Corona-Regeln in Köln: Fitness, Restaurant – wo 2G+ gilt

Auch in Köln gelten seit dem 13. Januar verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem gilt dann in Restaurants und Kneipen 2G+. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Köln – Noch immer liegt die Inzidenz in Köln über der 400er-Marke, zudem gibt es immer mehr Omikron-Fälle. Zuletzt trieben unter anderem Ski-Urlauber die Corona-Zahlen in die Höhe. Um die Situation in Nordrhein-Westfalen zu entschärfen, hat die Landesregierung NRW strengere Corona-Regeln angekündigt. Wer künftig in Köln oder anderen NRW-Städten ein Restaurant, ein Café oder eine Kneipe besuchen will, muss aktuell die 2G+-Regel beachten.
Corona-Regeln Köln: 2G+ kommt – Freizeit, Gastro, Sport
Das heißt: Nur wer geimpft und genesen und zusätzlich getestet ist, erhält dort Zutritt. Gleiches gilt weiterhin für den Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich. Manche Personen sind von der Testpflicht jedoch befreit. Zudem gibt es weitere Änderungen – unter anderem bei der Maskenpflicht und bei Großveranstaltungen. Ein Überblick über die neuen Corona-Regeln in Köln.
Coronavirus Köln: Hier gilt 2G+ – ab Donnerstag, 13. Januar
- In der Gastronomie: Kneipen, Restaurants, Cafés. Ausnahme: Die Speisen und Getränke werden vor Ort abgeholt
- Fitnessstudios
- Sport in Innenräumen (inklusive Wettkampf und Training)
- In Hallenschwimmbädern
- Thermen
- Saunen
- Sonnenstudios
- Betriebskantinen
- Schulmensen
- Hochschulmensen und vergleichbare Einrichtungen (wenn der Bereich von Personen genutzt wird, die nicht als Beschäftigte, Studierende, Schüler, Lehrgangsteilnehmer sind und wenn diese die Getränke und Speisen vor Ort zu sich nehmen)
- Beim gemeinsamen Singen von Chormitgliedern oder zum Beispiel Bandproben (wenn auf das Tragen der Maske nicht verzichtet werden kann)
- Bei privaten Feiern mit Tanz, ohne dass das Tanzen den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet, sowie bei Karnevalsveranstaltungen und ähnlichen Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen
Köln: 2G+ für Gastro, Sport und Freizeit – wer von Testpflicht befreit ist
Wer zum Beispiel doppelt geimpft ist, braucht in bestimmten Bereichen also einen Test. Doch manche Personen sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW von dieser Testpflicht befreit. Die Ausnahmefälle wurden am 16. Januar 2022 nochmals in der Schutzverordnung aktualisiert.
Ein Überblick, wer als „geboostert“ gilt und damit keinen zusätzlichen Corona-Test braucht:
- Personen, die alle drei Corona-Schutzimpfungen erhalten haben (gilt auch für Personen, die mit Johnson&Johnson geimpft sind!)
- Geimpfte genesene Personen, deren Infektion mittels eines PCR-Tests nachgewiesen wurde und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben
- Personen, die doppelt geimpft sind und bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegt
- Personen, die mit Corona infiziert waren und deren bestätigtes PCR-Testergebnis mehr als 27 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt
Coronaschutzverordnung NRW: So lange sind die Regeln gültig
Die neue Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 13. Januar 2022 und ist zunächst bis zum 7. Februar 2022 gültig.
Corona-Regeln in Köln: Ab dem 13. Januar gilt 2G+ auch in der Gastronomie
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte die Corona-Verschärfungen am Dienstag in Düsseldorf an. Er teilte mit, dass die 2G+-Regel nun unter anderem auch für die Gastronomie gelten werde. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnte die Verschärfung als unverhältnismäßigen „Quasi-Lockdown“ ab. Auch der Verband „IG Kölner Gastro“ übte harsche Kritik an der 2G+-Regel. Für die Gastronomie sei die 2G+-Maßnahme „ein weiterer Sargnagel in unserem wirtschaftlichen Überlebenskampf“, hieß es dazu in einem Facebook-Post.
Köln: Testungen können auch vor Ort per Selbsttest durchgeführt werden
Wer zwar als immunisiert gilt, aber noch keine Boosterimpfung hat und trotzdem in einem Restaurant essen gehen möchte, braucht also einen Test. Doch ein Corona-Testzentrum muss deshalb trotzdem nicht aufgesucht werden. Denn stattdessen sind an Orten, an denen eine Testpflicht gilt, auch Selbsttests erlaubt. Diese müssen jedoch unter Aufsicht des Personals vor Ort durchgeführt werden.
Zudem ist der Selbsttest lediglich für den Zutritt zu dem konkreten Angebot gültig. Heißt: Wer den Selbsttest in einem bestimmten Restaurant vor Ort macht, kann diesen auch nur dort verwenden und damit nicht noch eine andere Bar oder Kneipe aufsuchen. „Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen“, heißt es.
Köln: Corona-Verschärfung ab dem 13. Januar – nur noch 750 Zuschauer bei Großveranstaltungen erlaubt
Laut der bisherigen Regelung galt bei Großveranstaltungen bereits eine Zuschauerobergrenze von 750 Personen. Nun soll diese Beschränkung auch einheitlich für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele gelten.
Coronavirus: Verschärfung bei der Maskenpflicht – hier braucht man den Mund-Nase-Schutz
„Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet“, teilt die Landesregierung NRW mit. Ab dem 13. Januar wird demnach die Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen wieder eingeführt – sofern dort keine 3G oder 2G-Zugangsbeschränkung gilt.
Coronavirus Köln: Ein Überblick, wo unter anderem eine Maske getragen werden muss:
- Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Also zum Beispiel in allen Bussen und Bahnen der KVB, sowie in Taxen, Schiffen, Flugzeugen)
- In Innenräumen: Wenn dort mehrere Personen zusammentreffen, soweit diese Innenräume – mit oder ohne Eingangskontrolle – auch für Kunden und Besucher zugänglich sind. Dies gilt zum Beispiel in allen Kölner Geschäften.
- Im Freien: In Warteschlangen, Anstellbereichen und unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern. Zudem können Kommunen per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht in weiteren Bereichen im öffentlichen Raum anordnen. In Köln gilt die Maskenpflicht zum Beispiel auf allen Einkaufsstraßen sowie in sämtlichen Fußgängerzonen, auf den Kölner Ringen und auf den Kölner Wochenmärkten.
(nb mit dpa/lnw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren. Dieser Text wird laufend aktualisiert.