Köln: Maskenpflicht wird ausgeweitet – an diesen Orten gilt sie

In Köln wird die Maskenpflicht im öffentlichen Raum ausgeweitet. Ab dem 24. Dezember gilt sie unter anderem auch auf Wochenmärkten. Alle Orte im Überblick.
Köln – Angesichts der vierten Corona-Welle bleibt die Maskenpflicht in Köln nicht nur bestehen, sondern wird sogar ausgeweitet. Ab Freitag (24. Dezember) gilt diese auch auf allen Wochenmärkten, wie die Stadt in einer neuen Allgemeinverfügung am Donnerstag (23. Dezember) bekannt gab. An den entsprechenden Orten muss täglich von 10 bis 22 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Maskenpflicht in Köln: An diesen Orten gilt sie ab dem 24. Dezember
- Kölner Weihnachtsmärkten
- Fußgängerzonen: Schildergasse, Hohe Straße und Wallrafplatz
- Einkaufsstraßen: Ehrenstraße, Breite Straße, Venloer Straße, Frankfurter Straße, Keupstraße, etc.
- Kölner Ringen
- Wochenmärkten
Köln: Wann gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum?
- 24. Dezember 2021 bis 23. Januar 2022
- 10 bis 22 Uhr
Maskenpflicht in Köln: Welche Masken sind erlaubt?
- Medizinische Masken (OP-Masken)
- FFP2-Maske
Corona Köln: Stadt weitet Maskenpflicht aus – weil Abstände oft nicht eingehalten werden
Der Krisenstab der Stadt Köln hatte die Ausweitung in seiner Sitzung am Donnerstab beschlossen. Als Begründung gab man an, dass auf Wochenmärkten „erfahrungsgemäß Mindestabstände nicht eingehalten werden“. Dies Maskenpflicht im öffentlichen Raum der Domstadt gilt nun vorerst bis zum 23. Januar 2022.
Zuvor galt die Maskenpflicht bereits auf Weihnachtsmärkten und einigen Fußgängerzonen sowie in den Einkaufsstraßen und den Ringen. Ab sofort ist es jedoch verpflichtend, die medizinische Maske auch auf allen Wochenmärkten zu tragen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. (os) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.