Neue Corona-Regeln im Überblick: Was gilt für Friseur, Fitness-Studio und Restaurant?

Für Herbst und Winter gelten neue Corona-Regeln. Maskenpflicht, 3G-Regel, Veranstaltungen, Corona-Tests und Inzidenz – Was gilt nun? Ein Überblick.
Köln: Regeln für den Friseurbesuch – der Überblick
Mit der Corona-Schutzverordnung vom Oktober 2021 gelten auch für den Friseurbesuch neue Corona-Regeln.
Köln/Berlin – Die Corona-Regeln in Deutschland ändern sich erneut. Im Kampf gegen eine vierte Corona-Welle haben sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Dienstag (10. August) auf das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie geeinigt. Zwar wurden bei der Ministerpräsidentenkonferenz neue Corona-Maßnahmen beschlossen, die konkrete Umsetzung liegt jedoch bei den Bundesländern. Das heißt: Für Nordrhein-Westfalen könnte Ministerpräsident Armin Laschet weitere Anpassungen vornehmen. Die Beschlüsse im Überblick.
Neue Corona-Regeln: Ab wann kosten die Corona-Tests Geld?
Die vom Bund finanzierten kostenfreien Bürgertests endet – und zwar schon bald. Zum 10. Oktober soll das kostenfreie Angebot in den Corona-Test-Zentren auslaufen. Demnach müssten ab dem 11. Oktober alle Corona-Schnelltests selbst bezahlt werden. Der Grund: Inzwischen kann jedem Bürger ein kostenfreies Impfangebot gemacht werden – und eine Impfung mache die Tests in den meisten Fällen überflüssig. Ausnahmen bleiben aber dennoch: Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests aber kostenlos bleiben.
- Corona-Schnelltests sollen ab dem 11. Oktober selbst bezahlt werden
- Ausnahmen: Für Menschen, für die es keine Impfempfehlung gibt
- Beispiel: Schwangere und Minderjährige
Corona-Regeln neu: Wo gilt die 3G-Regel? Ab wann gilt die Ausweitung?
Der Corona-Test, der Impf-Nachweis oder der Genesenen-Nachweis bleiben auch weiterhin die Eintrittskarten für zahlreiche Freizeiteinrichtungen und Angebote. Ab dem 23. August wird die bekannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) sogar ausgeweitet.
- 3G-Regel soll nun hier gelten: Kliniken, Pflegeheimen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Friseure, Hotels und in Innenräumen wie in Restaurants oder Veranstaltungen
- Corona-Test: Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein
- Ausnahme: Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll
- Ab wann: Wenn die Inzidenz stabil über 35 liegt
- Ausnahme: Die 3G-Regel kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis stabil unter 35 liegt
Corona-Regeln: Was sind die neuen Corona-Indikatoren? Bleibt die Inzidenz ausschlaggebend?
Die Wochen-Inzidenz dient als wichtiger Indikator, um die Corona-Regeln anzupassen. Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 nun als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens“ bezeichnet. Dennoch gilt: Alle Indikationen, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitssystems sollen berücksichtigt werden, um die Corona-Maßnahmen anzupassen.
- Wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens: die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen des Coronavirus
- Weitere wichtige Indikatoren: die Inzidenz, die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitssystems
Corona-Regeln angepasst: Wo gilt die Maskenpflicht?
Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Demnach soll in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen weiterhin das Tragen von medizinischen Masken – also OP- oder FFP2-Maske – „verbindlich vorgeschrieben“ sein.
- Maskenpflicht gilt weiter
- Wo gilt die Maskenpflicht: öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen
- Wie lange gilt die Maskenpflicht: Alle vier Wochen soll die Maskenpflicht überprüft werden
Neue Corona-Regeln: Was gilt bei Veranstaltungen und Feiern?
Mit Einschränkungen sind Veranstaltungen und Feiern trotz Corona möglich. Allerdings muss ein Hygiene-Konzept vorgelegt werden.
- Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich
- Hinweis: Es müssen Hygienekonzepte vorgelegt werden
- In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen
Corona-Regeln: Was gilt für die Einreise nach Deutschland?
Die neue Einreise-Verordnung nach Deutschland bleibt weiterhin bestehen. Demnach müssen Geimpfte und Genesene nach der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet nicht mehr in Quarantäne – Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene können sich erst ab dem fünften Tag von der Isolierung freitesten.
- Geimpfte und Genesene: Keine Quarantäne bei Einreise auch Hochrisikogebiet
- Sonst gilt: 10-tägige Quarantäne, freitesten ab dem fünften Tag möglich
- Hochrisikogebiet: Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen „Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen“
Neue Corona-Maßnahmen: Welche Regeln gelten auf der Arbeit?
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.
- Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung über den 10. September hinaus
- Verpflichtung: Hygiene-Pläne und Corona-Tests für Mitarbeiter
Neue Corona-Regeln: Was gilt für die Corona-Hilfen?
Die laufenden Wirtschaftshilfen sollen verlängert werden. Gleiches gilt zum Zugang für das Kurzarbeitergeld.
- Die bisher bis Ende September laufenden Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfe III Plus) sollen verlängert werden
- Die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen ebenfalls verlängert werden
Corona-Regeln angepasst: Wie lange gilt die epidemische Lage?
Bund und Länder formulieren vorsichtig und bitten in ihrem Beschluss den Bundestag „zu erwägen“, die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern.
- Epidemische Lage: Sie wird vom Bundestag festgestellt und gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Lage
- Verlängerung: Die epidemische Lage soll über den 11. September hinaus verlängert werden
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