E-Roller: Anbieter verklagt Stadt Köln – „ist in Deutschland beispiellos“
Der E-Roller-Anbieter Tier verklagt die Stadt Köln, weil die Sondernutzungsgebühr für die Scooter zu hoch sei. Weitere Klagen sind möglich.
Köln – Seit über einem Jahr gibt es in Köln eine regelrechte E-Roller-Debatte. Jetzt hat sich der Scooter-Anbieter Tier für einen drastischen Schritt entschieden: Das Unternehmen hat Klage gegen die Stadt Köln eingereicht. Der Grund: Die Sondernutzungsgebühr für E-Roller in Köln verstößt gegen Landesrecht, erklärt das Unternehmen.
Worum geht es?
► Der Ausgangspunkt für die E-Roller-Debatte in Köln: Im Sommer 2021 hieß es, dass rund 500 E-Roller im Kölner Rhein liegen. Wie viele es tatsächlich sind, ist unklar. Allerdings ziehen Umweltschützer immer wieder E-Roller aus dem Rhein.
► Die Sondernutzungsgebühr: Pro E-Roller müssen Anbieter zwischen 85 und 130 Euro zahlen. Auch Städte wie Düsseldorf verlangen eine Sondernutzungsgebühr von den Anbietern. Die Gebühr ist in Kölns Nachbarstadt allerdings deutlich niedriger.
► Die erste Folge: Aufgrund der Sondernutzungsgebühr stellten erste Anbieter wie Dott den E-Roller-Betrieb in Köln sogar komplett ein.
► Klage gegen die Stadt Köln: Nun hat sich auch das Unternehmen Tier für einen drastischen Schritt entschieden und Klage gegen die Stadt Köln erhoben. Die hohe Sondernutzungsgebühr verstößt gegen Landesrecht, so das Unternehmen.
E-Roller in Köln: Klage gegen die Stadt – „Bedauern wir sehr“
„Den Schritt einer Klage gegen die Stadt Köln bedauern wir sehr“, sagt Matthias Weber, Head of Cities Deutschland bei Tier. Man sehe aktuell jedoch keine andere Möglichkeit. „Da wir mit unseren Wettbewerben in Gesprächen mit der Stadtverwaltung und der Kommunalaufsicht keinerlei Erfolg hatten, blieb uns als Anbieter nach der Gesetzeslage in NRW nun nur noch der Klageweg möglich, um der Satzung zu widersprechen. Darüber hinaus prüfen wir mit anderen Anbietern die Einreichung einer gemeinsamen Normenkontrollklage.“
„Als Anbieter sind wir nicht per se gegen die Erhebung von Sondernutzungsgebühren, insbesondere dann nicht, wenn sie zweckgebunden für den Ausbau von Mobilitätsstationen oder den Ausbau der Radwege-Infrastruktur verwendet werden“, so Weber. Doch das sei in Köln nicht der Fall. „Die Gebührenhöhe ist in diesem Fall jedoch in Deutschland beispiellos und bedroht den wirtschaftlichen Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen in Köln massiv.“
E-Roller-Anbieter verklagt Köln: Sondernutzungsgebühr verstößt gegen das Landesrecht
Zwischen 85 und 130 Euro Sondergebühr sollen Anbieter pro E-Roller in Köln zahlen. Ausschlaggebend dafür ist der Stadtteil, in dem der E-Roller im Einsatz ist. Das hat die Stadt Köln im Mai 2022 beschlossen. Laut Tier ist die Gebühr jedoch nicht nur viel zu hoch, sondern auch nicht rechtens. Denn die Sondernutzungsgebühr verstößt gegen das Landesrecht.
Im Gesetz zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2021 heißt es unter anderem in Abschnitt 5, § 30: „Elektrokleinstfahrzeuge stellen einen Bestandteil des multimodalen Mobilitätsangebotes dar“ und „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird.“ Doch genau das sei seit der neuen Regelung in Köln der Fall, sagt das Unternehmen Tier.

Köln: Klage von E-Roller-Anbieter – Stadt ist „Rechtmäßigkeit der Sondergebühr überzeugt“
Vorwürfe, die die Stadt Köln nicht sieht. „Die Stadt Köln sieht in der gültigen Sondernutzungssatzung die Anforderungen des Gleichheitssatzes erfüllt. Gestern wurde der Stadt Köln die Klageschrift von Tier zugestellt, diese wird nun zunächst von den zuständigen Fachämtern geprüft“, sagte ein Pressesprecher der Stadt auf Nachfrage von 24RHEIN am 1. September.
„Die Stadt Köln ist für die Anbieter stets erreichbar.“ Seit Beginn der Verleihtätigkeit gebe es Gespräche. Neben regelmäßigen Terminen zwischen Anbieter und Verwaltung habe es auch immer wieder Telefonate gegeben. „Auch zur Sondernutzungserlaubnis gab es Termine und Telefonate.“ Die Gespräche dienten jedoch „vornehmlich dazu, umfassend zu informieren und den Dialog zwischen Stadt und Anbietern zu pflegen. Dabei gab es keinen Verhandlungsspielraum bei der Höhe der Gebührenfestlegung.“ Denn die wurde vom Rat beschlossen, so der Stadtsprecher weiter.
Die Stadt betont jedoch auch: „Kein Anbieter hat gesagt, dass er die Kosten nicht tragen kann.“ sagt der Stadtsprecher. „Bezüglich der Gebührenerhebung und der Gebührentarife ist die Stadt von der Rechtmäßigkeit überzeugt.“ Inwieweit aktuell Gespräche zwischen Tier, weiteren Anbietern und der Stadtverwaltung laufen, ist nicht klar.
Tier betont jedoch, dass man auch weiterhin und trotz Klage an „einer einvernehmlichen Lösung interessiert“ sei. „Wir würden es begrüßen, mit der Stadt zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen und sollte es dazukommen, unsere Klage wieder zurückziehen“, sagt Weber. (jw) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.