Zoo und Shopping in Köln: Was trotz Corona möglich ist

Das lange Pfingstwochenende rückt näher. Doch was kann man trotz der aktuellen Corona-Lage in Köln unternehmen? Ein Überblick.
Köln – Pfingsten steht vor der Tür, doch in Köln liegt die Wocheninzidenz aktuell noch immer über 100. Was also ist nun am langen Wochenende in der Domstadt möglich? Was kann man trotzdem in und um Köln unternehmen? Und an welche Regeln muss man sich aktuell halten? Wir geben einen Überblick.
Coronavirus in Köln: Diese Unternehmungen sind am Pfingstwochenende möglich
Am kommenden Freitag startet das lange Pfingstwochenende. Obwohl die Wetter-Prognose für das Wochenende in Köln Wolken, Wind und Regen vorhersagt hat, gibt es in und um Köln jedoch einige Dinge, die Sie trotz fehlendem Sonnenschein unternehmen können. Wir haben fünf Tipps für Sie zusammengestellt:
Köln: Shopping per Click & Meet – Hier können Sie am Pfingstwochenende einkaufen
Aktuell ist in Köln wieder Shopping per „Click & Meet“ möglich. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden zum Beispiel auch in Modeläden, Einrichtungshäuser oder Elektrofachmärkte mit vorheriger Terminbuchung wieder einkaufen dürfen. Vorab ist zudem ebenfalls ein negatives Testergebnis notwendig, wenn Sie keinen Nachweis über eine Immunisierung vorlegen können. Den Schnell-Test können Sie in einem der vielen Testzentren in Köln mindestens einmal pro Woche kostenlos durchführen lassen. Übriges lohnt sich auch ein Shopping-Ausflug außerhalb von Köln.
- Outlet Roermond in den Niederlanden: Möglich ist zum Beispiel ein Ausflug ins niederländische Outlet Roermond. Einkaufen ist dort sogar wieder ohne Termin möglich und auch die Außengastronomie hat unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet.
- Maasmechelen Village in Belgien: Auch das Outlet „Maasmechelen Village“ in Belgien hat übrigens wieder geöffnet. Der Ausflug nach Belgien ist jedoch etwas komplizierter. Hier müssen sich Besucher 48 Stunden vor der Reise nach Belgien elektronisch anmelden. Wer lediglich mit dem Auto, Bus oder der Bahn nach Belgien reist und nicht länger als 48 Stunden im Nachbarland bleibt, benötigt keinen PCR-Test und muss sich außerdem nicht in Quarantäne begeben. Tagesausflüge nach Belgien sind daher theoretisch möglich.
Pfingstwochenende in Köln: Ausflüge zum Kölner Zoo oder zum Gertrudenhof
- Kölner Zoo: Seit Sonntag, 16. Mai, darf der Kölner Zoo wieder für Besucher öffnen. Kommentierte Fütterungen entfallen derzeit jedoch und auch Tierhäuser und das Aquarium bleiben vorerst geschlossen. Um die Tiere im Zoo besuchen zu können, muss jedoch ein Nachweis über eine Immunisierung oder ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden. Zudem wird ein zusätzliches „Reservierungsticket“ für den entsprechenden Tag benötigt. Weitere Regeln zum Besuch im Kölner Zoo finden Sie in unserem Überblicksartikel.
- Gertrudenhof: Etwas außerhalb von Köln, in Hürth, liegt der Erlebnisbauernhof „Gertrudenhof“. Der dortige Streichelzoo ist vor allem für Kinder eine Attraktion. Trotz Corona sind dort Besucher derzeit zugelassen. Beachtet werden muss jedoch, dass Besucherinnen und Besucher vorab einen Termin (auf der Internetseite des Gertrudenhofs) buchen müssen. Zudem ist ein negativer Corona-Test notwendig. Der Test kann direkt vor Ort durchgeführt werden, da der Gertrudenhof einen eigenen Corona-Drive-In-Bürgertest anbietet. Übrigens entfällt dies für Personen, die geimpft oder genesen sind. Dies muss ebenfalls, wie beim Besuch im Zoo, nachgewiesen werden. Einen Überblick welche Corona-Regeln dort gelten, finden Sie in unserem Artikel auf 24RHEIN.

