Köln: Corona-Sonderregeln fallen weg – das gilt jetzt in der Domstadt

Ab Dienstag, 29. Juni, erlässt die Stadt Köln weitere Corona-Regeln. Unter anderem entfällt dann das Alkoholkonsum- und das Verweilverbot in der Stadt.
Köln – Die Inzidenz in Köln sinkt. Am 29. Juni wurden nur noch 8,6 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gemeldet. Dennoch hielt der Krisenstab der Stadt Köln lange an zusätzlichen Corona-Regelungen fest. Neben der allgemeinen Corona-Schutzverordnung setzte die Stadt unter anderem auf ein Verweil- und ein Alkoholkonsumverbot – bis jetzt. Denn die derzeit noch gültige Allgemeinverfügung lief nun am 28. Juni um 23:59 Uhr aus. Das bedeutet, dass zwar die Landesreglungen fürs Einkaufen oder für den Gastrobetrieb beispielsweise weiterhin gelten, die städtischen Regeln wie das Verweilverbot werden jedoch aufgehoben. Für die Kölnerinnen und Kölner bedeutet der Wegfall der regionalen Anpassung, dass es weitere Lockerungen geben wird.
Köln: Neue Corona-Lockerungen ab Dienstag, 29. Juni – der Überblick
- Ab dem Dienstag, 29. Juni, gelten neue Corona-Lockerungen in Köln
- Das Alkoholkonsumverbot entfällt
- Das Verweilverbot entfällt
- Die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen entfällt
- Es gilt weiterhin die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW
- Aktuell befindet sich Köln in Stufe 1 der Verordnung.
Köln: Neue Corona-Regeln – Alkoholkonsum- und Verweilverbot fällt weg
Bereits am 14. Juni hat die Stadt Köln „mit Lockerungen in den Grünflächen begonnen“, so Benedikt Mensing von der Stadt Köln auf Nachfrage von 24RHEIN. Nun folgen die nächsten Lockerungen der regionalen Anpassung der Corona-Schutzverordnung. Ab Dienstag, 29. Juni, gilt in Köln kein Alkoholkonsumverbot mehr. Neben dem Aachener Weiher kann dann auch an den anderen beliebten Hotspots wieder Alkohol getrunken werden.
Auch das Verweilverbot am Brüsseler Platz, am Gülichplatz oder das Verweilverbot an der Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee (Rheinufer) ist ab dem 29. Juni aufgehoben. Bei der Maskenpflicht gibt es ebenfalls Lockerungen. Im öffentlichen Raum ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske dann nicht mehr verpflichtend. Es gilt jedoch weiterhin bis mindestens 8. Juli die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Sowohl die Regeln für Hallenbäder (nur mit Test) als auch die Gastro-Regelungen gelten weiterhin. Aktuell befindet sich Köln in Stufe 1 der Verordnung.
Corona-Schutzverordnung NRW: Regeln Stufe 1
- Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
- Kino, Theater, Kultur: Veranstaltungensind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Ab 1. September: Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.
- Sport: Sport ohne Negativtestnachweis zulässig. Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 % der Kapazität). Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 % der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Ab 1. September: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt. Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen (gilt in Köln für Stadionbad und Lentpark).
- Bordelle dürfen mit negativen Test öffnen.
- Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
- Gastronomie: Außen- und Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich, solange Landesinzidenz ebenfalls unter 35.
- Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste: Ab 1. September mit bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 auch ohne Besucherbegrenzung.
Köln: Corona-Regeln – Ordnungsamt kontrolliert weiterhin
Doch auch wenn es Lockerungen gibt, „ist die Pandemie trotz niedriger Inzidenzen und zunehmender Impfungen nicht beendet“. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass „wir uns vielleicht in einem Wellental, aber auch vor einer möglichen vierten Welle“ befinden, so Mensing weiter.
Darum werde die Stadt Köln auch weiterhin kontrollieren. Die Kontrollen des Ordnungsamtes sollen „sowohl stichprobenartig, als auch anlassbezogen“ stattfinden. „Der Krisenstab der Stadt Köln wird das Pandemiegeschehen weiterhin genau beobachten“, so Mensing von der Stadt Köln weiter.
Neue Corona-Lockerungen in Köln – Sonderweg der Domstadt
Im Verlauf der Pandemie ist die Stadt Köln immer wieder einen Sonderweg gegangen und setzte auf strengere Regeln. Zum Beispiel setzte die Stadt Köln auch bei einer Inzidenz unter 100 weiterhin auf eine nächtliche Ausgangssperre. „Die Stadt Köln verfolgt von Beginn an eine konsequente und vorsichtige Strategie und ist damit bislang sehr gut gefahren“.
Ein weiteres Modellprojekt war die Schwerpunktimpfung in sozialen Brennpunkten. Oberbürgermeisterin Henriette Reker war aufgrund der Impfkampagne auch bei der Bundespressekonferenz. Gemeinsam mit Gesundheitsminister Jens Spahn und RKI-Präsident Lothar Wieler stellte Reker das Vorzeigeprojekt vor. (jw)
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Dieser Artikel wurde am 29. Juni aktualisiert. Neuerung: Aktueller Inzidenzwert angepasst.