Köln: Diese Corona-Regeln gelten – Maskenpflicht im Freien entfällt

In Köln gelten ab dem 1. Oktober neue Corona-Regeln. Ein Überblick zeigt, wo noch eine Maske getragen werden muss und wo nach wie vor eine Testpflicht gilt.
Köln – Ob beim Einkaufen, in der KVB, beim Friseur oder im Fitnessstudio – in vielen Bereichen gelten aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor strenge Regeln, so auch in Köln. Doch wo genau braucht man eigentlich noch eine Maske? Und in welchen Bereichen muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden, wenn man weder geimpft noch genesen ist? Ein Überblick.
Coronavirus in Köln: Hier gilt aktuell noch eine Maskenpflicht
Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist es nicht mehr verpflichtend, im Freien eine Maske zu tragen. Das Tragen der medizinischen Maske wird aber weiterhin empfohlen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann – üblicherweise zum Beispiel an Kassenbereichen oder in Warteschlangen. Verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske jedoch nach wie vor in diesen Bereichen:
- Öffentlicher Personennah- und fernverkehr (z. B. Busse, Bahnen, Flugzeuge, Taxen)
- Innenräume, die für Kunden oder Besucher zugänglich sind (z.B. in Museen oder in Geschäften)
Wie in der neuen Coronaschutzordnung festgelegt, gibt es hinsichtlich der Maskenpflicht aber auch Ausnahmen. So kann in manchen Bereichen auf das Tragen einer Maske jedoch ausnahmsweise verzichtet werden. Darunter fallen zum Beispiel private Zusammenkünfte in Privaträumen, im Innenbereich bei der Berufsausübung, wenn dort der Mindestabstand einhalten werden kann oder auch in Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden.
Kinder bis zum Schuleintritt müssen übrigens keine Maske tragen. Kinder bis zum Schuleintritt und bis zum Alter von 13 Jahren müssen eine Maske tragen – sollte diese jedoch nicht passen, kann eine Alltagsmaske verwendet werden.
Köln: Hier muss ein negativer Schnelltest vorgezeigt werden
Zudem müssen Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, in manchen Bereichen einen negativen Schnelltest zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzeigen. In diesen Bereichen gilt die Testpflicht:
- Innengastronomie
- Sport in Innenräumen
- Veranstaltungen in Innenräumen
- Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur, Kosmetik (Ausnahme: medizinische oder pflegerische Dienstleistungen)
- Beherbergung (bei der Anreise und erneut alle vier Tage)
- Touristische Busreisen (bei der Anreise und alle vier Tage)
- Kinder- und Jugend- sowie Familienerholungsfahrten der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (hier ist ein gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest möglich)
- Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen (Ausnahme: Versammlungen im Sinne des Art 8 GG bei denen voraussichtlich die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m sichergestellt ist)
- Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, Stationären Einrichtungen, Sammelunterkünften für Flüchtlinge
- Hinweis: In manchen Fällen wurde jedoch auch schon eine 2G-Regelung angeordnet – zum Beispiel hat sich die Kneipe „Lotta“ in der Südstadt dafür entschieden. Dort dürfen in der Innengastro nur noch geimpfte und genesene Personen Platz nehmen. Negative Corona-Tests werden im Innenbereich dagegen nicht mehr akzeptiert.
Köln: Hier braucht man einen PCR-Test oder einen maximal 6 Stunden alten Schnelltest
Zuletzt galt außerdem in Clubs oder Discotheken sogar eine PCR-Testpflicht. Laut der neuen Verordnung bleibt die PCR-Testpflicht in Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen oder bei sexuellen Dienstleistungen weiter bestehen. Ersatzweise kann jedoch auch ein maximal sechs Stunden alter Schnelltest vorgezeigt werden.
- Clubs
- Diskotheken
- Tanzveranstaltungen
- private Feiern mit Tanz
- Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
- Erbringung und Inanspruchnahme sexuelle Dienstleistungen außerhalb dieser Einrichtungen
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Hinweis: Dieser Artikel wurde am 4. Oktober aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht.