbrunnen – Alle Infos zum Sessionsstart im Überblick
11.11. am Heumarkt – Alle Infos zum Sessionsstart im Überblick
Kölner Karneval und die Corona-Regeln in Kneipen und in Köln
Kölner Karneval: Diese Corona-Regeln gelten
- 3G-Plus-Bedingen: Geimpfte, Genesene oder Geteste (mit PCR-Test für ungeimpfte Personen in Innenräumen)
- Geimpfte, Genesene oder Getestete können an Karnevalsveranstaltungen ohne Beschränkungen teilnehmen
- Erfüllen alle Teilnehmer eines der „3G-Plus-Bedingungen“, gibt es keine Beschränkung der Besucherzahlen
- Ungeimpfte können über einen PCR-Test auch an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen
- Die 3G-Pflicht gilt auch bei Karnevalszügen – jeder muss geimpft, genesen oder getestet sein
- je nach Veranstaltungsformat im Freien kann auch ein Antigen-Schnelltest ausreichen
Wer vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist oder aber eine Genesung nachweisen kann, wird eine „weitgehend normale Karnevalssession“ feiern können, heißt es vom Festkomitee. „Die Jecken haben den Schlüssel zum unbeschwerten und sicheren Feiern nun selbst in der Hand”, sagt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval. In den vergangenen Wochen gab es immer wieder Spekulationen, wie Karneval trotz Corona ablaufen könnte.
Karneval in Köln – dank 3G und Corona-Regeln ohne Beschränkungen möglich
- Karnevalssitzungen
- Karnevalsbälle
- Karnevalspartys
- Karnevalsumzüge
Wer vollständig geimpft sei, könne an allen Veranstaltungen des Karnevals teilnehmen „und das aller Voraussicht nach auch wieder in vollen Sälen“. Heißt: Erfüllen alle Teilnehmer eines der 3G, sind Karnevalssitzungen, -bälle und -partys ohne eine Beschränkung der Besucherzahlen möglich.
Was bedeutet das für Veranstaltungen, die im Freien stattfinden? Zumindest für Karnevalsumzüge gilt ebenfalls die 3G-Regel. Allerdings heißt es vom Festkomitee auch, dass „je nach Veranstaltungsformat an der frischen Luft ein Antigen-Schnelltest ausreicht“.
Was aus der Mitteilung des Festkomitees damals jedoch nicht hervorgeht: Wer darf unter welchen Voraussetzungen am 11.11. auf dem Heumarkt dabei sein? Die Sessionseröffnung wird traditionell von der Willi-Ostermann-Gesellschaft veranstaltet. Erst im September bestätigt die Karnevalsgesellschaft, dass nur Geimpfte oder Genesene am 11.11. am Heumarkt mitfeiern dürfen.
Kölner Karneval: Session 2022 wieder Rückkehr zur Normalität?
Singen, Tanzen, gemeinsam Schunkeln – all das soll beim Kölner Karneval wieder möglich sein. Durch die 3G-Regelung inklusive PCR-Test für Veranstaltungen im Innenraum ermögliche „gemeinsames Singen und Tanzen, aber auch Blasmusik und alle anderen typischen Karnevalsaktivitäten“. Und damit auch „die weitgehende Rückkehr zur jecken Normalität“.
Sessionsmotto 2022: „Alles hät sing Zick”
Die Session 2022 des Kölner Karnevals steht unter dem Motto „Alles hät sing Zick”. Das Motto spielt dabei auf die vielen, sehr unterschiedlichen Facetten des Karnevals an. „Damit wird der Bogen von der aktuellen, coronabedingt eher verhalten gelebten Session zur hoffentlich heiteren und stimmungsvollen Session 2022 geschlagen“, erklärte Festkomitee-Präsident Christoph Kuckelkorn bei der Verkündung.
Diese Corona-Regeln sind das Ergebnis eines Treffens zwischen Vertretern der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, einer Delegation der rheinischen und westfälischen Karnevalshochburgen sowie des Bundes Deutscher Karneval. Die Regelungen für Teilnehmer an Karnevalsveranstaltungen beziehen sich auf die aktuelle Corona-Lage und damit auf die Corona-Schutzverordnung vom 17. August. Die Umsetzung der Prüfung eventueller Verstöße gegen die 3G-Regeln erfolgt in Absprache zwischen den Veranstaltern und den kommunalen Behörden. (mlu) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Update-Hinweis: Der Artikel wurde zuletzt am 20. Oktober aktualisiert: Neuerungen: Die aktuellen Corona-Regeln und weitere Infos zum 11.11. in Köln.