Änderung bei der KVB: Jetzt sind OP-Masken erlaubt

Ab sofort dürfen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz NRW auch wieder medizinische Masken getragen werden. Das gilt auch für die Kölner KVB.
Köln – Die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken. In ganz Deutschland, Nordrhein-Westfalen und auch Köln hat sich die Corona-Lage in den vergangenen Wochen massiv gebessert und zu weitreichenden Lockerungen geführt. Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen für eine weitere Maßnahme grünes Licht gegeben: In Bussen und Bahnen des Nah- sowie Fernverkehrs und in Taxis kann auch wieder eine medizinische beziehungsweise OP-Maske getragen werden. Diese Regelung haben auch die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) übernommen.
Masken-Regel in der KVB: OP-Masken als Mindeststandard – Atemschutzmasken weiter erlaubt
- ÖPNV in Köln nun mit OP-, FFP2- sowie KN95/N95-Masken nutzbar
- Weitere Gesichtsbedeckungen weiter unzulässig
- Gilt neben den Transportmitteln auch für andere Bereiche der KVB
Wie im Rest des Landes gelten seit Samstag, dem 12. Juni, auch in der KVB erneut neue Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in den „zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtungen“ eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden muss. Diese Regelung gilt neben den Transportmitteln selbst auch für die weiteren Bereiche des ÖPNV: Bahnsteige, Haltestellen, unterirdische Bahnsteige sowie Kundencenter.
Erlaubte Masken im ÖPNV-Bereich | Nicht-erlaubte Masken im ÖPNV-Bereich |
---|---|
Medizinische/OP-Masken | Stoffmasken |
FFP2-Maske | Tücher oder Schals |
KN95-/N95-Masken | Plastik-Visiere (Face Shields) |
Bei den OP-Masken handelt es sich quasi um den neuen Mindeststandard. Somit ist natürlich weiterhin auch das Tragen von sogenannten Atemschutzmasken erlaubt, da diese über einen höheren Sicherheitsstandard verfügen. Dabei handelt es sich konkret um FFP2-Masken oder KN95/N95-Masken. Weiterhin nicht erlaubt sind also Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields).
Masken-Regel in der KVB: Bestimme Personengruppen und KVB-Personal sind ausgenommen
Die Verschärfung der Masken-Regelung in der KVB war erst Ende April im Zuge der Bundesnotbremse eingeführt worden. Nachdem vor kurzem auch die Ausgangssperre in Köln außer Kraft gesetzt wurde, hatte die KVB bereits den Nachtbetrieb wieder aufgenommen. Somit entspannt sich die Lage auch beim ÖPNV zunehmend.
Unabhängig von Corona wird auch bei der KVB immer weiter für die Zukunft geplant. Wenn es nach der Kölner Politik geht, könnten die Verkehrs-Betriebe noch in diesem Jahr sogar einen ganz neuen Netzplan haben. (os)
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