Pfingsten in Köln: Eine Radtour von Köln nach Bonn oder eine Wanderung zum Drachenfels unternehmen
Fernab von Shopping und Besuchen im Kölner Zoo oder dem Gertrudenhof gibt es aber auch die Möglichkeit, in der Natur zur Ruhe zu kommen. Ein paar Ausflugsziele in der Übersicht:
- Radtour von Köln nach Bonn: Anbieten würde sich unter anderem ein Fahrradausflug von Köln nach Bonn. Die Strecke geht immer am Rhein entlang.
- In den Kölner Parks zur Ruhe kommen: Wer lieber in Köln bleiben will, kann auch einem der zahlreichen Parks und Grünflächen, wie etwa dem Decksteiner Weiher, dem Aachener Weiher oder dem Volksgarten einen Besuch abstatten. Zu Beachten ist, dass dort jedoch ein Alkohol-, Grill- und Shishaverbot gilt.
- Wanderung zum Drachenfels: Beliebt ist auch ein Ausflug zum Drachenfels im Siebengebirge. Die Wanderung dauert in etwa vier Stunden. Auf dem Plateau angekommen hat man einen wunderschönen Ausblick auf das Rheintal. Wer bis zur Ruine hochläuft, kann bei klarem Wetter sogar die beiden Turmspitzen des Kölner Doms erkennen.
Sport treiben in Köln: Wakeboard- und Wasserskianlagen geöffnet
Auch sportlich aktive Menschen kommen am langen Pfingstwochenende in Köln auf ihre Kosten. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Runde Wasserski oder Wakeboard auszupowern. Geöffnet sind unter anderem die Anlagen in Brühl, Dormagen und Langenfeld. Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt übrigens, dass Sport nur noch zulässig ist in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands ausgeübt werden. Personen, die eine Immunisierung nachweisen können, müssen sich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten.

Weitere Tipps für einen Kurztipp über Pfingsten finden Sie in unserem Überblicksartikel auf 24RHEIN. Zu beachten ist jedoch, dass der ADAC auf manchen Autobahnen vor langen Staus warnt.
Coronavirus: Inzidenz bei 101,5 – diese Regeln gelten aktuell in Köln
Erst am vergangenen Montag hat der Kölner Krisenstab außerdem einige Regeln gelockert. So gilt die Ausgangssperre nun nicht mehr ab 21, sondern erst eine Stunde später, ab 22 Uhr. Damit hat die Stadt Köln nun die Regelung der Bundes-Notbremse übernommen. Eine Übersicht, weile Regeln aktuell in der Domstadt gelten:
- Ausgangssperre: Von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt in Köln eine Ausgangssperre. Bis 24 Uhr ist es Personen jedoch erlaubt, draußen alleine Sport zu treiben oder alleine spazieren zu gehen. Die Ausgangssperre greift übrigens ab einer Inzidenz von 100. Ist die Inzidenz hingegen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert, wird sie am übernächsten Tag ausgesetzt – so lange, bis die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 100 liegt.
- Verweilverbote: An einigen Orten gilt zudem weiterhin ein Verweilverbot. Betroffen sind davon der Alter Markt, der Theo-Burauen-Platz, der Güllichplatz und der Brüsseler Platz. Aber auch an der Alfred-Schütte-Allee und auf der Dammkrone gilt das Verweilverbot.
- Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen und im privaten Raum darf sich aktuell ein Hausstand mit bis zu einer weiteren Person treffen. Treffen lediglich vollständig geimpfte oder genesene asymptomatische Personen (siehe Infobox unten) zusammen, ist die Kontaktbeschränkung für diese Personen nicht gültig. Treffen sich diese mit ungeimpften Personen, werden vollständig geimpfte und genesene asymptomatische Personen - ebenfalls wie Kinder unter 14 Jahren - nicht mitgezählt.
- Maskenpflicht: In Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen sowie in einigen Straßen, Parks und Grünflächen gilt in Köln eine Maskenpflicht. Die medizinische Maske muss dort täglich von 10 bis 22 Uhr getragen werden. Auch zum Rauchen, Essen und Trinken darf die Maske nicht abgenommen werden. Einen Überblick, wo die Maskenpflicht überall gilt, finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.
- Alkohol-, Grill- und Shishaverbot: Auf öffentlich zugänglichen Grünflächen ist zudem das Grillen sowie der Konsum von Alkohol und Shishapfeifen untersagt. Auch im Bereich der Schaafenstraße und im Zülpicher Viertel herrscht ein Alkoholkonsumverbot. Das Verbot gilt zwischen 15 Uhr und 6 Uhr morgens an den besagten Hotspots, teilt die Stadt Köln weiter mit.
Zu beachten ist, dass die Regeln für geimpfte oder genesene, asymptomatische Personen teilweise gelockert wurden. Doch was bedeutet das genau? Eine Erklärung:
Für vollständig geimpfte oder genesene, asymptomatische Personen gelten auch in Köln einige Lockerungen. Für Sie entfällt zum Beispiel die Ausgangssperre und die Testpflicht. Aber auch bei der Kontaktbeschränkung werden Sie nicht mitgezählt. Für Genesene gilt, dass sie keine typischen Corona-Symptome haben dürfen (wie etwa Atemnot, neu auftretender Husten, Geschmacksverlust etc.). Zudem darf kein sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen.
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