Vor 1953 geboren – diese Frist gilt für den Führerschein-Umtausch

- Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
- Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt: Geburtsjahr für Frist entscheidend
- Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt: Ausstellungsjahr für Frist entscheidend
- Hinweis: Führerscheine, die nach 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht erneuert werden
Köln – Alle Führerscheine in Deutschland müssen umgetauscht werden – zumindest die Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das heißt: Tausende Menschen sind von dem Zwangs-Umtausch der Führerscheine betroffen. Nun beginnt die Frist für alle Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein umtauschen – ganz gleich, ob sie einen grauen oder rosa Papier-Lappen oder die neue Plastikkarte besitzen. Was müssen Betroffene jetzt wissen?
Führerschein umtauschen: Jahrgang/Geburtsjahr 1950, 1951, 1952 – was gilt?
Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss das Dokument umtauschen – das gilt verpflichtend. Für den Führerschein-Umtausch gelten jedoch gestaffelte Fristen. Diese sind nach dem Geburtsjahr bzw. Jahrgang oder dem Ausstellungsjahr gegliedert. Welche Fristen gelten für Menschen, die vor 1953 geboren sind?
Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt | Geburtsjahr für Umtausch-Frist entscheidend |
---|---|
Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt | Ausstellungsjahr für Umtausch-Frist entscheidend |
Führerschein: Ausstellung bis Dezember 1998 – Frist für Jahrgang 1950, 1951, 1952
Autofahrer, die 1950, 1951 und 1952 geboren wurden, und den Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt bekommen haben, müssen sich nach dem eigenen Geburtsjahr bzw. dem eigenen Jahrgang richten. Dieses ist entscheidend für die Frist, bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss. Folgendes gilt:
- Vor 1953 geboren: Führerschein-Umtausch bis 19. Januar 2033
Führerschein: Ausstellung ab Januar 1999 – Frist für Geburtsjahr 1950, 1951, 1952
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, müssen Fahrer auf das Ausstellungsjahr achten. Wichtig: Wer vor 1953 geboren ist, den Führerschein aber erst nach Januar 1999 bekommen hat, muss sich ebenfalls nach dem Ausstellungsjahr richten. Dieses ist entscheidend für die Frist, bis wann der alte Führerschein zu einem neuen getauscht werden muss. Folgendes gilt
Ausstellungsjahr vom Führerschein | Führerschein-Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
2008 | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
2009 | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
2010 | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
2011 | Umtausch bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Führerschein umtauschen: Wie lange ist der alte Führerschein noch gültig?
Der Führerschein-Umtausch ist gestaffelt, sodass die Betroffenen über die kommenden Jahre verteilt ihren Führerschein umtauschen. So soll ein Ansturm auf die Behörden verhindert werden.
Die alten Führerscheine verlieren ab Mitte Juli 2022 schrittweise die Gültigkeit. Denn die erste Frist für den Führerschein-Umtausch soll am 19. Juli 2022 enden.
- Die erste Frist für den Führerschein-Umtausch endet ursprünglich am 19. Januar 2022 – diese Frist soll nun auf den 19. Juli 2022 verlängert werden
- Das heißt: Die ersten, alten Führerscheine sind ab dem 20. Januar 2022 schrittweise ungültig
Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt
Pkw-Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht von dem neuen Führerschein-Umtausch betroffen. Der Grund: Diese Führerscheine sind bereits zeitlich begrenzt – und grundsätzlich nur 15 Jahre gültig. Diese Führerscheine müssen ohnehin erneuert und umgetauscht werden.
Führerschein-Umtausch 1950, 1951, 1952: Was brauche ich für den Führerschein Umtausch?
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Der aktuelle Führerschein
- Eine Gebühr von rund 25 Euro (variiert je nach Stadt)
Umtausch Führerschein: Was passiert, wenn ich meinen alten Führerschein nicht umtausche?
- Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen
- Die Bundesländer können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Vor allem, wenn es wegen der Corona-Pandemie zu Termin-Engpässen kommt, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen machen
- Wichtig: Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
- Durch den Ablauf der Führerschein-Dokumente kann es auch im Ausland zu Problemen kommen
(jaw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.