Köln: Jugendliche attackieren Obdachlosen – Gericht legt Strafe fest

Zwei Jugendliche haben einen Obdachlosen in Köln so schwer verletzt, dass er ins Koma fiel. Wegen der schweren Körperverletzung wurden sie nun verurteilt.
Köln – Wegen einer Attacke auf einen Obdachlosen sind am Amtsgericht Köln zwei Jugendliche schuldig gesprochen worden. Das teilte ein Sprecher im Anschluss an die Verhandlung am Mittwoch (6. Oktober) mit. Der Prozess war aufgrund des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden.
Köln: Jugendliche attackieren Obdachlosen – Gericht legt Strafe fest
Nach Angaben des Sprechers wurde ein Angeklagter wegen schwerer Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der zweite Angeklagte sei wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verwarnt worden. Das Gericht verfügte zudem, dass beide jeweils 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen – in einem Altenheim oder einer Pflegeeinrichtung.
Köln: Jugendliche treten auf Obdachlosen ein – Zeuge filmt Attacke
Die beiden Jugendlichen hatten im Frühjahr 2019 im Kölner Stadtteil Weidenpesch auf einen Obdachlosen eingetreten. Ein Handy-Video eines Zeugen zeigte, wie einer der beiden dem Obdachlosen aus dem Stand gegen den Kopf getreten hatte. Das Opfer fiel ungebremst rückwärts zu Boden, schlug mit dem Kopf auf einen Gehweg und fiel ins Koma. Der zweite Täter versetzte dem am Boden liegenden Mann einen weiteren Fußtritt.
Weidenpesch
Der Stadtteil Weidenpesch liegt im Bezirk Köln-Nippes. 14.006 Menschen leben in dem Veedel (Stand: Dezember 2019). Der Ortskern befindet sich rund um die Neusser Straße (B9). Auch die KVB-Bahnen Linie 12 und Linie 15 fahren hier.
Den damaligen Angaben zufolge erlitt das Opfer schwere Kopfverletzungen und musste notoperiert werden. Heute lebt der ehemalige Berufsrennreiter in einem Pflegeheim. (jw mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.