Sie blockierten Straße: Mildes Urteil für Klimaaktivisten in Köln
In Köln wurden drei Klimaaktivisten nun für ihre Aktionen verurteilt. In anderen Prozessen hatte es zuletzt Gefängnisstrafen gegeben – in Köln fiel das Urteil etwas anders aus.
Köln – Ob am Neumarkt, der Universitätsstraße oder der Aachener Straße. In Köln blockieren immer wieder sogenannte Klimakleber wichtige Verkehrsstraßen. Auch im Mai 2022 kam es zu einer Klimaaktion der „Letzten Aktion“. Mehrere Aktivisten hatten die Innere Kanalstraße blockiert, manche wollten sich auch festkleben. Jetzt mussten sich fünf von ihnen vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Drei von ihnen wurden am Mittwoch, 22. März 2023, verurteilt. Ein ebenfalls angeklagtes Ehepaar soll zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Prozess bekommen.
Mildes Urteil für Klimaaktivisten in Köln: Richterin hat „durchaus Sympathien“
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die drei Männer aus Euskirchen, Bergisch Gladbach und Duisburg: Nötigung laut § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Das kann Gefängnisstrafen nach sich ziehen: In Heilbronn etwa wurde im März ein 23-Jähriger zu drei Monaten Haft verurteilt. Auch in Köln drohte den Klimaaktivisten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren,wie eine Gerichtssprecherin vorab auf Nachfrage erklärte.
Doch das Urteil in Köln fiel überaus mild aus: 20 Tagessätze à 10 Euro müssen drei der Angeklagten zahlen. Die Straßenblockade dauerte nur wenige Minuten, weil die Klimaaktivisten immer wieder von Autofahrern von der Straße gezogen worden sind, daraufhin stoppten sie die Aktion. Außerdem seien alle drei noch nicht vorbestraft und haben die Blockade gestanden, erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Auch die Ziele der Klimaaktivisten habe sie berücksichtigt – und damit habe sie „durchaus auch Sympathien“.
Klimaaktivisten der Inneren Kanalstraße verurteilt: Angeklagter kämpft mit Tränen
Den von der Verteidigung geforderten Freispruch könne es dennoch nicht geben. Denn „nichtsdestotrotz handelt es sich bei den Sitzblockaden um eine Nötigung und um eine Straftat“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten sehen das anders. „Ich stehe nicht gerne im Mittelpunkt und ich störe meine Mitmenschen auch nicht gerne“, erklärt einer von ihnen. Er sehe angesichts der Klimakatastrophe keine andere Möglichkeit. Man müsse jetzt etwas unternehmen, sagt er. Straßenblockaden seien darum gerechtfertigt, sagt er weiter.
Ähnlich sieht es auch ein weiterer Angeklagter: Minutenlang erklärte der über 60-Jährige, wieso die Aktionen der „Letzten Generation“ nötig seien. Dabei kämpfte er auch mit den Tränen, musste sich immer wieder sammeln. „Ich mache das nicht leichtfertig und ich habe mir meine letzten Arbeitsjahre auch anders vorgestellt, als Urlaub zu nehmen und Straßen zu blockieren“, sagt er der Richterin. Aber es sei notwendig, so der Angeklagte weiter. „Ich habe Angst um die Zukunft meiner Kinder und Enkelkinder.“ (jw) Fair und unabhängig informiert, was in Köln passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.