Führerschein-Umtausch: Was für die Jahrgänge 1953 bis 1958 gilt

- Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
- Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt: Geburtsjahr für Frist entscheidend
- Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt: Ausstellungsjahr für Frist entscheidend
Köln – Vom Führerschein-Umtausch sind tausende Menschen betroffen. Denn: Sowohl der graue und rosa Lappen als auch die Führerschein-Karte müssen umgetauscht werden. Der Grund: Der Führerschein-Umtausch richtet sich an alle Menschen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen haben. Seit 2022 müssen nun die ersten Führerscheine umgetauscht werden: Betroffen sind Autofahrer mit Jahrgang 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 oder 1958. Was müssen Betroffene jetzt wissen?
Führerschein umtauschen: Jahrgang/Geburtsjahr 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 oder 1958 – was gilt?
Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht und erneuert werden – das gilt verpflichtend. Für den Führerschein-Umtausch gelten jedoch gestaffelte Fristen. Das heißt: Wer seinen Führerschein wann umtauschen muss, richtet sich entweder nach seinem Geburtsjahr bzw. Jahrgang oder dem Ausstellungsjahr. Ob jedoch das Ausstellungsjahr oder der Jahrgang für die Frist entscheidend ist, hängt davon ab, wann der Führerschein ausgestellt wurde. Welche Fristen gelten für Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind?
Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt | Geburtsjahr für Umtausch-Frist entscheidend |
Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt | Ausstellungsjahr für Umtausch-Frist entscheidend |
Führerschein Umtausch 1953 bis 1958: Welche Führerscheine müssen 2022 umgetauscht werden?
- Es müssen alle Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden
- Der Tausch ist unabhängig von der Führerschein-Form
- Das heißt: Der graue Lappen, die rosa Pappe und die aktuelle Plastikkarte müssen getauscht und durch einen neuen ersetzt werden
- Hinweis: Führerscheine, die nach 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht erneuert werden
Führerschein: Ausstellung bis Dezember 1998 – Frist für Jahrgang 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 und 1958
Bei Führerscheinen, die zum bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr bzw. der Jahrgang des Autofahrers wichtig. Dieses ist entscheidend für die Frist, bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss. Für Menschen mit Jahrgang 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 und 1958 gilt Folgendes:
- 1953 bis 1958 geboren: Führerschein-Umtausch soll bis 19. Juli 2022 verlängert werden
- Alte Frist lief am 19. Januar 2022 aus
- Diese Frist gilt für alle Jahrgänge von 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 und 1958
Führerschein umtauschen: Frist verlängert
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und seinen Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt bekommen hat, soll mehr Zeit für den Führerschein-Umtausch erhalten. Die Frist soll vom 19. Januar auf den 19. Juli um ein halbes Jahr verlängert werden. Der Grund: Wegen der Corona-Pandemie gibt es kaum Termine bei den Zulassungsstellen.
Führerschein: Ausstellung ab Januar 1999 – Frist für Jahrgang 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 und 1958
Wer seinen Führerschein jedoch ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt bekommen hat, muss für die Umtausch-Frist auf das Ausstellungsjahr achten. Wichtig: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, den Führerschein aber erst nach Januar 1999 bekommen hat, muss sich ebenfalls nach dem Ausstellungsjahr richten. Dieses ist entscheidend für die Frist, bis wann der alte Führerschein zu einem neuen getauscht werden muss. Für Autofahrer mit Geburtsjahr 1953, 1954, 1955, 1956, 1957 und 1958 gilt Folgendes:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Führerschein-Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
2008 | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
2009 | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
2010 | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
2011 | Umtausch bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
Führerschein umtauschen 1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958: Wie lange ist der alte Führerschein noch gültig?
Da alle Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, betroffen sind, müssen tausende Menschen ihre Führerscheine erneuern. Deshalb wurde der Führerschein-Umtausch gestaffelt und gegliedert. So wird ein Ansturm auf die Behörden vermieden und die Betroffenen werden auf die kommenden Jahre verteilt.
Für die Jahrgänge von 1953 bis 1958 endet die Frist für den Führerschein-Umtausch zuerst. Denn die Frist für den Führerschein-Umtausch endet am 19. Juli 2022. Andere Jahrgänge müssen erst später ihren Führerschein umtauschen.
- Die erste Frist für den Führerschein-Umtausch soll auf den 19. Juli 2022 verlängert werden
Führerschein nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt
Pkw-Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht von dem neuen Führerschein-Umtausch betroffen. Der Grund: Diese Führerscheine sind bereits zeitlich begrenzt – und grundsätzlich nur 15 Jahre gültig. Diese Führerscheine müssen ohnehin erneuert und umgetauscht werden.
Führerschein-Umtausch 1953, 1954, 1955, 1956, 1957, 1958: Was brauche ich für den Führerschein Umtausch?
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ein biometrisches Passfoto
- Den aktuellen Führerschein
- Eine Gebühr von rund 25 Euro (variiert je nach Stadt)
Umtausch Führerschein: Was passiert, wenn ich meinen alten Führerschein nicht umtausche?
- Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen
- Die Bundesländer können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Vor allem, wenn es wegen der Corona-Pandemie zu Termin-Engpässen kommt, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen machen
- Aufgrund der Frist-Verlängerung soll kein Verwarnungsgeld bis zum 19. Juli 2022 sanktioniert werden
- Wichtig: Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
- Durch den Ablauf der Führerschein-Dokumente kann es auch im Ausland zu Problemen kommen
Führerschein Umtausch: Diese Fristen gelten
- Vor 1953 geboren – diese Frist gilt für den Führerschein-Umtausch
- 1959 bis 1964 geboren – diese Frist gilt für den Führerschein-Umtausch
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