Überblick für Köln: Diese Regeln gelten aktuell – Museen und Zoo wieder geschlossen

Die Stadt Köln verschärft die Corona-Regelungen. Die Lockerungen der letzten Wochen werden zurückgenommen. Auch die Kölner Museen und der Zoo müssen schließen.
Update vom 12. April, 17:44 Uhr: Die Corona-Lage in Köln spitzt sich weiter zu. Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, ist die Wocheninzidenz in Köln nun auf knapp 150 angestiegen. Die Stadt hat unterdessen eine weitere Corona-Maßnahme eingeführt. So muss nun ab dem 12. April bei Terminen und Vorsprachen in städtischen Dienstgebäuden ein negatives Corona-Testergebnis (in schriftlicher oder digitaler Form) vorgezeigt werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein, Corona-Selbsttest werden nicht akzeptiert. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.
Überblick – diese Corona-Regeln gelten aktuell in Köln:
- Museen und der Kölner Zoo müssen nun ebenfalls schließen.
- Ein Friseurbesuch ist in Köln dagegen noch immer möglich. Allerdings muss dafür ein maximal 24 Stunden alter, negativer Coronatest vorgezeigt werden.
- Die Stadt hat außerdem an mehreren Orten ein Verweilverbot eingeführt. Es gilt bis einschließlich 19. April montags bis freitags von 18 bis 1 Uhr sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen von 15 bis 1 Uhr am Brüssler Platz und der Alfred-Schütte-Allee. Zudem hat die Stadt das Verweilverbot nun auch am Theo-Burauen-Platz, am Alter Markt und am Gülichplatz (Bereich rund um das Historische Rathaus und den Spanischen Bau) eingeführt. Das Verbot an diesen Orten gilt montags bis samstags von 8:30 bis 18 Uhr.
- Der Krisenstab hat zudem beschlossen, überall dort, wo im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht gilt, ein Alkohol- und Verzehrverbot anzuordnen. Außerdem gilt dort auch ein Rauchverbot.
- Bei Terminen in städtischen Dienstgebäuden muss nun zudem ebenfalls ein negativer Corona-Test (in digitaler oder schriftlicher Form) vorgezeigt werden. Auch hier gilt, dass der Test maximal 24 Stunden alt sein darf. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum Schuleintritt. Corona-Selbsttests werden nicht akzeptiert.
- Beim Sport gilt die Regel, dass das Training für Kinder unter 14 Jahren nur noch in Gruppengrößen bis zehn Personen möglich ist. Gleiches gilt für Jugendmannschaften der Profisportvereine. Über 14-Jährige dürfen nur mit maximal einer Person aus einem weiteren Hausstand Sport machen.
- Zudem gilt in Köln ein verschärftes Kontaktverbot. Demnach darf man sich im öffentlichen und im privaten Raum wieder nur mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands treffen. Kinder unter 14 Jahre werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt.
- Auch der Einzelhandel ist von den Einschränkungen der Notbremse betroffen. Geschäfte, die nicht-privilegierte Waren anbieten (z.B. Modeläden oder Elektrofachgeschäfte) müssen nun wieder auf „Click & Collect“ umstellen. Auch Baumärkte, der Großhandel und Geschäfte von Handwerkern, die nicht unter § 11 Abs. 1 Nr. 1-8 der Coronaschutz-Verordnung NRW fallen, müssen wieder schließen.
Köln: Stadt nimmt Lockerungen zurück – auch Zoos und Museen müssen nun schließen
Update vom 9. April, 15:36 Uhr: Der Krisenstab der Stadt Köln hat die Lockerungen der letzten Wochen zurückgenommen. Grund dafür sei die „bedrohliche Situation“ in Kölner Krankenhäusern und Kliniken. Das bedeutet, dass ab Montag, 12. April „alle Kölner Museen und der Zoo wieder geschlossen bleiben“ müssen.
Doch damit nicht genug. Zusätzlich „gilt ab dem morgigen Samstag, 10. April, überall dort, wo Maskenpflicht im öffentlichen Raum besteht, ein Verzehr- und Alkoholkonsumverbot.“ Auch weitere Verweilverbote kündigt die Stadt Köln an. Betroffen sind die Gebiete „rund um das Historische Rathaus und den Spanischen Bau – auf dem Gülichplatz, dem Alter Markt und dem Theo-Burauen-Platz“. Das Verweilverbot gilt dabei von montags bis samstags, 8:30 bis 18 Uhr.
