Corona in Köln: Diese Hallen- und Freibäder sind geöffnet

In Köln liegt die Inzidenz stabil unter 35. Damit konnten nun auch weitere Frei- und Hallenbäder öffnen. Ein Überblick.
Köln – Pünktlich zum besseren Wetter mit viel Sonne und Temperaturen bis zu 25 Grad startete Köln Ende Mai in die Freibadsaison. Aufgrund der ab dem 31. Mai in der Domstadt inkrafttretenden Corona-Lockerungen wurden zunächst die Freibäder Lentpark, Höhenbergbad und Zollstockbad geöffnet, so das Unternehmen KölnBäder GmbH.
Inzwischen sind die Inzidenzwerte in Köln jedoch weiter gesunken. Da die Inzidenz nun stabil unter 35 liegt, durften seit Freitag, 11. Juni, weitere Frei- und Hallenbäder öffnen. Ein Überblick, wo man in Köln nun schwimmen gehen kann:
Köln: Diese Frei- und Hallenbäder haben wieder geöffnet
- Lentpark (Lentstraße 30, Nippes)
- Höhenbergbad (Schwarzburger Straße 4, Höhenberg)
- Zollstockbad (Raderthalgürtel 8-10, Zollstock)
- Ossendorfbad (Äußere Kanalstraße 191, Ossendorf)
- Stadionbad (Olympiaweg 20, Müngersdorf)
- Zündorfbad (Trankgasse 10a, Zündorf)
- Agrippabad (Kämmergasse 1, Innenstadt)
- Ab dem 10. Juli: Naturfreibad Vingst (Vingster Ring, Vingst)
Alle dieser Bäder sind jeweils täglich und ganztägig geöffnet, es werde keine Freibadampel geschaltet, so die KölnBäder GmbH. Im Ossendorfbad gibt es analog des Vorjahres aufgrund der geringen Größe des Freibads mehrere Öffnungszeitfenster, teilt das Unternehmen mit. Auch im Agrippabad in der Innenstadt, das am 19. Juni wieder öffnet, gibt es zwei Öffnungszeitfenster.
Köln: Hallenbadnutzung zeitlich eingeschränkt – Mülheim, Rodenkirchen und Wahn nur für Schulbetrieb geöffnet
„Unterdessen ist auch die Hallenbadnutzung wieder möglich, jedoch zeitlich eingeschränkt“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Hallenbäder an den genannten Standorten (siehe Liste) sind grundsätzlich geöffnet, Früh- und Spätschwimmen ist möglich. Montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr nutzen Schulen die Hallenbäder exklusiv – das Ossendorfbad ist hiervon ausgenommen. „Aufgrund der Vielzahl an ausgefallenen Stunden während der monatelangen pandemiebedingten Schließung erhalten die Schwimmlernangebote der Schulen temporär diesen Vorrang. Nach 16:00 Uhr können die Freibadgäste gerne die Hallenbäder mitnutzen – teilweise parallel zu Vereinen und Kursen. Die reinen Hallenbäder in Mülheim, Rodenkirchen und Wahn sind seit Montag, 07. Juni nur für den Schul-, Kurs und Vereinsbetrieb geöffnet.“
Freibäder in Köln: Liegewiesenbetrieb, Attraktionen und Gastronomieangebote wieder möglich
Laut der Corona-Schutzverordnung ist der Betrieb von Freibädern mit Liegewiesenbetrieb, Attraktionen und Gastronomieangeboten analog des Vorjahres wieder möglich, gab das zuständige Unternehmen KölnBäder nun bekannt.
Freibäder in Köln öffnen wieder: Diese Corona-Regeln gelten
Bis auf wenige Ausnahmen benötigen alle Besucher ein Online- oder E-Ticket, um ins Freibad zu kommen (vorherige Registrierung auf koelnbaeder.de/e-ticket/ nötig). Bei den Preisen gilt der reguläre Sommertarif. Ein Kartenkauf an der Tageskasse ist nicht möglich.
Wer ins Freibad möchte, muss entweder einen negativen Corona-Test vorweisen können, vollständig geimpft oder genesen sein oder genesen und mindestens einmal geimpft sein. Dafür gibt es am Eingang der Freibäder Einlasskontrollen und Gäste müssen sich ausweisen können. Ausnahmen sind seit dem 11. Juni das Stadionbad und das Freibad im Lentpark. Dort benötigt man keinen negativen Test mehr. Zudem gilt auf dem gesamten Gelände die Maskenpflicht.
- Getestete Personen: Zertifizierter negativer Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden); Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen
- Geimpfte Personen: Vorlage eines Impfausweises mit vollständiger Impfung (Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
- Genesene Personen: Vorlage eines „Genesenennachweises“, der eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus bestätigt (mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt)
- Genesene, geimpfte Personen: Vorlage eines „Genesenennachweises“, der eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus bestätigt sowie Vorlage eines Impfausweises mit einer Erstimpfung die mindestens 14 Tage zurückliegt
- Auf dem gesamten Gelände (außer im Wasser) muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden (Medizinische Masken, FFP2 oder KN/N95-Masken)
- Zutritt nur mit vorher gekauftem Online- oder E-Ticket. Ausweispflicht am Einlass. Ausnahmen gelten unter anderem für über 60-Jährige, Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und Besitzer des „KölnPass“. Je nach Verfügbarkeit können in diesen Fällen auch Tickets an den jeweiligen Kassen vor Ort gekauft werden.
- Hinweis: Im Stadionbad und im Lentpark gilt ab dem 10. Juli auch wieder eine Testpflicht für die Freibäder.
Corona in Köln: Diese Hallenbäder bleiben noch geschlossen
- Chorweilerbad (Liller Straße, Chorweiler)
- Genovevabad (Bergisch Gladbacher Str. 67, Mülheim)
- Rodenkirchenbad (Mainstraße 67, Rodenkirchen)
- Wahnbad (Albert-Schweitzer-Straße 8, Wahn)
(bs)
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Dieser Artikel wurde am 8. Juli aktualisiert. Neuerung: Die Testpflicht gilt ab dem 10. Juli auch wieder im Freibad des Stadionbads und des Lentparks. Das Naturfreibad Vingst öffnet ab dem 10. Juli.