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Überblick für Köln: Diese Regeln gelten aktuell – Museen und Zoo wieder geschlossen

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Von: Nina Büchs

Der Kölner Dom gesehen vom rechtsrheinischen Deutzer Ufer aus.
In Köln gelten ab Montag verschärfte Corona-Regeln – unter anderem muss der Einzelhandel auf Click and Meet verzichten. © Christoph Hardt/Imago

Die Stadt Köln verschärft die Corona-Regelungen. Die Lockerungen der letzten Wochen werden zurückgenommen. Auch die Kölner Museen und der Zoo müssen schließen.

Update vom 12. April, 17:44 Uhr: Die Corona-Lage in Köln spitzt sich weiter zu. Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, ist die Wocheninzidenz in Köln nun auf knapp 150 angestiegen. Die Stadt hat unterdessen eine weitere Corona-Maßnahme eingeführt. So muss nun ab dem 12. April bei Terminen und Vorsprachen in städtischen Dienstgebäuden ein negatives Corona-Testergebnis (in schriftlicher oder digitaler Form) vorgezeigt werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, Corona-Selbsttest werden nicht akzeptiert. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Überblick – diese Corona-Regeln gelten aktuell in Köln:

Köln: Stadt nimmt Lockerungen zurück – auch Zoos und Museen müssen nun schließen

Update vom 9. April, 15:36 Uhr: Der Krisenstab der Stadt Köln hat die Lockerungen der letzten Wochen zurückgenommen. Grund dafür sei die „bedrohliche Situation“ in Kölner Krankenhäusern und Kliniken. Das bedeutet, dass ab Montag, 12. April „alle Kölner Museen und der Zoo wieder geschlossen bleiben“ müssen.

Doch damit nicht genug. Zusätzlich „gilt ab dem morgigen Samstag, 10. April, überall dort, wo Maskenpflicht im öffentlichen Raum besteht, ein Verzehr- und Alkoholkonsumverbot.“ Auch weitere Verweilverbote kündigt die Stadt Köln an. Betroffen sind die Gebiete „rund um das Historische Rathaus und den Spanischen Bau – auf dem Gülichplatz, dem Alter Markt und dem Theo-Burauen-Platz“. Das Verweilverbot gilt dabei von montags bis samstags, 8:30 bis 18 Uhr.

Notbremse in Köln: Museen bleiben doch geöffnet – Überblick, was für Zoo und Geschäfte gilt

Update vom 30. März, 16:56 Uhr: Die Lockdown-Ausnahme der Museen in Köln gilt nur für bestimmte Museen. Während private Museen wie das Schokoladenmuseum seit Sonntag, 28. März, geschlossen sein müssen, dürfen die städtischen Museen in Köln öffnen.

Während das Schokoladenmuseum also auf seine Besucher warten muss, ist ein Besuch Römisch-Germanisches Museum möglich. Doch es gibt Voraussetzungen für den Museumsbesuch: „Ein Besuch ist ausschließlich nach Voranmeldung für ein bestimmtes Zeitfenster und mit einem negativen Coronatest möglich.“ Dabei darf der Nachweis des negativen Coronatests nicht älter als 24 Stunden sein.

Coronavirus in Köln: Welche Lockerungen kommen? Und welche Regeln gelten aktuell?

Update vom 29. März, 16:03 Uhr: Die Stadt Köln verzichtet vorerst auf Lockerungen. „Wir haben am Wochenende intensiv darüber beraten, ob wir beim Land beantragen, auf die Notbremse zu verzichten“, sagte Krisenstabsleiterin Andrea Blome. Angesichts der hohen Infektionszahlen und der besorgniserregenden Situation auf den Intensivstationen halte man es für unverantwortlich, Lockerungen durchzuführen.

Lediglich Museen seien nun doch von einer Corona-Schließung verschont. „Solange die Inzidenz in Köln deutlich über 100 liegt und die Zahl der Neuinfektionen in unserer Stadt exponentiell steigt, hält die Stadt Köln eine Ausnahme von der Notbremse lediglich für die Museen für vertretbar“, stellte Blome unter anderem klar. Weitere Ausnahmen würden nicht beantragt beim Land NRW.

Damit hält sich die Stadt Köln weitestgehend an den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz. Bund und Länder hatten eine Notbremse für Kommunen mit über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche angekündigt. NRW hatte dennoch zahlreichen Städten und Kreisen die Test-Option gestattet. (jw/dpa)

Köln: Auch in der Domstadt gilt nun die Notbremse

Erstmeldung vom 29, März: Köln – Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist nun auch die Stadt Köln von der „Notbremse“ betroffen. Zuletzt stiegen die Inzidenzwerte in der Domstadt am Rhein immer weiter über die kritische 100er-Marke. Ab Montag, dem 29. März gelten dort dann wieder verschärfte Regeln.

NRW: Notbremse gilt, wenn die Wocheninzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt

Die Regelungen zur Notbremse gehen aus den Bund-Länder-Beschlüssen hervor. Laut der Corona-Schutzverordnung NRW tritt sie in Kraft, wenn in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt die Wocheninzidenz dort an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100 liegt. Wie wa.de* berichtet, gilt die Corona-Notbremse aktuell für mehr als 30 Städte und Kreise*. Ein Überblick zeigt, welche Regeln in diesem Fall in ganz NRW dann zu beachten sind.

Die aktuelle Corona-Lage in Köln – Herdenimmunität im September voraussichtlich nicht mehr erreichbar

Erst am Freitag, dem 26. März, hat sich der Kölner Krisenstab zur aktuellen Corona-Lage in einer Pressekonferenz geäußert. Darin teilte Dr. Christian Miller, Leiter der Kölner Berufsfeuerwehr mit, dass die Herdenimmunität im September nicht mehr sichergestellt werden könne. Schuld daran ist der Lieferengpass des Impfstoffs Astrazeneca. Bedrückend sei zudem die Lage auf den Intensivstationen. Wie Miller angab, werden die Corona-Patienten mit schweren Corona-Verläufen aktuell immer jünger. (nb) *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Dieser Artikel wurde am 13. April um 12:57 Uhr aktualisiert. Es wurde eine Änderung bei aktuellen Corona-Regeln vorgenommen, nachdem die Stadt Köln diese erweitert hatte.

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