Abo: Bekomme ich Geld zurück, weil ich das KVB-Rad nicht mehr überall nutzen kann?

Das KVB-Rad kann nur noch im Zentrum von Köln genutzt werden. Aber was bedeutet das für Personen, die ein Abo für das Leihrad haben? Rechtsanwalt Solmecke erklärt es.
Köln – Mal eben zur etwas weiteren S-Bahn-Haltestelle kommen oder schnell in die Kölner Innenstadt düsen, wenn die Bahn ausfällt. Genau in diesen Fällen kommt in Köln häufig das KVB-Rad zum Einsatz. Doch damit ist nun erst einmal Schluss – zumindest für Kölner, die auf der rechten Rheinseite wohnen. Aufgrund von Vandalismus haben die Betreiber KVB und Nextbike den Geschäftsbereich auf der kompletten rechten Rheinseite eingestellt.
Aber was wird aus den abgeschlossenen Abos für das KVB-Rad? Können Nutzer ihr Geld zurückbekommen? Immerhin ist für viele Abonnenten die Nutzung gar nicht oder nur noch stark eingeschränkt möglich. 24RHEIN hat bei den Betreibern Nextbike und der KVB nachgefragt und mit dem Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gesprochen.

Köln: KVB-Rad aus Stadtteilen verbannt – Abo-Kunden sollen trotzdem bezahlen
Wie lange das KVB-Leihrad-Verbot gilt, ist noch nicht klar. In der Zwischenzeit gucken vor allem die Kölner in die Röhre, die in den Stadtbezirken Mülheim, Kalk oder Porz wohnen und ein Abo für das KVB-Rad abgeschlossen haben – zumindest, wenn es nach den Betreibern geht. Zwar können Bewohner in den betroffenen Stadtteile die KVB-Leihräder gar nicht oder nur stark eingeschränkt nutzen, doch für das Abo sollen die Kunden weiterhin den vollen Preis zahlen.
- KVB: „Da es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt und zudem die Rad-Nutzung eine Leistung der KVB ist, die nicht im originären ÖPNV-Ticket-Preis enthalten ist, können wir Abokosten nicht erstatten“, erklärt die KVB auf Nachfrage von 24RHEIN. Nextbike geht sogar noch einen Schritt weiter.
- Nextbike: „Gemäß unserer AGB steht es uns frei, das Bediengebiet individuell anzupassen. In diesem Fall war dies der einzig mögliche Schritt, um dem Vandalismus Einhalt zu gebieten und das Bike-Sharing System in Köln zu erhalten“, erklärt das Unternehmen Nextbike auf Nachfrage von 24RHEIN mit.
Die Kunden müssen also weiterhin zahlen, auch wenn sie die Räder gar nicht nutzen können. Aber stimmt das?
Köln: Preis und Tarif für das KVB-Rad – bekomme ich mein Geld zurück?
Ganz so einfach ist es nicht, wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke auf Nachfrage von 24RHEIN erklärt. Und das liegt vor allem daran, dass es verschiedene Geschäftsmodelle mit dem KVB-Rad gibt. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, ein KVB-Bike von Nextbike zu nutzen:
- Der Basistarif von Nextbike: Man zahlt nur, wenn man das KVB-Rad nutzt, daher ist eine mögliche Erstattung nicht möglich.
- Zusatz-Service innerhalb von KVB-Abos: Bei den Monats- oder Jobtickets für Bus und Bahn ist die Nutzung von KVB-Rädern für 30 Minuten kostenlos „on top“. Eine Erstattung ist auch hier nicht möglich, da die Nutzung der KVB-Räder nur eine Zusatzleistung für KVB-Kunden ist.
- Abos von Nextbike: Nutzer schließen Monats- oder Jahresabos direkt beim Betreiber Nextbike ab, dabei zahlen Nutzer beispielsweise 10 Euro pro Monat als Grundgebühr und können die Räder dafür vergünstigt ausleihen. Hier ist eine Sonderkündigung möglich, wenn der Nutzer mit dem neuen, eingeschränkten Geschäftsbereich keinen Zugang mehr zu KVB-Rädern hat.
KVB-Rad verboten: Wie bekomme ich mein Geld für das Abo zurück?
- Geld zurück für Personen, die ein KVB-Abo mit zusätzlicher Leihrad-Nutzung haben? Für Personen, die ein KVB-Abo haben und die Leihräder daher zusätzlich nutzen können, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen, wie Rechtsanwalt Solmecke erklärt. „Bei dieser Option hat die Verkleinerung des Gebiets keine Auswirkungen, denn hierbei handelt es sich nur um ein Zusatzangebot zum eigentlichen KVB-Ticket. Kunden können also nicht etwa ihr KVB-Monatsabo kündigen, weil diese Zusatzoption nicht mehr zur Verfügung steht“, fasst der Anwalt zusammen.
- Sonderkündigungsrecht für Personen, die ein Nextbike-Abo haben und in der Verbotszone leben? Anders sieht es aus, wenn man ein Abo direkt bei Nextbike abgeschlossen hat, erklärt der Kölner Rechtsanwalt weiter. Auch wenn der Leihräder-Betreiber in den AGB festlegt, dass das Geschäftsgebiet jederzeit geändert werden kann, „sehe ich hier ein Sonderkündigungsrecht für Abo-Kunden, die rechtsrheinisch wohnen und ihr Abo nur abgeschlossen haben, um zwischen der nächsten Bahnstation und ihrem Zuhause zu pendeln“, so Solmecke.
KVB: Leihräder massiv eingeschränkt – bestimmte Nutzer können Geld zurückbekommen
„Zwar steht ein solches Sonderkündigungsrecht nicht in den AGB – es ergibt sich jedoch aus § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach jede Vertragspartei eines Dauerschuldverhältnisses einen Vertrag aus ‚wichtigem Grund‘ kündigen kann.“ Aber was heißt das nun für die Nextbike-Abonnenten?
„Die erforderliche Interessenabwägung ergibt meines Erachtens, dass es einem Vertragspartner mit Wohnsitz in den betroffenen Ortsteilen Kölns nicht zugemutet werden kann, weiter am Vertrag festzuhalten, wenn die Hauptleistung seitens des anderen Vertragspartners derart einseitig eingeschränkt wurde, dass der Vertrag für den Nutzer sinnlos geworden ist“, so Solmecke.
Konkret bedeutet das, dass Nextbike-Abonnenten, die rechtsrheinisch wohnen, also ihr Geld zurückbekommen könnten. Denn die „Hauptleistung“ wird vom Leihräder-Betreiber nicht mehr vollständig ausgeführt.
Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist ein Rechtsanwalt aus Köln. Er ist Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert. Zusätzlich ist er Autor und produziert mehrere YouTube-Videos, in denen er über aktuelle Urteile und rechtliche Mythen informiert. Bis 2004 war er außerdem freier Journalist und Radiomoderator beim WDR.
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