Urteile gegen „Hells Angels“, die in einer Kölner Kneipe einen Menschen töteten

Nach einem tödlichen Überfall einer „Hells Angels“-Rockergruppe auf eine Kneipe in Köln hat das Gericht nun das Urteil für drei Angeklagte verkündet.
- Drei Rocker der „Hells Angels“ hatten in Köln 2015 eine Kneipe überfallen
- Eines der Opfer war bei dem Angriff ums Leben gekommen
- Jetzt hat das Landgericht Köln das Urteil für drei Angeklagte verkündet
Köln – Nach einem brutalen Rocker-Überfall einer Kneipe in Köln mit einem Toten und drei Schwerverletzten hat das Landgericht drei Angeklagte schuldig gesprochen.
- Ein 33-Jähriger wurde wegen mittäterschaftlichen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt
- Ein 31-Jähriger bekam wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahre Haft
- Ein 34 Jahre alter Angeklagter erhielt wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge 5,5 Jahre Freiheitsstrafe
Köln: Hells Angels nach tödlichem Überfall auf Kneipe vor Gericht
Laut Urteil waren die beiden jüngeren Angeklagten mit mindestens zwei weiteren Mittätern aus der Führungsriege einer örtlichen „Hells Angels“-Rockergruppe im November 2015 «wie ein Rollkommando» zu einer „Strafaktion“ in die Kneipe eingedrungen. «Das, was dann dort geschah, war ein Massaker. Es gibt kein anderes Wort dafür», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht ging davon aus, dass der tödliche Schuss von einem der beiden „Rockergranden“, wie es der Vorsitzende sagte, abgegeben worden war.
Sie haben Ihre Bekannten und Freunde verraten und verkauft
„Hells Angels“-Attacke in Köln: Richter spricht Opfern Schmerzensgeld zu
Hintergrund der Tat war demnach ein vorangegangener mutmaßlicher Einbruch der späteren Opfer in die Bar des 33-jährigen Angeklagten, bei dem Geldspielautomaten gestohlen worden waren. Nachdem aus Rockerkreisen für Hinweise auf die Einbrecher eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt worden war, hatte sich der 34-Jährige gemeldet – ein Bekannter der späteren Opfer. Er gab den Tipp, dass sich die mutmaßlichen Einbrecher in der Kneipe aufhielten.
„Sie haben, weil Ihnen die Dollarzeichen in den Augen standen, Ihre Bekannten und Freunde verraten und verkauft“, erklärte der Richter dem 34-Jährigen. Den drei Schwerverletzten, die zum Teil bis heute gezeichnet und beeinträchtigt sind, sprach das Gericht Schmerzensgeld zwischen 14.000 und 57.500 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mo/dpa)