Corona-Regeln Köln: Was in Kino, Museen oder bei Veranstaltungen gilt

Quasi alle Kultur- und Freizeitbereiche sind in Köln nur noch geimpft oder genesen besuchbar. Mancherorts reicht das aber nicht. Alle aktuellen Corona-Regeln im Überblick.
Köln – Da bei der Corona-Lage in ganz Deutschland immer noch keine Besserung in Sicht ist, wurden bei der MPK am Donnerstag neue Verschärfungen beschlossen. Diese betreffen auch den Kultur- und Freizeitbereich, in welchem nun bundesweit die 2G-Regel eingeführt wird. Etwas, was in Nordrhein-Westfalen bereits vorher beschlossen wurde. So dürfen auch in Köln nur noch Geimpfte und Genesene in Kino, Museen oder auf Veranstaltungen. Ein Überblick zu den aktuellen Maßnahmen.
Köln: Diese Corona-Regeln gelten aktuell bei Kultur und Freizeit
- 2G-Regel: Kinos, Museen, Theater, Ausstellungen, Gedenkstätten, Konzerte, Aufführungen, Lesungen, Tierparks, Zoologische Gärten, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen sowie sonstige Kultur- und Freizeit-Veranstaltungen
- Ausnahme: Personen, die wegen medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind davon ausgenommen.
- 2G-plus-Regel: Tanzveranstaltungen/Konzerte mit Stehplätzen und Karnevalsveranstaltungen. Nur Geimpfte und Genesene mit Test sind dabei erlaubt.
- Maskenpflicht: Im Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen muss ein Mund-Nasen-Schutz angezogen werden. Sobald es aber wie im Kino, Theater usw. Sitzplätze gibt, kann diese dort abgenommen werden.
Corona Köln: Neue Schutzverordnung – Inzidenz-Höchstwert erreicht
Die Corona-Regeln für den Kultur- und Freizeitbereich gelten bereits seit der letzten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 24. November. Hintergrund ist auch der neue Richtwert der Hospitalisierungsrate. Die neue Schutzverordnung wurde am 4. Dezember veröffentlicht und hält zumindest im Kultur- und Freizeitbereich keine weiteren Verschärfungen bereit. Es gelten also weiterhin die gleichen Regeln, wie schon seit dem 24. November. Verschärfungen gibt es allerdings unter anderem beim Einkaufen. Im Einzelhandel gilt nun ebenfalls die 2G-Regel. Die neue Schutzverordnung läuft vorerst bis zum 21. Dezember.
Grundsätzlich soll mit der 2G-Regel die vierte Corona-Welle gebrochen werden. Denn die Situation hat sich zuletzt immer weiter zugespitzt. So wurde gerade in Köln ein neuer Inzidenz-Höchstwert erreicht. In einem Stadtteil ist der Wert sogar auf über 700 gestiegen.
Köln: Hier gibt es ebenfalls Corona-Verschärfungen
Neben Kultur- und Freizeit kommen in vielen weiteren Bereichen Corona-Verschärfungen auf Kölnerinnen und Kölner zu. Unter anderem in:
- Großveranstaltungen wie Fußball-Spiele
- Schließung von Clubs und Diskotheken
- Einkaufen im Einzelhandel in Köln
- Silvester 2021 in Köln
(os) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 3. Dezember um 16:23 Uhr aktualisiert. Neuerung: Aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung inhaltlich aktualisiert.