Corona-Test seit 11. Oktober nicht mehr kostenlos: Ausnahmen, Kosten

Bürgertests sind seit dem 11. Oktober nicht mehr gratis. Dann müssen Nicht-Geimpfte die Kosten für einen Corona-Test selbst übernehmen.
Düsseldorf/Berlin – Gratis Corona-Schnelltest sind passé: Wer einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis benötigt, muss seit dem 11. Oktober selbst in die Tasche greifen. Denn jetzt übernimmt die Bundesregierung nicht mehr die Kosten – und jeder muss seinen Corona-Test selbst zahlen. Was heißt das nun für Ungeimpfte?
Corona-Test nicht mehr kostenlos: Ab wann kostet der Bürgertest Geld?
- Bis zum 10. Oktober gab es die kostenfreien Corona-Tests, die vom Bund finanziert wurden
- Seit dem 11. Oktober kosten die Corona-Tests Geld
Corona-Test Kosten: Wie viel kostet ein Corona-Test in Deutschland?
- Die Preise für einen Corona-Test inklusive Bescheinigung über das Ergebnis sind von Testzentrum zu Testzentrum unterschiedlich
- Das NRW-Gesundheitsministerium sagte, es werde keine bundeseinheitliche Preisvorgabe für die Tests geben
- Kosten für Antigen-Schnelltest: In den meisten Fällen in NRW zwischen etwa 15 bis 25 Euro
- Kosten für PCR-Test: Zwischen rund 60 bis 100 Euro
- Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein
- Hinweis: Im Ausland können PCR-Tests bis zu 340 Euro kosten
Corona: Kostet der Test für alle Bürger Geld? Gibt es Ausnahmen?
- Grundsätzlich kostet der Corona-Test ab dem 11. Oktober für alle Bürger Geld
- Ausnahmen für Menschen, die nicht geimpft werden können beziehungsweise keine Impfempfehlung vorliegt
Corona Test Kosten: Wer bekommt weiterhin den kostenlosen Test?
Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
- Verbraucher, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen
- Wer Symptome hat, die auf eine mögliche Corona-Erkrankung hindeuten, kann sich auch weiterhin beim Hausarzt gratis testen lassen
- Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen
Corona-Test Kosten: Welche Nachweise muss man für einen gratis Test vorlegen?
- Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen
- Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen
Corona-Test wird kostenpflichtig: Wieso sind die Tests nicht mehr kostenlos?
- Da mittlerweile allen Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, hat der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beendet
- Dadurch soll die Impfbereitschaft erhöht werden
- Hinweis: Mit der Einführung der 2G-Regel wurde in Wuppertal die Zahl der Geimpften gesteigert
Corona-Test: Sinkt die Zahl der Corona-Testzentren?
- Zwar wurden bereits viele Corona-Schnelltest-Zentren geschlossen, allerdings könnte die Zahl wieder steigen
- Zum einen, weil das Infektionsgeschehen wieder steigen könnte, wenn sich mehr Menschen in Innenräumen aufhalten. Dadurch müsste sich verstärkt auf das Coronavirus getestet werden
- Zum anderen, weil vor allem für nicht geimpfte Personen umfassende Nachweis-Pflichten gelten
- Beispiel: Für die Innengastronomie oder Veranstaltung muss jeder getestet, geimpft oder genesen sein (3G-Regel)
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 13. Oktober inhaltlich ergänzt und aktualisiert. Neuerung: Hinweise zu Kosten ergänzt.