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Coronavirus: Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung – diese Regeln gelten aktuell in Köln

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Von: Oliver Schmitz

Menschen sitzen am Rheinufer in Köln in der Sonne.
Am Rheinufer und in den Parks kam es wegen des schönen Wetters kürzlich zu vielen Menschenansammlungen und Corona-Verstößen. Darauf hat die Stadt nun reagiert. © Oliver Berg/dpa

In Zeiten des Coronavirus stellt sich immer wieder die Frage, worauf man im Alltag genau achten muss. Hier gibt es alle Regeln für Köln auf einen Blick.

Update vom 12. April, 17:32 Uhr: Der Krisenstab hat eine weitere Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. So muss ab sofort bei Terminen und Vorsprachen in städtischen Dienstgebäuden ein negativer Coronatest vorgezeigt werden. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein, ein Corona-Selbsttest wird jedoch nicht akzeptiert. Von der Regelung nicht betroffen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Teststellen in Köln finden Sie hier.

Coronavirus in Köln: Stadt führt weitere Verweilverbote und ein neues Alkohol- und Verzehrverbot ein

Update vom 12. April, 12:20 Uhr: Der Krisenstab der Stadt Köln hat am Freitag (9. April) angeordnet, alle Lockerungen der Notbremse wieder zurückzunehmen. So müssen nun auch die Museen und der Kölner Zoo wieder schließen. Außerdem hat die Stadt an weiteren Plätzen ein Verweilverbot verhängt. Bislang galt das Verweilverbot nur an der Alfred-Schütte-Allee und am Brüsseler Platz.

Nun hat die Stadt montags bis samstags von 8:30 bis 18 Uhr auch an folgenden Orten ein Verweilverbot erlassen:

Ebenso gilt ab Samstag, dem 10. April, überall dort wo eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum angeordnet ist, ein Alkohol- und Verzehrverbot.

Corona-Regeln in Köln: Stadt sperrt Rheinboulevard – zudem gelten neue Kontaktbeschränkungen

Update vom 31. März, 10:45 Uhr: Da sich derzeit viele Menschen bei schönem Wetter am Rheinboulevard versammeln, kann die Einhaltung der Abstandsregelungen dort nicht mehr sichergestellt werden, so die Stadt. Deshalb ist der Rheinboulevard ab Mittwoch, dem 31. März gesperrt. Der Zutritt ist damit zu folgenden Zeiten verboten: Mittwoch, 31. März von 18 bis 2 Uhr, Donnerstag, 1. April von 18 bis 2 Uhr, Karfreitag bis einschließlich Ostermontag von 12 bis 2 Uhr und Dienstag, 6. April von 18 bis 2 Uhr.

Zudem gibt es seit Montag, dem 29. März in Köln aufgrund der Notbremse weitere Einschränkungen und Verschärfungen. Was nun für Museen, den Kölner Zoo, Friseurbesuche und den Einzelhandel gilt, erfahren Sie in unserem Überblick. Übrigens wurde in diesem Zusammenhang auch die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Aktuell darf man sich im öffentlichen und privaten Raum wieder nur mit maximal einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes treffen. Nur an Ostern gilt eine Ausnahme.

Köln: Stadt erweitert Maskenpflicht – hier müssen Sie nun eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen

Update vom 12. März, 17:15 Uhr: Nach dem sprunghaften Anstieg der Infektionszahlen in Köln hat der Krisenstab nun beschlossen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung auszuweiten. Ab Samstag, 13. März 2021, muss demnach auch im Bereich des Brüsseler Platzes und am Rheinufer zwischen Drehbrücke Deutz und Zoobrücke eine Maske getragen werden. Zudem ist das Essen und Trinken am Rheinboulevard verboten, damit sollen Ansammlungen von Menschen, die keine Maske tragen, reduziert werden.

Auch das Alkoholkonsumverbot an Hotspots wurde nun erweitert. Es gilt nun auch zwischen der Drehbrücke Deutz und der Zoobrücke. (nb)

Coronavirus: Lockdown bis zum 28. März verlängert – doch es gibt auch Lockerungen

Update vom 4. März 2021: Der Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert. Mit dem Bund-Länder-Gipfel wurde jedoch auch eine Öffnungsstrategie vorgestellt, wie und wann Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und Gastronomie wieder öffnen könnten. Die ersten Geschäfte dürfen unter Einhaltung gewisser Regeln wieder öffnen.