Notbremse in Köln: Museen bleiben doch geöffnet – Überblick, was für Zoo und Geschäfte gilt
Update vom 30. März, 16:56 Uhr: Die Lockdown-Ausnahme der Museen in Köln gilt nur für bestimmte Museen. Während private Museen wie das Schokoladenmuseum seit Sonntag, 28. März, geschlossen sein müssen, dürfen die städtischen Museen in Köln öffnen.
Während das Schokoladenmuseum also auf seine Besucher warten muss, ist ein Besuch Römisch-Germanisches Museum möglich. Doch es gibt Voraussetzungen für den Museumsbesuch: „Ein Besuch ist ausschließlich nach Voranmeldung für ein bestimmtes Zeitfenster und mit einem negativen Coronatest möglich.“ Dabei darf der Nachweis des negativen Coronatests nicht älter als 24 Stunden sein.
Coronavirus in Köln: Welche Lockerungen kommen? Und welche Regeln gelten aktuell?
Update vom 29. März, 16:03 Uhr: Die Stadt Köln verzichtet vorerst auf Lockerungen. „Wir haben am Wochenende intensiv darüber beraten, ob wir beim Land beantragen, auf die Notbremse zu verzichten“, sagte Krisenstabsleiterin Andrea Blome. Angesichts der hohen Infektionszahlen und der besorgniserregenden Situation auf den Intensivstationen halte man es für unverantwortlich, Lockerungen durchzuführen.
Lediglich Museen seien nun doch von einer Corona-Schließung verschont. „Solange die Inzidenz in Köln deutlich über 100 liegt und die Zahl der Neuinfektionen in unserer Stadt exponentiell steigt, hält die Stadt Köln eine Ausnahme von der Notbremse lediglich für die Museen für vertretbar“, stellte Blome unter anderem klar. Weitere Ausnahmen würden nicht beantragt beim Land NRW.
Damit hält sich die Stadt Köln weitestgehend an den Beschluss der Bund-Länder-Konferenz. Bund und Länder hatten eine Notbremse für Kommunen mit über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche angekündigt. NRW hatte dennoch zahlreichen Städten und Kreisen die Test-Option gestattet. (jw/dpa)
Köln: Auch in der Domstadt gilt nun die Notbremse
Erstmeldung vom 29, März: Köln – Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist nun auch die Stadt Köln von der „Notbremse“ betroffen. Zuletzt stiegen die Inzidenzwerte in der Domstadt am Rhein immer weiter über die kritische 100er-Marke. Ab Montag, dem 29. März gelten dort dann wieder verschärfte Regeln.
NRW: Notbremse gilt, wenn die Wocheninzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt
Die Regelungen zur Notbremse gehen aus den Bund-Länder-Beschlüssen hervor. Laut der Corona-Schutzverordnung NRW tritt sie in Kraft, wenn in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt die Wocheninzidenz dort an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 100 liegt. Wie wa.de* berichtet, gilt die Corona-Notbremse aktuell für mehr als 30 Städte und Kreise*. Ein Überblick zeigt, welche Regeln in diesem Fall in ganz NRW dann zu beachten sind.
Die aktuelle Corona-Lage in Köln – Herdenimmunität im September voraussichtlich nicht mehr erreichbar
Erst am Freitag, dem 26. März, hat sich der Kölner Krisenstab zur aktuellen Corona-Lage in einer Pressekonferenz geäußert. Darin teilte Dr. Christian Miller, Leiter der Kölner Berufsfeuerwehr mit, dass die Herdenimmunität im September nicht mehr sichergestellt werden könne. Schuld daran ist der Lieferengpass des Impfstoffs Astrazeneca. Bedrückend sei zudem die Lage auf den Intensivstationen. Wie Miller angab, werden die Corona-Patienten mit schweren Corona-Verläufen aktuell immer jünger. (nb) *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Artikel wurde am 13. April um 12:57 Uhr aktualisiert. Es wurde eine Änderung bei aktuellen Corona-Regeln vorgenommen, nachdem die Stadt Köln diese erweitert hatte.