Kletterhallen in NRW wieder geöffnet: Diese Corona-Regeln gelten

Kletterhallen in Nordrhein-Westfalen haben wieder geöffnet. Doch es gibt wegen Corona einiges zu beachten. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen.
NRW – Die Corona-Lockerungen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen in vielen Bereichen des Lebens wieder Spaß, Abwechslung und mehr soziale Kontakte. Auch die Kletter- und Boulderfans profitieren davon. Seit Mitte Juni sind in NRW die Kletterhallen wieder ohne Corona-Test zugänglich. Allerdings gibt es weiterhin Regelungen, die bei einem Besuch einer Kletterhalle gelten.
Kletterhallen in NRW: Diese Corona-Regeln müssen Sie beachten
Um eine Kletterhalle unter den aktuellen Bedingungen besuchen zu dürfen, muss man keinen Corona-Test mehr vorzeigen. Es muss aber meistens ein Ticket vorab gebucht werden. Das dient dazu, Zeit-Slots zu vergeben, damit zu keinem Zeitpunkt zu viele Besucher in der jeweiligen Kletterhalle sind. Mit der begrenzten Besucherzahl, ist es auch leichter, den Mindestabstand einzuhalten. Beim Einlass müssen sich Kletterer für die Nachverfolgung ihre persönlichen Daten in Listen eintragen. Vielerorts wird dazu auch die Luca-App benutzt.
Wenn die Besucher dann in der Kletterhalle sind, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch gilt fast allerorts eine Maskenpflicht in der gesamten Kletterhalle. Teils gibt es aber Ausnahmen, bei denen die Maske beim Klettern nicht getragen werden muss.
Klettern in NRW: Diese Kletterhallen haben wieder geöffnet
Eine beliebte Kletterhalle ist die Kletterfabrik in der Domstadt Köln. Hier kann man bis zu 17 Meter hochklettern. Auf 2000 Quadratmetern bietet die Anlage die größte Auswahl von Vorstiegs- und Kletterrouten in Köln an. Der Boulderbereich misst 350 Quadratmeter. Hier werden bei Normalbetrieb unter der Woche fast jeden Tag neue Boulder in verschiedenen Schwierigkeitsstufen installiert. Seit dem 11. Juni gilt hier keine Corona-Testpflicht mehr. Der Besuch ist nur per Online-Buchung vorab möglich. Überall in der Anlage gilt die Maskenpflicht, nur an der Wand beim Klettern nicht.
Eine weitere Kletterhalle, die großen Anklang findet, ist die MOVE Kletterhalle in Düsseldorf. Die Betreiber bieten eine 700 Quadratmeter große Indoor-Kletterfläche mit rund 100 Kletterrouten an. Zudem gibt es einen Outdoorbereich mit Slackline-Park und Kistenklettern.
Corona in NRW: Das sind die Regeln beim Sport
Nordrhein-Westfalen befindet sich durch die niedrige Inzidenz in Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Die Infektionszahlen sind zum Ende des Monats Mai 2021 so weit gesunken, dass erhebliche Lockerungen möglich geworden sind. Das sind die Stufen der Corona-Schutzverordnung in NRW:
- Stufe 1 (Inzidenz unter 35): stark gelockerte Regeln
- Stufe 2 (Inzidenz 35 bis 50): gelockerte Regeln
- Stufe 3 (50 bis 100): verschärfte Regeln
- Bei einer Inzidenz über 100: sehr scharfe Regeln, gilt als „Notbremse“
Aktuell (Stand: 25. Juni) liegt der Inzidenzwert in NRW bei 6,4, also weit unter dem Schwellenwert für Stufe 1. Wenn sowohl der lokale Inzidenzwert, also der eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt, und gleichzeitig der NRW-landesweite Inzidenzwert unter 35 liegen, treten noch mehr Lockerungen in Kraft (sogenannte „Doppelinzidenzstufe 1“). Nur dann fällt die Testpflicht für sportliche Aktivitäten in Innenbereichen weg. Hier ein Überblick über die aktuellen Regelungen, die rund um Sport und Sportveranstaltungen gelten:
- Kontaktsport ist draußen und drinnen mit bis zu 100 Personen ohne Testpflicht möglich. Wahlweise kann beim kontaktfreien Sport auf die Testpflicht oder den Mindestabstand verzichtet werden. Das betrifft auch Kletterhallen und die seit einigen Wochen ebenfalls wieder geöffneten Fitnessstudios.
- Sollte entweder die lokale oder die Landesinzidenz über 35 steigen, gilt wieder eine Testpflicht und der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern.
- Sportveranstaltungen außen sind mit mehr als 1.000 Zuschauern (maximal ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität) erlaubt. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
- Sportveranstaltungen innen sind mit höchstens 1.000 Zuschauern (maximal ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität) und Testpflicht möglich. Geimpfte oder Genesene werden auch hier nicht mitgezählt.
- Ab dem 27. August sind Sportfeste ohne begrenzte Zuschauerzahl möglich. Allerdings nur für Getestete, Genesene oder Geimpfte und mit einem genehmigten Hygienekonzept.
Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.