Muezzin-Ruf in Köln: Noch ist er nicht zu hören – Anträge gibt es bereits

In Köln soll bald der Muezzin zum Gebet in Moscheen rufen – vollständige Anträge dafür gibt es seitens der Gemeinden bislang allerdings noch nicht.
Köln – Das Thema Muezzin-Ruf sorgte in Köln in der Vergangenheit bereits für rege Diskussionen. Kurz zusammengefasst: Die Stadt Köln will im Rahmen eines Modellprojekts Rufe von Muezzins zum Freitagsgebet ermöglichen und verweist dabei auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Nach wie vor ist, Stand Anfang August, aber unklar, wann sie in Köln zu hören sein werden. Es sei noch nicht abzusehen, wann es einen Gebetsruf geben werde, sagte eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Muezzin-Ruf in Köln: Moschee-Gemeinden bislang noch mit unvollständigen Anträgen
Es gebe zwar zwei Anträge von Moscheegemeinden. Aber bisher habe noch nicht darüber entschieden werden können, „weil die Moscheegemeinden jeweils noch nicht das erforderliche Lärmgutachten eingereicht haben“, so die Sprecherin. Und auch darüber hinaus lägen „der Stadt Köln keine Informationen darüber vor, wann die Gemeinden dies tun wollen“, so die Sprecherin weiter. Köln hatte Anfang Oktober 2021 erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Auch in der großen DITIB-Moschee in Ehrenfeld soll dies der Fall sein.
Muezzin-Ruf in Köln: Welche Auflagen gibt es seitens der Stadt?
- Gebetsruf darf nicht länger als fünf Minuten dauern
- Die zulässige Maximal-Lautstärke des Gebetsrufes wird je nach Lage der Moschee festgelegt
- Die jeweilige Moscheegemeinde muss die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantwortet oder Beschwerden annimmt
Zu den Auflagen gehört etwa, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird. Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantwortet oder Beschwerden annimmt. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet.
Stadt Köln erlaubt künftig Muezzin-Ruf – aufgrund von Freiheit der Religionsausübung
Die Stadt verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten. (mo mit dpa) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.