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Urteile gegen „Hells Angels“, die in einer Kölner Kneipe einen Menschen töteten

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Zwei Männer von hinten mit „Hells Angels“-Lederwesten
Nach einem brutalen Rocker-Angriff auf eine Kneipe in Köln ist nun das Urteil verhängt worden (Symbolbild). © Arne Dedert/picture alliance

Nach einem tödlichen Überfall einer „Hells Angels“-Rockergruppe auf eine Kneipe in Köln hat das Gericht nun das Urteil für drei Angeklagte verkündet.

Köln – Nach einem brutalen Rocker-Überfall einer Kneipe in Köln mit einem Toten und drei Schwerverletzten hat das Landgericht drei Angeklagte schuldig gesprochen.

Köln: Hells Angels nach tödlichem Überfall auf Kneipe vor Gericht

Laut Urteil waren die beiden jüngeren Angeklagten mit mindestens zwei weiteren Mittätern aus der Führungsriege einer örtlichen „Hells Angels“-Rockergruppe im November 2015 «wie ein Rollkommando» zu einer „Strafaktion“ in die Kneipe eingedrungen. «Das, was dann dort geschah, war ein Massaker. Es gibt kein anderes Wort dafür», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht ging davon aus, dass der tödliche Schuss von einem der beiden „Rockergranden“, wie es der Vorsitzende sagte, abgegeben worden war.

Sie haben Ihre Bekannten und Freunde verraten und verkauft

Der Richter im Rocker-Prozess gegenüber einem Angeklagten

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Hintergrund der Tat war demnach ein vorangegangener mutmaßlicher Einbruch der späteren Opfer in die Bar des 33-jährigen Angeklagten, bei dem Geldspielautomaten gestohlen worden waren. Nachdem aus Rockerkreisen für Hinweise auf die Einbrecher eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt worden war, hatte sich der 34-Jährige gemeldet – ein Bekannter der späteren Opfer. Er gab den Tipp, dass sich die mutmaßlichen Einbrecher in der Kneipe aufhielten.

„Sie haben, weil Ihnen die Dollarzeichen in den Augen standen, Ihre Bekannten und Freunde verraten und verkauft“, erklärte der Richter dem 34-Jährigen. Den drei Schwerverletzten, die zum Teil bis heute gezeichnet und beeinträchtigt sind, sprach das Gericht Schmerzensgeld zwischen 14.000 und 57.500 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mo/dpa)

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