Warum sich der Köln-Pass nicht nur für Rentner lohnt
Bei der Stadt Köln kann der Köln-Pass beantragt werden – der Empfängern diverse Hilfen und Vergünstigungen zusichert. Alles, was man wissen muss.
Köln – Unter vergünstigtem Eintritt ein Schwimmbad besuchen oder mit der Seilbahn fahren, Zuschüsse bei den Schulunterlagen für das Kind erhalten und etliche Stadtnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen: All dies ist mit dem Köln-Pass möglich, der von der Stadt Köln an Bürgerinnen und Bürger ausgestellt werden kann. Doch was ist der Köln-Pass genau, wer kann ihn bekommen – und welche Vorteile bringt er (nicht nur für Rentner) mit sich?
Köln-Pass: Was ist das? Infos zum Pass, der nicht nur für Rentner gilt

Beim Köln-Pass handelt es sich um eine Hilfe für ältere Menschen oder Menschen mit geringem Einkommen. Diese können als Inhaberinnen und Inhaber des Köln-Passes vergünstigt beispielsweise Museen und städtische Einrichtungen besuchen. Auch für Spiele des 1. FC Köln gibt es eine Ermäßigung durch den Pass, ebenso im Kölner Zoo. Eltern, die für ihre Kinder einen Köln-Pass besitzen, können zudem Zuschüsse beantragen, beispielsweise für Schulmaterialien.
Köln-Pass beantragen: Wer bekommt den Köln-Pass? Rentner, Hilfsempfänger, Geringverdiener
Beantragt werden kann der Köln-Pass von Menschen, die zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Menschen, die laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Kölner Jobcenter erhalten.
- Menschen, die Wohngeld durch eine der Kölner Wohngeldstellen beziehen.
- Menschen, die einen Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten.
- Menschen, die für ihr Kind Leistungen im Rahmen der Frühförderung erhalten.
- Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen.
- Menschen, die in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe leben und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung haben.
- Menschen, die ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen haben, das nur maximal dreißig Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt. Wer sich nicht sicher ist, ob dies auf ihn oder sie zutrifft, sollte ebenfalls einen Antrag stellen. „Die genaue Berechnung wird dann von uns vorgenommen“, erklärt die Stadt.
Auch ohne Antrag kann man einen Köln-Pass erhalten, wenn man zu einem der folgenden Personenkreise gehört. In diesem Fall wird der Köln-Pass automatisch ausgestellt und zugeschickt.
- Menschen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (Dies sind Leistungen vom Amt für Soziales und Senioren. Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter, zum Beispiel Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.)
- Menschen, die eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.
- Menschen, die laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
- Menschen, die laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Köln-Pass nicht nur für Rentner: Was muss ich tun, um ihn zu bekommen?
Wer Interesse am Köln-Pass hat und mindestens einer der obenstehenden Voraussetzungen erfüllt, kann auf der Homepage der Stadt einen Antrag stellen. Dabei muss neben persönlichen Angaben und der Adresse auch eine Antwort auf die Frage gegeben werden, warum man sich genau um den Köln-Pass bewirbt. „Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Nach positivem Ergebnis der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie den Köln-Pass auf dem Postweg“, erklärt die Stadt weiter. (mo) Fair und unabhängig informiert, was in Köln und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren