Inzidenz in Köln seit Tagen niedrig – doch Maskenpflicht bleibt

Seit Montag gelten in NRW weitere Lockerungen. Doch die Stadt Köln bleibt weiter vorsichtig und hält zunächst an ihren verschärften Corona-Regeln fest.
Köln – Gibt es schon bald wieder ein Leben ohne strenge Corona-Regeln? Zumindest weckt die niedrige Inzidenz in Köln, die am Donnerstag, 24. Juni, nun bei nunmehr 8,5 liegt (Quelle: Robert-Koch-Institut), die Hoffnung, dass das Virus bald Geschichte sein könnte. Aktuell ist das Coronavirus jedoch noch präsent in der Stadt am Rhein und in den Köpfen der Menschen. So gelten derzeit trotz der positiven Entwicklung in Köln noch strenge Regeln, während andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits weiter lockern.
- Maskenpflicht
- Alkoholverbot
- Verweilverbot
Corona in Köln: Hier gilt die Maskenpflicht weiter
Zum Beispiel wurde auf Basis der neuen Corona-Schutzverordnung NRW (die seit Montag, 21. Juni, gilt) die Maskenpflicht im Freien weitestgehend aufgehoben. Eine Maske muss nun theoretisch draußen nur noch in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes getragen werden.
Nicht so jedoch in Köln. Dort gilt die Maskenpflicht weiterhin von 10 bis 22 Uhr in bestimmten Bereichen des Kölner Stadtgebiets:
- In den Fußgängerzonen
- Teilweise in den Einkaufsstraßen, zum Beispiel Aachener Straße, Breite Straße, Neumarkt, Neusser Straße
- In der Altstadt
- Am Brüsseler Platz und Umgebung
- Auf den Kölner Ringen
- Auf dem Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke, einschließlich der Südseite der Hohenzollernbrücke
- Auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch
- In der näheren Umgebung von Schulgebäuden
Auf der Internetseite der Stadt Köln ist zudem aufgelistet, an welchen Orten und Straßen darüber hinaus eine Maskenpflicht gilt.
Köln: Stadt hält an strengeren Corona-Regeln fest
Seit Freitag, 4. Juni, liegt die Inzidenz in Köln stabil unter 35. Damit sind die Kölner Restaurants, Cafés und Kneipen ohne Test geöffnet und auch beim Besuch in einigen Freibädern oder im Kölner Zoo muss man derzeit keinen Test mehr vorzeigen. Das Leben vor Corona scheint in Köln also langsam zurückzukehren. Dennoch gibt sich der Krisenstab mit weiteren Lockerungen noch zögerlich. So sollen voraussichtlich bis Ende Juni weiterhin die strengen Regeln der Allgemeinverfügung gelten.
Coronavirus in Köln: An diesen Orten gilt das Alkohol- und Verweilverbot
In der bis Ende Juni geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Köln sind auch lokale Maßnahmen in Bezug auf Alkohol- und Verweilverbote enthalten. Aber auch in den Grünanlagen gibt es Regeln, an die man sich halten muss:
- Verweilverbot: Im Bereich Brüsseler Platz und der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee gilt derzeit ein „Verweilverbot“. Das bedeutet, dass man sich dort nicht hinsetzen oder längere Zeit stehen bleiben darf. Das Verbot gilt täglich zwischen 18 und 1 Uhr sowie an Samstagen und an Tagen vor Feiertagen zwischen 15 und 1 Uhr.
- Alkoholverbot: Ebenso ist es untersagt, im Bereich Stadtgarten, Brüsseler Platz, Schaafenstraße, Zülpicher Viertel und am Aachener Weiher Alkohol zu konsumieren. Zudem gilt für diese Bereiche zwischen 22 und 6 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot. Das Alkoholkonsum- und verkaufsverbot gilt nicht für die Dauer des Besuchs einer zulässigen Außengastronomie.
- Regelungen in öffentlichen Grünanlagen: Zudem ist es in öffentlich zugänglichen Grünanlagen verboten, Shisha zu rauchen, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt Köln.
Coronavirus in Köln: Corona-Regeln gelten trotz niedriger Inzidenz weiterhin – Lockerung ab 28. Juni
Wie der Krisenstab der Stadt Köln jedoch beschlossen hat, ist schon bald ein Ende der strengen Regeln möglich. Denn die aktuelle Allgemeinverfügung ist nur bis zum 28. Juni gültig. Sollte die Inzidenz weiterhin so niedrig bleiben, würde die Allgemeinverfügung nicht weiter verlängert werden, so ein Stadtsprecher gegenüber 24RHEIN. Das würde bedeuten, dass ab Dienstag, 29. Juni, die bisher geltenden Regelungen zur Maskenpflicht, dem Alkohol- und Verweilverbot sowie zum Shisharauchen in den Grünanlagen außer Kraft treten. Die Corona-Schutzverordnung NRW behalte dann jedoch auch in Köln weiterhin ihre Gültigkeit, so der Stadtsprecher weiter.
Ob die Fallzahlen in Köln nun so niedrig bleiben, muss abgewartet werden. Ein Blick auf die Entwicklung der Wocheninzidenz weckt jedoch Hoffnung. Denn obwohl es hin und wieder minimale Schwankungen gibt, liegt der Wert schon seit über drei Wochen stabil unter 35.
Donnerstag, 24. Juni | 8,5 |
Mittwoch, 23. Juni | 9,1 |
Dienstag, 22. Juni | 9,8 |
Montag, 21. Juni | 11,5 |
Sonntag, 20. Juni | 12,5 |
Samstag, 19. Juni | 11,6 |
Freitag, 18. Juni | 12,0 |
Donnerstag, 17. Juni | 15,2 |
Mittwoch, 16. Juni | 17,2 |
Dienstag, 15. Juni | 20,9 |
(nb)
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Dieser Artikel wurde am 24. Juni aktualisiert. Neuerung: aktueller Inzidenzwert eingefügt.