Köln: Städtische Teststellen bieten keine Schnelltests mehr an – doch es gibt Ausnahmen

In Köln soll es nun grundsätzlich keine Schnelltests mehr in städtischen Teststellen geben. Nur bestimmte Personen erhalten die Tests weiterhin – und das kostenlos.
Köln – Seit März kann man sich in Köln mindestens einmal pro Woche mit einem Schnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Doch bald ist damit nun Schluss. Denn ab dem 11. Oktober sind die Coronatests nun nicht mehr gratis. Die Stadt Köln geht sogar noch einen Schritt weiter: Denn wie es in einer Pressemitteilung heißt, werden städtischen Teststellen nun grundsätzlich keine Antigentests mehr anbieten. Nur bestimmte Personen erhalten die Antigentests weiterhin, wie zum Beispiel Schwangere oder Minderjährige. Sie müssen dafür außerdem nichts bezahlen.
- Was? In den städtischen Teststellen nur noch PCR-Tests angeboten. Antigen-Schnelltests gibt es nur noch für bestimmte Personen – sie müssen dafür außerdem nichts bezahlen.
- Wann? Ab dem 11. Oktober
Coronavirus Köln: Antigentests müssen künftig bezahlt werden – für diese Personen bleiben sie kostenlos
Die städtische Teststelle in Meschenich schließt zum 11. Oktober, das städtische Testzentrum am Hauptbahnhof Köln (Breslauer Platz) bleibt noch bis zum 31. Oktober geöffnet, so die Stadt weiter. Dort und im Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt werden ab dem 11. Oktober nur noch PCR-Tests durchgeführt. Antigentests erhalten nur noch bestimmte Personen. Sie müssen dafür außerdem kein Geld zahlen:
- Minderjährige
- Schwangere
- Bewohner und Beschäftigte in Einrichtungen für vulnerable Gruppen
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
- Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen
Coronavirus in Köln: In welchen Bereichen braucht man noch einen negativen Test?
Fest steht: Für Menschen, die nicht geimpft und nicht genesen sind und die auch nicht zu den Personen gehören, für die es weiterhin kostenlose Schnelltests gibt, kann es künftig richtig teuer werden. Denn in vielen Bereichen muss nach wie vor ein Test vorzeigt werden. Ein Überblick, wo man einen Test braucht:
- Innengastronomie
- Sport in Innenräumen
- Veranstaltungen in Innenräumen
- Beherbergung (bei der Anreise und erneut alle vier Tage)
- Touristische Busreisen (bei der Anreise und alle vier Tage)
- Kinder- und Jugend- sowie Familienerholungsfahrten der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (hier ist ein gemeinsam beaufsichtigter Selbsttest möglich)
- Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur, Kosmetik (Ausnahme: medizinische oder pflegerische Dienstleistungen)
- Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen (Ausnahme: Versammlungen im Sinne des Art 8 GG bei denen voraussichtlich die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m sichergestellt ist)
- Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen, Stationären Einrichtungen, Sammelunterkünften für Flüchtlinge
Hinweis: In manchen Fällen wurde jedoch auch schon eine 2G-Regelung angeordnet – zum Beispiel hat sich die Kneipe „Lotta“ in der Südstadt dafür entschieden. Dort dürfen in der Innengastro nur noch geimpfte und genesene Personen Platz nehmen. Negative Corona-Tests werden im Innenbereich dagegen nicht mehr akzeptiert.
Strenge Regeln gibt es in Köln übrigens zum Teil am 11.11. Denn bei den Altstädter-Veranstaltungen gilt in der kommenden Karnevalssession die 2G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte und Genesene dürfen mitfeiern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
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