Köln: Shisha rauchen in Parks verboten – welche Regeln gelten aktuell?

In Köln scheint die Sonne, die Temperaturen klettern in die Höhe. Damit steigt auch der Drang, raus in die Parks der Stadt zu strömen. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.
Köln – Strahlender Sonnenschein und Temperaturen weit über 20 Grad locken die Kölnerinnen und Kölner derzeit raus aus ihren Wohnungen. Das gute Wetter könnte nun dazu führen, dass sich viele Menschen wieder in den Grünflächen oder am Rhein versammeln. Am Sonntag, 13. Juni, wird sogar fast die 30-Grad-Marke geknackt. Das dürfte auch die Gastronomen freuen, die dank der niedrigen Inzidenz ihre Außenbereiche bereits öffnen dürfen.
Corona-Regeln in Köln
In Köln gelten aktuell verschiedene Corona-Regeln. Wer im Außenbereich eines Restaurants oder einer Bar Platz nehmen möchte, benötigt dafür keinen Corona-Test. Auch die Innengastronomie ist geöffnet – allerdings mit Test. Da die Inzidenz in Köln aktuell stabil unter dem Wert 35 liegt, treten weitere Lockerungen in Köln in Kraft.
Coronavirus: Shisha-Rauchen in Parks weiterhin verboten – diese Regeln gelten in Köln
Im Zuge der Party-Eskalation am Aachener Weiher hat der Kristenstab der Stadt Köln am Montag, 14. Juni, neue Regeln für bekannte Hotspots verlängert oder sogar verschärft. Laut der neuen Allgemeinverfügung wurde das Alkoholkonsumverbot für die Bereiche Stadtgarten, Brüsseler Platz, Schaafenstraße und Zülpicher Viertel verlängert und auf den Aachener Weiher ausgeweitet. Zusätzlich gilt für diese Gegenden ab Dienstag, den 15. Juni, jeden Tag zwischen 22 und 6 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot. Auch das Verweilverbot in einigen Gegenden gilt weiterhin.
Verboten bleibt auch weiterhin das Shisha-Rauchen in Grünanlagen. Dazu hieß es in der letzten Allgemeinverfügung: „Das Shisha-Rauchen, das typischerweise mit einem Herumreichen der Pfeife verbunden ist, ist infektiologisch bedenklich, sodass sein Verbot in Grünanlagen noch nicht entfallen konnte.“
Hier ein Überblick, über die wichtigsten aktuellen Regeln in Köln:
- In allen den öffentlich zugänglichen Grünanlagen ist es verboten Shisha zu rauchen.
- Überall dort, wo im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht gilt, ist zudem das Essen, Trinken und Rauchen verboten. Im Volksgarten, am Aachener Weiher, im Jugendpark und am Stadtgarten gilt keine Maskenpflicht mehr. Am Stadtgarten (Konzerthaus) sowie Aachener Weiher gilt jedoch ein Alkoholkonsumverbot.
- Maskenpflicht sowie Alkoholkonsumverbot in Köln betrifft unter anderem folgende Bereiche: Rheinboulevard und Rheinpark, Rheinufer linksrheinisch zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke. Weitere Informationen und eine Auflistung weiterer Straßen, an denen diese Regelung gilt, finden gibt es auf der Seite der Stadt Köln. Da seit Montag, 31. Mai, die Außengastronomie in Köln öffnen darf, gilt das Alkoholverbot nicht für die Dauer des Besuchs der Gastronomie.
- Zudem gilt an manchen Orten ein zeitlich beschränktes Verweilverbot, zum Beispiel an der Alfred-Schütte-Alle und am Brüsseler Platz sowie am Alter Markt, dem Theo-Burauen-Platzes und dem Gülichplatz.
Köln: Inzidenz stabil unter 35 – weitere Lockerungen könnten schon bald kommen
In Köln lag die Inzidenz nun mehr als fünf Tage in Folge unter 35, wodurch am Freitag, 11. Juni, weitere Lockerungen in Kraft traten. Denn laut der Corona-Schutzverordnung NRW war damit dann die Stufe 1 erreicht. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Freibad-Besuch ohne Test möglich ist oder auch Clubs und Discotheken ihren Außenbereich für 100 getestete Personen öffnen dürfen.
Coronavirus in Köln: Diese Kontaktbeschränkungen gelten darüber hinaus in der Domstadt
Zudem wurden in Köln zuletzt auch die Kontaktbeschränkungen gelockert. Aktuell dürfen sich beliebig viele Personen aus maximal fünf Haushalten treffen. Zusätzlich gilt eine Sonderregelung: Es dürfen sich maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, wenn vorab alle getestet worden sind. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. (nb)
Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Dieser Artikel wurde am 14. Juni aktualisiert: Neuerung: Aktuelle Regeln in Köln wurden ergänzt.