Köln: WDR bekommt Ohrfeige von der Finanzaufsicht

- Köln*: Für die Sanierung des WDR Filmhaus gibt die Sendeanstalt deutlich mehr aus als geplant
- Mittlerweile kalkuliert der gebühren-finanzierte WDR* mit 240 Millionen Euro
- Nicht nur die Kontrolleure der KEF haben Zweifel, ob hier wirtschaftlich mit Gebührengeld umgegangen wird
Die Gebühren-Kommission KEF blickt in ihrem Jahresbericht erneut äußerst streng auf das Finanzgebaren des WDR. Zurückhaltend formuliert geht es um den Verdacht der Verschwendung, meint unser Gastautor Peter Pauls.
Köln – Was die Sanierung des Opernhauses für die Stadt Köln ist, wird das Filmhaus für den WDR sein: eine Dauerbaustelle, die geeignet ist, den Verantwortlichen den Schlaf zu rauben. Wenn Sie nördlich auf der Nord-Süd-Fahrt im Kölner Stadtbezirk Innenstadt* unterwegs sind, sehen Sie es, nachdem Sie Oper und WDR-Arkaden passiert haben, auf der linken Seite, gleich neben dem WDR-Archivhaus. Die KEF, die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“, hat sich im Entwurf ihres 23. Berichts erneut dieser Grundsanierung angenommen (die KEF verteilt die Rundfunkgebühren an ARD und ZDF).
Von ursprünglichen €80 Millionen haben sich die prognostizierten Baukosten für das Filmhaus über die Jahre auf rund €240 Millionen verdreifacht. Das hatte Folgen für die Finanzierung. Der widmet sich die KEF nun. Sie fächert ein schwer übersehbares Konstrukt aus Rückstellungen, umgewidmeten Rücklagen, Darlehensplänen bis hin zur späten Anmeldung des Projekts als Großinvestition bei der KEF auf. Zu Beginn seiner Planung hatte der WDR diesen Schritt noch nicht vorgesehen.
In seiner Entschiedenheit kommt das KEF-Urteil zu diesem Kurs einer Ohrfeige für den öffentlich-rechtlichen WDR gleich. „Erhebliche Transparenzdefizite“ habe das Anmeldeverfahren gehabt, es sei insgesamt regelwidrig und nicht mit internen Regeln vereinbar gewesen. Zweifel der KEF an der Wirtschaftlichkeit der Grundsanierung bestünden weiter. Daher hatte die Kommission bereits die Auszahlung von €69,1 Millionen gesperrt. Dabei bleibt es vorerst: Die Kommission könne nur Kosten anerkennen, die unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes notwendig seien. Hier ist, sehr zurückhaltend, ein Verschwendungsverdacht formuliert worden.
KEF Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
- Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten überprüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender (u.a. WDR, ZDF, Deutschlandradio)
- Mitglieder der KEF sind 16 unabhängige Sachverständige, jedes Bundesland entsendet jeweils eine Expertin oder einen Experten – u.a. Verfassungrechtler, Medienwissenschaftler, Finanz-Fachleute
- Die KEF wiederum empfiehlt den Ländern die Höhe des sogenannten „Rundfunkbeitrag“, also die Abgabe, die Bürgerinnen und Bürger jeden Monat zahlen müssen
Indes merkt die Finanzaufsicht an, dass der WDR aktuell an der Aufklärung unklarer Sachverhalte mitwirke, um nachträglich die notwendige Transparenz herzustellen. Entschlüsselt man die Wortwahl, erkennt die KEF die Arbeit der WDR-Verwaltungsdirektorin an, die praktisch die Karten auf den Tisch gelegt hat. Wie es weitergeht? 2024 soll das Filmhaus wieder in Betrieb sein. Wir bleiben dran. (pp/IDZRW) *24RHEIN ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. Unser Gastautor Peter Pauls ist Vorsitzender des Kölner Presseclubs. Zuvor war er u.a. Chefredakteur der Tageszeitung Kölner Stadt-Anzeiger. Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter des Kölner Presseclub, den Sie hier abonnieren können.