Bäder in Köln: Jetzt gilt 2G+ – das müssen Besucher beachten

Die Bäder in Köln können sich auch in den Winterferien nicht über fehlende Besucher beklagen. Bei den Corona-Regeln gilt allerdings ab sofort 2G+.
Köln – Obwohl die Temperaturen aktuell nicht zwingend zu einem Schwimmbad-Besuch einladen, können sich die KölnBäder aktuell nicht über Besucherschwund beklagen. Denn die aktuellen Winterferien nutzen vor allem viele Schülerinnen und Schüler für einen Besuch in einer der etlichen Kölner Badeanstalten. Seit Dienstag (28. Dezember 2021) gilt dort allerdings die 2G+-Regelung, nach der Besucherinnen und Besucher neben einem Impf- oder Genesenennachweis auch ein negatives Testergebnis vorzeigen müssen. Dies schreibt die neue Corona-Schutzverordnung für NRW vor, die am heutigen Dienstag in Kraft tritt.
Diese Corona-Regeln gelten für einen Besuch in den KölnBädern – 2G+-Check am Eingang
- Geimpfte Personen: Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung und mit negativem Test. Die letzte erforderliche Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Genesene Personen: Vorlage eines „Genesenennachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt und mit negativem Test. Die Erkrankung muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
- Genesene, geimpfte Personen: Vorlage eines „Genesenennachweises“, der das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus bestätigt sowie Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung (hier reicht eine Erstimpfung), die mindestens 14 Tage zurückliegt und mit negativem Test.
Somit müssen sich alle Besucherinnen und Besucher in Köln, die älter als 16 Jahre sind, am Einlass der jeweiligen Badeanstalt dem 2G+-Check unterziehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler. „Wichtig: In der Zeit vom 27. Dezember 2021 bis 9. Januar 2022 benötigen Schülerinnen und Schüler den Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Tests oder eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind“, teilen die Bäder zudem mit.
Köln: In diesen Bädern gilt ab sofort die 2G+-Regel
- Aggripabad, Kämmergasse 1, 50676 Köln
- Chorweilerbad, Liller Straße, 50675 Köln
- Genovevabad, Bergisch Gladbacher Straße 67, 51065 Köln
- Höhenbergbad, Schwarzburger Straße 4, 51103 Köln
- Lentpark, Lentstraße 30, 50668 Köln
- Naturfreibad Vingst, Vingster Ring, 51107 Köln
- Ossendorfbad, Äußere Kanalstraße 191, 50827 Köln
- Rodenkirchenbad, Mainstraße 67, 50996 Köln
- Stadionbad, Olympiaweg 20, 50933 Köln
- Wahnbad, Albert-Schweitzer-Straße 8, 51447 Köln
- Zollstockbad, Raderthalgürtel 8-10, 50968 Köln
- Zündorfbad, Trankgasse 10a, 51143 Köln
Nach den Schulferien gilt dann wieder: „Kinder bis zum Schuleintritt sowie Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind aufgrund der regelmäßigen Schultestung von der Nachweispflicht ausgenommen. Jugendliche ab 16 Jahre müssen eine Bescheinigung der Schule, z.B. einen Schülerausweis vorlegen oder am 2G+-Check teilnehmen“, heißt es weiter. Zudem dürfen sämtliche Bäder ausschließlich mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden, darunter zählen medizinische Masken, FFP2- oder KN/N95-Masken. (mo) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln und NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.