Corona in Köln: Stadt verschärft Maskenpflicht in Parks

Update vom 26. Februar, 14:07 Uhr: Die Stadt Köln hat ihre Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus nochmals verschärft. Am letzten Wochenende gab es zahlreiche Menschen, die in Köln in die Parks und Grünflächen strömten und auch gegen Corona-Regen verstoßen hatten. Nun gilt freitags bis sonntags und an Feiertagen, jeweils von 10 bis 22 Uhr im Volksgarten, am Aachener Weiher, im Stadtgarten und im Jugendpark eine Maskenpflicht. Ebenso darf dort nicht mehr geraucht werden.

Zudem gilt auch für Straßenkünstler eine neue Regelung, um Menschenansammlungen einzuschränken. Demnach ist die Darbietung von Straßenkunst im Stadtbezirk Innenstadt, im Rheingarten, auf der Hohenzollernbrücke und am Rheingarten nur noch montags bis donnerstag von 15 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags sowie an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr erlaubt.

Köln: Erste Lockerungen nach dem Lockdown

Update vom 19. Februar, 17:10 Uhr: Das Land Nordrhein-Westfalen lockert ab Montag, 22. Februar, die Corona-Regelungen auch für weitere Branchen und Gesellschaftsbereiche. So dürfen unter anderem Gartencenter auch Hobbygärtnern wieder Pflanzen und Gärtner-Zubehör verkaufen, Hundeschulen dürfen im Freien wieder Kurse anbieten, in Musikschulen wird Einzelunterricht erlaubt und auch auf Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden.

Beim gemeinsamen Training auf Sportanlagen dürfen allerdings höchstens zwei Personen aus zwei Haushalten zusammen trainieren. Sind nur Personen aus einem Hausstand gemeinsam aktiv, dann dürfen auch mehrere Personen eine Sportanlage nutzen.

Am 22. Februar dürfen auch Schulen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen dürfen tageweise in einem Wechselmodell wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren. Dabei gilt auf dem ganzen Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausnahme: Schüler bis zur Klasse 8 können eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt.

Frisöre und Fußpflege-Salons dürfen am 1. März wieder öffnen. Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios müssen hingegen weiter geschlossen bleiben. Auch Geschäfte, die für den täglichen Bedarf nicht notwendig sind (Modegeschäfte, Schuhläden, Gastronomie etc.) bleiben weiter zu. Alle ab 22. Februar geltenden Corona-Lockerungen für NRW gibt es auch hier nochmal in der Übersicht.

Das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist in NRW weiterhin verpflichtend für große Teile des öffentlichen Lebens (zum Beispiel Busse und Bahnen, Einzelhandel oder Arztpraxen

Coronavirus in Köln: Lockdown bis zum 7. März verlängert

Update vom 12. Februar, 14:50 Uhr: Der Corona-Lockdown wird vorerst bis zum 7. März verlängert. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerinnen und Minister der einzelnen Bundesländer bei den Bund-Länder-Gesprächen am 10. Februar. Während die meisten Einschränkungen für die Kölnerinnen und Kölner weiterhin gelten, gibt es auch Hoffnung auf Lockerungen.

Die neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW wurde noch nicht veröffentlicht (die derzeitige Version hat noch bis zum 14. Februar Gültigkeit). Dennoch lässt sich anhand der Beschlüsse bei der Bund-Länder-Konferenz ableiten, was nun für Köln gilt. So wird der derzeit gültige harte Lockdown bis zum 7. März verlängert. Eine Ausnahme gibt es für Friseurbetriebe. Diese dürfen ab dem 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

Weitergehende Lockerungen wie die Öffnung des Einzelhandels, von Museen oder anderen körpernahen Dienstleistungen neben dem Friseurbetrieb (zum Beispiel Fußpflege) dürfen erst ab einem Inzidenzwert von 35 schrittweise durchgeführt werden. Noch unklar ist die Situation in Bezug auf Gastronomiebetriebe, das Hotelgewerbe oder Freizeitaktivitäten. Hier soll an einer „sicheren und gerechten Öffnungsstrategie“ gearbeitet werden. Auch jeglicher Amateur- und Breitensport bleibt bis mindestens zum 7. März untersagt.

Das Tragen von medizinischen Masken oder FFP2-Masken ist indes weiterhin verpflichtend für große Teile des öffentlichen Lebens (zum Beispiel Busse und Bahnen, Einzelhandel oder Arztpraxen) in Köln.

Coronavirus in Köln: Überblick – diese Regeln gelten in der Domstadt

Erstmeldung vom 26. Januar, 11:00 Uhr:

Köln – Der Corona-Lockdown wurde bundesweit und somit auch in Köln vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert. In ganz Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 25. Januar die neue Corona-Schutzverordnung. Aus dieser ergeben sich nun auch für Köln verschiedene Regeln.

