Wichtige Änderung bei Handyverträgen – ab jetzt monatlich kündbar

Kündigung, Fristen und Laufzeit: Rund um Verträge zum Mobilfunk, Festnetz und Internet haben Kunden mehr Rechte. Was bedeutet das für Kunden?
Köln/Berlin – Wer mit seinem Handyvertrag unzufrieden war, musste oft lange im Voraus kündigen. Einmal die Kündigungsfrist verpasst, hingen Verbraucher meist wieder für etwa ein Jahr im Vertrag fest. Der Ärger um die unfairen Vertragsbedingungen war groß – dies ändert sich jedoch ab sofort. Denn seit dem 1. Dezember haben Kunden rund um Handy-, Telefon- und Internet-Verträge mehr Rechte – und vor allem kürzere Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Welche Ansprüche haben Kunden? Die Verbraucherzentrale klärt über das neue Telekommunikationsgesetz auf.
Kündigung und Frist: Was ändert das neue Telekommunikationsgesetz?
Durch das neue Telekommunikationsgesetz werden vor allem die Verbraucherrechte gestärkt. Unzufriedene Kunden können durch die Änderung schneller Verträge kündigen, wechseln und neue abschließen. Wo greifen die Änderung des Telekommunikationsgesetzes? Für diese Verträge gelten die neue Regeln:
- Festnetzverträge
- Internetverträge
- Mobilfunkverträge
- Wichtig: Die Änderungen gelten für alle Verträge.
- Das heißt: Es ist egal, ob der Vertrag vor oder nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurde
Handyvertrag kündigen: Was beinhaltet das Telekommunikationsgesetz?
Die wichtigsten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes:
- Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite – ist das Internet zu langsam, können sich Kunden das Geld zurückholen
- Entschädigungen bei kompletten Telefon- und Internetausfällen – sofern der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Tagen behebt
- Kürzere Kündigungsfristen
- Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden, müssen nun anschließend in Textform bestätigt werden
- Wenn Kunden an einen neuen Wohnort umziehen und der bisherige Anbieter die Leistung dort nicht anbietet, kann der Vertrag gekündigt werden – und zwar mit einmonatiger Frist
Vertrag kündigen: Wann tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft?
- Seit dem 1. Dezember gilt das neue Telekommunikationsgesetz
Fristen und Dauer: Was gilt bei Vertragslaufzeit und Kündigung?
- Neue Verträge dürfen wie bisher auch für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden – kürzer geht natürlich immer
- Wenn sich der Vertrag nach dieser Laufzeit automatisch verlängert, können Kunden ihn jederzeit mit einer einmonatigen Frist kündigen. Das heißt: Wer nach den 24 Monaten nicht sagt, ob er kündigen möchte oder ob der Vertrag weiterlaufen soll, muss nicht weitere 12 Monate bis zur Kündigung warten
- Hinweis: Bei Handyverträgen mit kurzer Laufzeit gilt es kleine Ausnahmen
Rechte Vertrag: Neue Verträge müssen vor Abschluss schriftlich zusammengefasst werden
Wer einen neuen Vertrag abschließen möchte, bekommt künftig alle wichtigen Eckdaten schriftlich zum Überprüfen. Diese Änderung ist vor allem dann wichtig, wenn Verträge über das Telefon abgeschlossen werden. Kunden haben dadurch die Möglichkeit, alle Leistungen und Services zu überprüfen. Sollten die Informationen nicht ausgehändigt werden, muss der Anbieter die Zusammenfassung „unverzüglich nach Vertragsabschluss“ zur Verfügung stellen, so die Verbraucherzentrale.
Folgende Daten müssen schriftlich vor Vertragsabschluss zugesendet werden:
- Kontaktdaten des Anbieters
- Alle wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Leistung
- Aktivierungsgebühren
- Laufzeit
- Bedingungen für Verlängerung und Kündigung
- Wichtig: Diese Daten müssen dem Kunden schriftlich zusendet werden. Die Vertragszusammenfassung kann beispielsweise als PDF per E-Mail oder in ausgedruckter Form an den Kunden gesendet werden
Vertrag und Frist: Was ist, wenn der Anbieter den Vertrag ändert?
- Anbieter können unter bestimmten Bedingungen den Vertrag mit einseitig ändern. In einem solchen Fall können Kunden jedoch fristlos kündigen
- Hinweis: Es gibt Ausnahmen
(jaw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.