Die Corona-Regeln in Köln im Überblick:

Coronavirus in Köln: Diese Kontaktbeschränkungen gelten

Im öffentlichen Raum muss zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, insofern diese nicht aus dem gleichen Haushalt stammen. Jedoch gibt es aktuell eine Ausnahme: Ein Hausstand darf sich zusätzlich mit einer weiteren Person treffen. Diese Person darf dabei nur von zu betreuenden Kindern aus der eigenen Hausgemeinschaft begleitet werden. Das bedeutet Treffen mit mehr als zwei Personen sind nur dann erlaubt, wenn es sich dabei um einen Haushalt mit maximal einer anderen Person handelt.

Coronavirus-Regeln in Köln: Alles rund um den Alkohol

Beim Alkoholkonsum gibt es in Köln tatsächlich eine Abweichung der generellen Regelung. Denn das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wurde mit der neuen Schutzverordnung in NRW prinzipiell abgeschafft. Die Stadt Köln hält derweil aber an einem Teilverbot an gewissen Hotspots fest. So ist der Alkoholkonsum auf folgenden Plätzenim Zeitraum von 15 bis 6 Uhr des Folgetages weiterhin untersagt:


Die ganz genauen Lagen kann man der Allgemeinverfügung der Stadt Köln entnehmen.

Coronavirus in Köln: Hier besteht überall Maskenpflicht

In Köln besteht die Maskenpflicht grundsätzlich überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern oftmals nicht eingehalten werden kann. Dazu gehören unter anderem der ÖPNV (inklusive Haltestellen), Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und generell vielen Bereich in der Innenstadt. Um welche Straßen und Plätze es sich dabei genau handelt, ist auf der Website der Stadt Köln einsehbar. Mit den neuen Beschlüssen besteht zusätzlich an folgenden Orten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, einer KN95-Maske oder eine FFP2-Maske:

Während an den hierüber genannten Orten immer eine entsprechende Maske getragen werden muss, gilt die Maskenpflicht für den restlichen öffentlichen Raum nur von 10 bis 22 Uhr. Ausnahmen der Regeln im öffentlichen Raum gelten für Radfahrer, Kinder im Vorschulalter und Menschen mit medizinischem Attest.

Auch Besucher von Patienten in Kliniken, Bewohner von Altenheimen oder Menschen in ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen, sind verpflichtet eine Maske zu tragen. Diese muss aber bei Bedarf von den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren muss auch auf Spielplätzen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Coronavirus in Köln: Regeln in Schulen und Kitas

Wie in ganz Nordrhein-Westfalen ist auch in Köln der Präsenzunterricht bis zum 14. Februar aufgehoben, demnach findet die Schule zurzeit nur digital statt. Für etwaige Prüfungen gelten jedoch Absprachen mit den einzelnen Schulen. Die Kindertagesstätten bleiben in ganz NRW eingeschränkt geöffnet, womit ein Betreuungsangebot weiterhin garantiert wird. Insofern möglich werden Eltern aber darum gebeten ihre Kinder Zuhause zu behalten. Detailliertere Informationen zu Schulen und Kitas gibt es auf gesonderten Seiten der Stadt Köln.

Coronavirus in Köln: Gastronomie-Regeln

Alle gastronomischen Betriebe wie Restaurants, Bars, Kneipen, Imbisse und ähnliche haben aktuell geschlossen. Der Außer-Haus-Verkauf, also die Abholung und Lieferung von Essen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Dabei ist aber zu beachten, dass im Umkreis von 50 Metern um die gastronomischen Betrieben der Verzehr der jeweiligen Speisen verboten ist.

Coronavirus in Köln: Regelungen für Einzelhandel und Dienstleistungen

Aktuell haben nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet. Dazu gehören unter anderem Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Für alle weiteren Läden gilt jedoch, dass bestellte Ware vor Ort abgeholt werden darf. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben nun also auch die Baumärkte grundsätzlich geschlossen. Lediglich Profi-Handwerker dürfen diese noch nutzen.

Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind in Köln untersagt. Dazu gehören unter anderem Frisöre, Kosmetik, Massagen oder Tätowieren und Piercen. Alle medizinischen Behandlungen wie auch Physio- oder Ergotherapie sind aber weiterhin erlaubt.

Coronavirus-Regeln in Köln: Sport und Freizeit

Alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind zurzeit komplett geschlossen. Alle Veranstaltungen, die nur der Unterhaltung dienen, sind dementsprechend auch verboten. Selbes gilt auch für Ausflugsfahrten mit beispielsweise Kutschen oder Schiffen. Solange die Kontaktbeschränklungen eingehalten werden, ist jedoch Laufsport in der Öffentlichkeit weiter erlaubt.

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